Wie würde ein Richter wohl auf einen Verdächtigen reagieren, dem Betrug oder Ähnliches vorgeworfen, nur damit der sich Bücher finanzieren kann?

3 Antworten

Jeder Betrüger weiß, dass er der Person schadet, die er betrügt.Das wegen klingt es etwas komisch, wenn man sich für einen Betrug entschließt, aber dabei wirklich behauptet niemanden schaden zu wollen.Die Gründe sind sicherlich nachvollziehbar, aber entschuldigen die Tat dennoch nicht Der Richter könnte aber dadurch ein milderes Urteil erwägen, da er sich nicht vordergründig aus " niederen Beweggründen" (Habgier) bereichern wollte.Meist sind die Rahmen der Strafe gesetzlich festgelegt und der Richter kann auswählen wie er diesen Rahmen ausschöpft.

Ist und bleibt Betrug, die Strafe bei „niederen Beweggründen“ könnte etwas höher ausfallen als in diesem Fall aber strafbar bleibt es trotzdem, wobei es ja grad bei Büchern auch kostengünstige Alternativen gibt (Stichwort Bibliothek) womit es eigentlich noch unnötiger ist deswegen eine Straftat zu begehen als bei den anderen Beispielen.

mrinteresting 
Fragesteller
 07.08.2022, 13:46

naja... und wenn die Bibliothek nix her gibt? Und man eben die Bücher auch selbst besitzen will? darum geht es ja...

also dein Verweis auf "Bibliothek" ist ziemlich kurz gedacht....

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SlightlyAnnoyed  07.08.2022, 13:50
@mrinteresting

und deine Idee, dass der Wunsch, Bücher zu besitzen, einen Richter milde stimmen würde, ist auch ziemlich kurz gedacht. Am Ende hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe.

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mrinteresting 
Fragesteller
 07.08.2022, 13:52
@SlightlyAnnoyed

Also wäre ich Richter, ich würde nich so hart bestrafen. Ich fände es gut, wenn der Angeklagte sich weiterbilden will.

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Fidreliasis  07.08.2022, 14:37
@mrinteresting

Also Betrug aus Gier, das wäre ja schon ein niederer Beweggrund, mit deiner Argumentation steigt die Strafe eher da die Einsicht fehlt aber die Gier nach Besitz m Vordergrund steht.

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Es bleibt Betrug.

Warum sollte er weniger bestraft werden, weil er sich Bücher kaufen will?

Und wenn ich das Geld spenden will, ist es straffrei?