Wir haben gestohlen, was sollen wir tun?
Hallo. Ein Freund und ich haben in einer Drogerie ein Parfum geklaut, weil wir im Internet ein Video gesehen haben, wie ein Typ es tut. Wir fanden es so reizend, dass wir es unüberlegt nachgemacht haben. Nun haben wir ein extrem schlechtes Gewissen und wissen nicht was wir tun sollen. Wir haben extreme Angst, dass wir durch den Kameras gesehen werden und bald die Polizei vor der Haustür steht.
wie wir geklaut haben: wir haben das Parfum genommen und sind zur Kasse, haben dann gefragt ob wir es zurückgeben können, aber kein Kassenzettel dabei haben. Die Frau hat gesagt, dass es ohne Kassenzettel nicht möglich ist und dass sie beim nächsten mal auf die Kameras gucken wird.
Wir haben große scheiße gebaut. Was sollen wir tun?? Bitte nur ernste antworten. Unser alter: 19
5 Antworten
Die anständige Variante wäre, dass ihr das Parfüm zurückbringt und zugebt, dass ihr es geklaut, aber nun ein schlechtes Gewissen habt. Kein Kassierer, der noch klar bei Verstand ist, würde deshalb die Polizei einschalten. Allerdings braucht es dafür sehr viel Mut. Sehr viel mehr als zum Klauen notwendig war. Ob ihr den wohl habt?
Das Schlauste ist immer, sowas öffentlich zuzugeben. Ich kann dich aber beruhigen, das ist kein Diebstahl, sondern Betrug.
Du kannst das zurückgeben, wenn du dich schlecht fühlst.
Im Normalfall sollte nichts passieren, die Polizei und Staatsanwaltschaft haben Besseres zu tun, als Leute wegen eines Parfüms zu verfolgen.
Doch, der gilt noch.
Für den Diebstahl ist die Wegnahme, also der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams erforderlich. Zunächst hatte die Verkäuferin (oder der Filialleiter oder wer auch immer) gelockerten Gewahrsam an allen Gegenständen im Laden. Hinterher hatten die beiden Täter den Gewahrsam, nämlich spätestens beim Herausgehen. Dieser Wechsel muss durch einen Bruch zustandekommen, also ohne oder gegen den Willen des Berechtigten. Hier wird es jetzt knackig-kompliziert: Die Frage ist, ob die Verkäuferin sog. Verfügungsbewusstsein hatte. War sie sich klar darüber, dass sie eine Vermögensverfügung (also Übertragung des Eigentums an der Flasche) vornimmt? Hier würde man wohl eher davon ausgehen, dass die Verkäuferin nicht davon ausging über das Parfüm zu verfügen, da sie annahm es gehöre den Tätern bereits. In ihrer Vorstellung hatte sie (bzw. der Filialleiter) gar keinen Gewahrsam an der Flasche. Es war also nicht ihr Wille, dass der tatsächlich bestehende Gewahrsam wechselt.
Man würde also eher dazu kommen hier einen Gewahrsamsbruch und daher einen Trick-Diebstahl anzunehmen und weniger einen Betrug. Aber die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl ist in diesen Fällen auch sehr kompliziert und bereitet auch erfahrenen Juristen immer wieder Kopfzerbrechen. Es ist eine 50:50-Chance und zu 50% wird das Falsche angenommen ;-D
Einfach nicht mehr machen und gut ist.
Ohne Bon keine Rückgabe, ja so was wird schon mal gerne gesagt.
Geht noch mal hin und besteht darauf. Einer ist der Dieb und der andere der Mittäter und Zeuge.
Wegen Weihnachten werden die Euch vielleicht laufen lassen.
Wie wäre es mit zurück in den Laden und die Wahrheit sagen? Sorry aber wer schon so nen Mist baut kann auch dafür gerade stehen.
Das Entwenden eines Parfüms aus dem Laden ist kein Diebstahl? Neue Rechtssprechung? Seit wann? Dann gilt der § 242 StGB nicht mehr?