Wieso werden psychisch Kranke Menschen in Deutschland verfolgt?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Andere Meinung 60%
Weil sie gefährlicher sind 20%
Wegen den Medien 10%
Weiß ich auch nicht 10%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Andere Meinung

Das jemand gegen seinen Willen in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird kommt schon häufig vor. Aber gleich am Tag nachdem der Betroffene von der Polizei oder wem auch immer dort hingebracht wurde (am Freitag hat er Pech und muss bis Montag warten) kommt ein Richter auf die Station und hört den Betroffenen und die Ärzte an.

Da wir eine unabhängige Justiz haben und das ernst genommen wird, werden nicht wenige Betroffene dann wieder auf freien Fuß gesetzt, wenn keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.

Psychisch krank zu sein heißt nicht Zwang sich behandeln lassen zu müssen.

Es sei denn der Betroffene hat einen gesetzlichen Betreuer mit Aufgabenbereich Medizin. Dieser kann das gegen den Willen des Betreuten veranlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin
vanOoijen  23.04.2024, 18:04

Vielen Dank für den 🌟.

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Andere Meinung

Also erstmal ist das eine Pauschalisierung, die nicht zutrifft. Es gibt sooooo viele psychisch Kranke, die kaum auffallen, nicht gefährlich sind und noch nie eine Zwangseinweisung hatten.

Und "Verfolgung" in der Pauschalisierung zu als Wort zu nehmen, ist grenzwertig bescheuert. Sorry, aber das ist halt echt Blödsinn.

Eine Zwangseinweisung erfolgt unter richterlichen Beschluss, oft in Begleitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Das passiert nicht mal eben just for fun so. Und die Kosten trägt dafür auch nicht der Patient.

Zwischen Forensik und Akutpsychiatrie kann vielleicht nochmal ein Unterschied sein, was die Kosten betrifft, aber in die Forensik kommen straffällig gewordene psychisch Kranke.

Ich bin selbst schwer psychisch krank und fühle mich weder meiner Rechte beraubt noch "verfolgt".

Meine Erfahrung von Mitpatienten, die sowas rumschreien, ist: Das sind die psychoseerkrankten Mitpatienten, die in einer Welt leben, die nicht die Realität ist. Und von Mitpatienten, die zu oft Drogen genommen und getrunken haben, habe ich das auch gehört. Sonst nie. Nirgends.

Andere Meinung

Psychisch Kranke werden nicht verfolgt.

Es gibt in den einzelnen Ländern Rechtsvorschriften, häuifig Psychisch-Kranken-Gesetz genannt, die eine landläufig sogenannte Zwangseinweisung ermöglichen. Diese ist jedoch immer an enge Voraussetzungen gebunden. In allen Gesetzen übereinstimmend ist eine Eigen- und Fremdgefährdung gefordert. Gesetze, die von Personen mit einer psychischen Erkrankung ein bestimmtes Verhalten einfordern gibt es nicht.

Beispielhaft das Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:

Art. 5 Voraussetzungen der Unterbringung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
(1) Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, es sei denn seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt. Für eine Unterbringung nach diesem Gesetz anstelle einer Unterbringung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann in Fällen der Selbstgefährdung insbesondere sprechen, dass die Unterbringung voraussichtlich nicht länger als sechs Wochen dauern wird und keine Betreuung und keine ausreichende Vorsorgevollmacht besteht. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine Unterbringung nach § 1631b BGB vorrangig.
(2) Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann, insbesondere auch nicht durch die Hinzuziehung eines Krisendienstes und durch Hinzuziehung der oder des gesetzlichen Vertreters. Sie darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem angestrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Sie ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Maßnahmen während der Unterbringung. Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die untergebrachte Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(3) Die Unterbringung kann nur vollzogen werden, wenn keine Maßnahmen nach den §§ 81, 126a der Strafprozessordnung oder den §§ 63, 64 und 67a des Strafgesetzbuches, gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes, getroffen sind. Ist jemand auf Grund dieses Gesetzes untergebracht und werden Maßnahmen auf Grund der in Satz 1 genannten Bestimmungen getroffen, ist die Unterbringungsanordnung nach diesem Gesetz außer Vollzug zu setzen. Sie kann aufgehoben werden, wenn nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass die Unterbringungsanordnung später wieder vollzogen werden muss.

Die zwangsweise Unterbringung in einem pyschatrischem Krankenhaus steht also nachrangig zu allen anderen Maßnahmen, insbesondere der ambulanten Behandlung. Von einer leichten Freiheitsentziehung zu sprechen ist also falsch. Die Tatbestände würden häufig, und sogar bei geringerer Schwelle, bei gesunden Menschen zu einer polizeilichen Ingewahrsamnahme oder Strafverfolgung führen.

