Kann man den Vater der Kinder Zwangs abmelden von der Wohnung?

4 Antworten

In den Mietvertrag steht der Mann...

Somit ist und bleibt er nach wie vor Mieter. Entweder kündigen jetzt Beide die Wohnung oder man befragt den Vermieter, ob er ihn aus dem Mietvertrag rausnehmen könnte. Aber auch das muss der Vermieter nicht machen und auch hier müssen beide Mieter ihr Einverständnis dazu bekunden.

Wenn sie die Miete nicht zahlen könnte, dann würde sich der Vermieter an ihn wenden.

Ob er sich um die Kinder kümmert oder er sie wegen einer Jüngeren verlassen hat, ist völlig irrelevant!

Handelt es sich um eine eheliche Wohnung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zuweisung zur alleinigen Nutzung der Ehewohnung beantragen. So kann ein Ehepartner nach § 1361 b Absatz 1 BGB von dem anderen Ehepartner verlangen, die Wohnung zu verlassen, wenn dies nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Unbillige Härte ist gegeben, wenn es unzumutbar ist, weiterhin mit dem Ehepartner unter einem Dach zu leben. Um eine Entscheidung herbeizuführen, muss zwischen den verschiedenen Interessen abgewogen werden. Welches Interesse überwiegt im konkreten Fall: Das Interesse des einen Ehepartners, weiterhin in der Wohnung zu bleiben oder das Interesse den anderen Ehepartners am Auszug und die Möglichkeit, die Wohnung alleine zu nutzen?

https://www.trennung.de/ehepartner-wohnung-aussperren.html

So gesehen kann er nämlich auch morgen wieder einziehen...

Vielleicht ist es sogar besser, wenn er offiziell Mieter bleibt? Dann nämlich, wenn der Vermieter nicht zustimmen würde ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen. Oder wenn man mal die Miete nicht aufbringen kann...

Sprich mit dem Vermieter und lass dir einen neuen Mietvertrag geben.

Dann informiere das Einwohnermeldeamt, dass nur noch du Mieterin bist.

Bekommst eine entsprechende Bescheinigung vom Vermieter.

Ich kenne die genauen Vorschriften des Einwohnermeldeamtes nicht. Aber wenn Du denen mitteilst, dass dieser "Herr" überhaupt keinen Bezug zu der Wohnung hat, ist es eine Scheinanmeldung. Das kann und darf nicht erlaubt sein.

Das EMA müsste dagegen vorgehen.

Übrigens reduziert sich nach einer Abmeldung die für diese Wohnung zu zahlende Gebühr für die Müllabfuhr.

Wenn er im Mietvertrag steht dann nicht, dann hat er sogar das Recht die Wohnung zu jeder Tag- und Nachtzeit zu betreten und Besuch mitzubringen.

Sprich mit dem Amt und mit Deinem Vermieter.