Wird man im Todesfalle eines Verwandten von Amts wegen informiert?

5 Antworten

Ja, das Nachlassgericht ermittelt mögliche Erben, und da Kinder in der Erbfolge an erster Stelle stehen, werden diese auch zuerst ermittelt und kontaktiert.

Dann hätte das Einwohnermeldeamt viel zu tun, wenn er immer alle Verwandte der Verstorbenen benachrichten würde... Es gibt in Zeitungen Todesanzeigen, aber hier werden auch nicht alle veröffentlich.

Aus dem Grund sollte die Bekannte eher in der Nachbarschaft des Vaters sich erkundigen...

Ausnahme wäre natürlich, wenn sie als Erbe vorgesehen ist, sofern noch was da ist...

Gibt es noch Geschwister von Deiner Bekannten?

dunanui 
Fragesteller
 19.01.2021, 19:02

Danke für deine Antwort. Ja, es gibt noch eine Schwester. Die hat aber auch keinen Kontakt mehr. Ob es was zu erben gibt? Keine Ahnung, wenn ja hat der Vater sicher alles getan damit seine Kinder nichts erben.

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schwarzwaldkarl  20.01.2021, 08:13
@dunanui

Wenn es also zwei Kinder gibt, welche beide keinen Kontakt mehr zu Vater haben, liegt es auf der Hand, dass sich hier das Nachlassgericht darum kümmern wird. Egal jetzt, ob es was zu Erben gibt oder aber die Bestattungskosten übernommen werden müssen, da geht man schon auf die Suche...

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Nein, es gibt keine Information von Seiten des Meldeamtes, diese Leistung ist überhaupt nicht zu erbringen. Im Meldeamt des letzten Wohnsitzes ist eine Adresse hinterlegt, aber keine Verknüpfung zum Standesamt (den Standesämtern) bei denen die Eheschließung bzw. die Geburt der Kinder gemeldet und erfasst wurde.

Auch von Seiten des Nachlassgericht ist eine Information kein Selbstläufer, wenn der Vater kein Testament hinterlassen hat/te. Die Beantragung eines Erbschein- ist mW bis auf Bayern- eine Bringschuld der gesetzlichen Erben. Zuständig das Nachlassgericht des letzten Wohnsitz vom Verstorbenen.

Wenn sie Geld brauchen, melden sie sich. Das steht fest.
ich habe vor Jahren auch irgendwann erfahren dass meine Großmutter, zu der ich Jahre lang keinen Kontakt mehr hatte, verstorben ist.
dann musste ich als einziger lebender Nachkomme die Beerdigung bezahlen.

sonst hätt ich das vermutlich auch nicht erfahren, dass sie nicht mehr am Leben war.

Eine Info von Amts wegen ergeht nicht. Sollte aber ein Erbe zu verteilen sein und der Erbe stellt den Antrag auf einen Erbschein, werden die anderen möglichen Erben vom Gericht benachrichtigt. Liegt aber ein notarielles Testament vor, bräuchte das Nachlassgericht nicht eingeschaltet werden und die Benachrichtigung unterbleibt.

Besser selber kümmern.

florestino  19.01.2021, 18:31

Auch wenn es ein Testament gibt, werden gesetzliche Erben benachrichtigt, da sie evtl. Anspruch auf einen Pflichtteil haben.

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furbo  19.01.2021, 20:20
@florestino

Wer sollte sie benachrichtigen? Sie müssten als Erbe zunächst bekannt sein.

Zudem: Bei einem notariellen Testament ist es nicht erforderlich, überhaupt das Nachlassgericht einzuschalten. Der Erbe lt. Testament kann auch ohne Erbschein das Erbe antreten. Es besteht auch keine Ermittlungspflicht des Notars, gesetzliche Erben, die nicht im Testament stehen aufzuspüren. Von daher wird ein evtl. Verwandter nicht angeschrieben.

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