Wieviel zahlt die Arge monatlich für Wasser/Abwasser?

3 Antworten

Die Kosten für die Wasserversorgung sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Da nur einmal im Jahr die tatsächlichen Kosten per Zählerablesung festgestellt werden, sind von der ARGE Nachzahlungen zu übernehmen, Rückerstattungen sind bei der ARGE aber auch abzuliefern. So stehts geschrieben in § 22 SGB II. Sind die Kosten unwirtschaftlich hoch, hat die ARGE aber die Möglichkeit, auf die Unwirtschaftlichkeit hinzuweisen und für die Zukunft nur noch die Kosten in angemessener Höhe zu übernehmen.

Wenn es bei Dir anders läuft, solltest Du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und Dich dann mal an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

DeeLee 
Fragesteller
 02.04.2011, 19:00

Ich habe schon versucht einen Schein dafür zu bekommen aber die sah das nicht so ernst dafür einen rauszurücken. Das ist ja der Punk. Ich mußte nachzahlen aber die haben mir sogar noch Geld abgezogen, aber nicht wegen unwirtschaftlichkeit sondern weil die Arge der Meinung war mich überzahlt zu haben und ich das Geld aber nicht in der von ihnen vorgesehenen Höhe weitergeleitet habe, so das die sagen, das ich ein Plus hatte, was mir aber nicht zusteht.

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skyfly71  02.04.2011, 20:10
@DeeLee

Da kann man ohne genaue Kenntnis der Details nix zu sagen. Wenn tatsächlich eine Überzahlung stattgefunden hat, kann die ARGE das Geld natürlich zurück verlangen. Wenn das nicht der Fall war, dann muß man eben notfalls klagen.

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Das erscheint zu kompliziert, um das hier vernünftig beantworten zu können. Du solltest Dich mit den Unterlagen beraten lassen. In vielen Städten gibt es Beratungsstellen, in NRW kannst Du unter http://www.arbeit.nrw.de/ eine finden.

Eine separate Wasserkostenabrechnung gibt es nur sehr selten, im Allgemeinen werden diese in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Die Arge zahlt Nebenkostenabschläge incl. Wasser/Abwasser. Die Wasserkosten müssen also voll übernommen werden, wenn sie separat abgerechnet werden.