Wiederbeschaffungswert / Restwert?
Schönen Guten Tag,
Vor wenigen Wochen ist mir jemand hinten rein gefahren (ich bin 100% unschuldig) und dadurch ist mein Auto als "Wirtschaftlicher Totalschaden" eingestuft worden. Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf rund 6.500€ und der Restwert auf 2.500€.
Meine Frage ist jetzt, welchen Wert man von der Gegnerischen Versicherung ausgezahlt bekommt und ob man das Auto danach dann noch zu seinem Restwert privat verkaufen darf ?
Ich freue mich wirklich auf Antworten.
MfG
3 Antworten
Also die gegnerische Versicherung zahlt erst mal nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. der MwSt. minus den Restwert, also 6.500€ / 1,19 = Netto-Wb.wert = 5.462€ - 2.500€ = 2.962€
Das Schrottauto gehört ja weiterhin dir und du mußt es selbst verkaufen, wobei die gegnerische Versicherung dir behilflich ist mit div. Restwertangeboten von div. Restwertaufkäufern, solange du den Schrottwagen noch nicht verkauft hast - der Hintergrund dieser Aktivitäten ist nämlich für die gegnerische Versicherung bares Geld wert - je höher das Restwertangebot, je weniger muß die gegnerische Versicherung bezahlen.
Bei dir ändert sich ja in der Summe vom WB.wert u. Restwert nichts...
Bei Vorlage der Rechnung über ein Ersatzauto wird dir dann noch die einbehaltene MwSt. von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Richtig!
Als Maklerin (bzw. als RA wie ich) sind wir allerdings in erster Linie der Kundendienstleistung verpflichtet und haben demnach den Klienten selbst ungefragt und umfassend über die Möglichkeiten allfälliger weiterer Ansprüche aufzuklären.
Einfach Milchmädchenrechnung: WBW abzüglich RW ergibt € 4.000,00 - diesen Betrag hat Dir der gegnerische Haftpflichtversicherer ohne wenn und aber auszuzahlen. Und zwar brutto, sofern Dein Fahrzeug nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ansonsten stimme ich mit der fachkundigen Antwort von siola55 überein, insbes. was die Eigentumsverhältnisse betrifft. Ein Verkaufszwang Deinerseits für das Wrack besteht freilich nicht. Von "müssen" also keine Spur.
Ferner hast Du noch Anspruch auf Nutzungsausfall sowie die KFZ-Ummeldekosten für den Neu-/Ersatzwagen.
Schlussendlich kannst Du noch ein Spesenpauschale in Höhe von € 25,00 begehren.
Einfach Milchmädchenrechnung: WBW abzüglich RW ergibt € 4.000,00 - diesen Betrag hat Dir der gegnerische Haftpflichtversicherer ohne wenn und aber auszuzahlen. Und zwar brutto, ...
Stimmt nur, falls ein Ersatzauto beschafft wird ;-)
Du bekommst 4.000 € und kannst den Wagen natürlich verkaufen, Preis ist verhandelbar
Irrtum - der Versicherer behält erst mal die MwSt.
Diese wird dann ausbezahlt, wenn der Geschädigte die Rechnung für ein Ersatzauto bei der gegnerischen Versicherung vorlegt!
Fachlich inkompetente Antwort, bei 25j. Berufserfahrung?! Über die MwSt lässt sich streiten, aber Du hast völlig auf die schadenersatzrechtlich zustehenden Nebenforderungen vergessen!