Die Kostenfrage wird im BayPsychKHG in Art. 35 und 36 geregelt. Hier dürfte der Absatz 1 Satz 1 zur verwirrung geführt haben:

Art. 35 Kosten
(1) Die Kosten der Einlieferung und der Unterbringung (Unterbringungskosten) und die dabei entstehenden Kosten für ärztliche Heilbehandlung und Rehabilitation (Heilbehandlungskosten) hat die betroffene Person zu tragen. Auf Gesetz oder Vertrag beruhende Verpflichtungen Dritter, insbesondere einer unterhaltspflichtigen Person oder eines Trägers der Sozialversicherung zur Kostentragung, bleiben unberührt.

Die Untergebrachte Person wird zwar zuerst genannt, ist aber nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Kosten nicht von der Sozialversicherung übernommen werden.

Im BayPsychKHG werden auch in der Präambel die Leitlinien des Gesetzes gesondert genannt:

Mit diesem Gesetz wird die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf gestärkt.
Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen zu bieten und durch eine frühzeitige Unterstützung wirksam zu helfen.
Damit sollen auch Unterbringungen ohne oder gegen den Willen der betroffenen Menschen sowie Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
Zugleich regelt dieses Gesetz die Voraussetzungen und die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch kranker Menschen sowie die Anwendung von Zwangsmaßnahmen.
Die Unterbringung und Zwangsmaßnahmen sind letztes Mittel, wenn andere Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Betroffenen und die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren.
Bei allen Hilfen und Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes ist auf die individuelle Situation des betroffenen Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.
Seine Würde, seine Rechte und sein Wille sind stets zu achten.
Die Behandlung und Hilfe stehen immer im Zentrum des Handelns.

Es wird also deutlich betont, dass die Freiheitsentziehung möglichst sogar vermieden werden soll.

Den psychisch erkrankten wird also kein Recht abgesprochen. Sie haben dieselben Rechte, wie andere auch. Gegen alle Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden.

Weil sie gefährlicher sind

Also als erstes:

Bitte hör auf so einen Quatsch zu schreiben, dass sie VERFOLGT werden. Ehrlich, das ist megapeinlich. Verfolgt wird man da wo Diktatoren herrschen. Hast du damals Streit mit nem Nachbarn gehabt und der ging zur SS und behauptete, du hättest gesagt Hitler sei doof, wurde dir kurz darauf die Tür eingetreten und mit etwas Glück wurdest du erschossen, oder Schlimmeres. Das ist ja wohl ein Unterschied, also rede nicht so nen Bullshit.

Ansonsten isses eben so, dass manche psychisch Kranken unberechenbar sind und natürlich muss man die erst einschätzen. Körperlich Kranke? Was bitte sollte denn rechtfertigen, sie einzuweisen? Ist ja nicht so als wären körperlich Kranke eine Gefahr. Hingegen einer der paranoide Wahnvorstellungen hat und mit nem Gegenstand um sich schlägt sehr wohl. Hier war mal einer in der Stadt, der auch psychisch krank war. Der stellte sich mitten auf die Straße und trat vor Autos und brüllte die Leute an, die drin saßen. Oder brach den Vorbeifahrenden die Außenspiegel ab. Findest du, so jemand sollte frei rumlaufen? Sicher nicht. Wer weiß wie krass der noch ausflippen könnte wenn er den richtigen Input bekommt.

Jemand körperlich Krankes mit nem Gipsbein ist weiterhin zurechnungsfähig. Deswegen wird so einer auch in Ruhe gelassen. Aber es ist nicht, als würden hier die Beamten wie die Rattenfänger von Haus zu Haus gehen und alle psychisch Kranken einsammeln kommen. In China hingegen kannst du von sowas ausgehen. Die wissen genau, wer noch nicht wählen war oder wer ihren Herrscher kritisiert hat. Mach dir da erstmal ein Bild von, bevor du hier von Verfolgung quasselst.

Andere Meinung

Ich stelle keine Verfolgung fest - lediglich eine massive Diskriminierung.

Denn Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wird gerne mal eben schnell die Eigenständigkeit gerichtlich abgesprochen und ein passender Vormund eingesetzt.

Verfolgung aber wäre, wenn man solche Menschen "jagt" und zwangsweise einsperrt.

Das geschieht aber meiner Ansicht und Erfahrung nach nicht. Nur eben das, was in den psychiatrischen Kliniken geschieht, verstößt oft genug gegen die Grundrechte - und zwar seitens der Medizinier unter Berufung auf den jeweiligen Gesundheitsstatus der Betroffenen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!