Wiedererteilung EU Fahrerlaubnis Blackpearl London?

8 Antworten

Hallo Irkel,

Mein Name ist Mark Foster aus London und ich bin Partner bei Blackpearl Business Partners.  In der Tat ist die erfolgreiche Wiedererteilung eines Führerscheins in einem anderen EU Land mit einer Reihe von Voraussetzungen verbunden, die zwingend einzuhalten sind. Insofern sind die sonstigen unten aufgeführten Antworten in der Tat nicht falsch, für nicht Wenige wäre das Thema England Führerschein ein völlig falscher und auch nicht legal gangbarer Weg. Auch wäre es völlig falsch, an das Thema zu „blauäugig“ heranzutreten nach dem Motto „wird schon gutgehen“ .

Dennoch hat das Thema EU Führerschein, egal ob nun in England oder anderswo, seine Berechtigung. Der Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland ist leider nur zu oft mit langwierigen erheblichen Einschränkungen verbunden, für viele bedeutet dieser Verlust sogar eine Gefährdung der Existenz.  Da ist es nur verständlich, dass sich Betroffene nach anderen Wegen umsehen, um ihre eigene Existenz zu schützen.

Ihr Mark Foster

Blackpearl Business Partners

eine Wiedererteilung im Europäischen Ausland ist nicht Rechtssicher, nur eine Neuerteilung unter bestimmten Vorraussetzungen( Wohnsitz, keine Sperrfrist) ist Rechtssicher trotz MPU,

da es hier ja selbsternannte Rechtsexperten gibt

hier ein Link von einen Anwalt

http://www.rawarnack.de/index.php%3Foption%3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D9%26Itemid%3D13

ginatilan  18.11.2015, 23:08

dein Link ist schon längst überholt, er taugt nichts mehr

da es hier ja selbsternannte Rechtsexperten gibt

bist du denn einer?

evtl sogar ein EU-FS Betrüger?

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nicesven  19.11.2015, 16:13
@ginatilan

ist überholt? dann schrieb doch dazu das gegenteil und ich wiederlege es.

und vorsicht mit solchen Äußerungen mit Betrüger, sonst geht ein Brief an die Gutefrage Administration

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ginatilan  19.11.2015, 16:25
@nicesven

jetzt habe ich aber Angst, zitter, außerdem war es eine Frage und fragen darf ich jederzeit und alles

Der EUGH urteilte,dass nach gravierenden Verkehrsverstößen im Inland Deutschland einen ausländischen EU Führerschein nicht mehr anerkennen muss. Es gelten auch dann die deutschen Regeln,wenn das andere EU Mitgliedsland  mit fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nicht eingreift und der Führerschein im EU Ausland gültig bleibt.

Damit wird klargestellt, dass der Fahrerlaubnisinhaber auch dann nicht in Deutschland fahren darf, wenn er dort aktuell nicht wohnhaft ist, somit die deutschen Behörden zur Überprüfung der Eigung auf ihrem Territorium zuständig sind. Der EUGH verpflichtete jedoch gleichzeitig deutsche Gerichte die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage zu prüfen, ob mit den derzeitig geltenden einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht überschritten werden.

 

 

Allerdings hat Deutschland auf die Frage des EUGH im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrberechtigung im konkreten Fall nunmehr erklärt, selbst wenn ein medizinisch –psychologisches Gutachten nicht vorliege, wird das Recht in Deutschland von einer in einem anderen Mitgliedsstaat erteilten Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen nach § 29 (1) FeV vollständig wiedererlangt ,wenn eine Frist von 5 Jahren vergangen ist.

 

Soweit sich diese gegenüber dem EUGH getroffenen Aussage für vergleichbare Sachverhalte verallgemeinern ließe, könnte damit ein Inhaber einer ausländischen EU Fahrerlaubnis nach 5 Jahren ohne MPU Auflage in Deutschland wieder von seinem Führerschein Gebrauch machen.

Welche Rechtspraxis sich in Deutschland daraus entwickeln wird , bleibt abzuwarten.

ebenfalls aus deinem Link


 


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nicesven  19.11.2015, 16:43
@ginatilan

erst einmal vielen Dank für den Link

in dem genannten Urteil geht es darum. wenn jemand einen EU Führerschein hat ob deutscher oder nicht deutscher und er wieder auffällt im deustchen Straßenverkehr ob ihn trotz diesen EU Führerschein eine MPU auferlegt werden kann.  Es ist doch klar wenn ich wieder auffalle (wegen Alk oder sonst was) das ich selbst mit einen Führerschein aus dem EU Ausland das dies nicht vor Strafe schützt.

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nicesven  20.11.2015, 20:21
@ginatilan

in deinem Link steht. Der EUGH hat darüber am 23.4.2015 entschieden. Ich habe dir gesagt rufe einen Fachanwalt an auf dem Gebiet, dass verneinst du da eine Anwalt es biegt so wie er möchte deine Aussage.da Frage ich mich woher du Dir das Recht raus nimmst das man dir Glauben soll


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Wenn Du es in Deutschland beantragst ist es billiger und wird auch garantiert anerkannt.

Sollte eine MPU damit zusammenhängen, kannst Du auch den englischen Schein in Deutschland nicht nutzen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) verhängt wurde, mit dieser Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt ist, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=12

nicesven  18.11.2015, 17:12
@baindl

der EU Führerschein wäre gültig, wenn man den ausserhalb der Sperrfrist erworben hätte. Also lesen bildet.

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nicesven  18.11.2015, 17:26
@ginatilan

Zahlen Daten Fakten, ich habe es dick makiert

Nach Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis wurde der Kläger in Deutschland mehrfach wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig verurteilt und es wurde jeweils eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet; die letzte Sperrfrist lief zum 14. Februar 2009 ab. Bei einer Verkehrskontrolle im Oktober 2010 wies der Kläger seinen tschechischen Führerschein vor; in dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren wurde er vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen. Daraufhin bat der Kläger das Landratsamt um Überprüfung, ob er berechtigt sei, mit seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Das verneinte das Landratsamt; es gebe keinen Automatismus, dass eine aberkannte Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder auflebe. Im September 2011 erhielt der Kläger in der Tschechischen Republik einen sog. Scheckkartenführerschein über die Fahrerlaubnis der Klassen A und B. In diesem Führerschein ist als Datum der Fahrerlaubniserteilung der 21. März 1996 angegeben.


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Ich habe mit Mark Foster zusammen gearbeitet und kann nur eines sagen alles hat super geklappt.ich kann nicht verstehen warum hier so viel Wirbel um nichts gemacht wird . Da gibt es andere Anbieter zb Ambrassador mit Herrn Michalak das sind die wahren betrüger und denen sollte das Handwerk gelegt werden . Aber mit Blackpearl klappt es und auch wenn es mal länger dauert , liegt dies an den Behörden da es nur eine Stelle für ganz England gibt .

Auch wenn du dort eine Fahrerlaubnis für UK bekommst, gilt dein Fahrverbot in Deutschland immer noch.

Das ist also auf jeden Fall weg geworfenes Geld.