Wie weit kann ein Haus von den restlichen Häusern in der Straße entfernt sein?
Hey, ich interessiere mich für ein Haus in Alleinlage als Hauptwohnsitz. Ich möchte das Haus gerne am Waldrand bauen, so, dass darum keine anderen Häuser sondern nur Bäume usw sind. Ich habe dann jedoch recherchiert und herausgefunden, dass ein Haus nur mit einer Adresse als Hauptwohnsitz gelten kann. Wie weit könnte mein Haus entfernt stehen, um immer noch ein Teil einer Straße zu sein und eine Adresse zu haben?
6 Antworten
Sofern du auf eine solchen Parzelle mit Waldanstoss überhaupt bauen darfst, ist es Dir überlassen, das Haus dort auf der Parzelle errichten zu lassen, wo du möchtest. Das heisst, wenn die Parzelle zur Bebauung freigegeben ist, stellst du das Haus dorthin, wo es dir genehm ist - unter Einhaltung der minimalen Gebäudeabstände auf dem Nachbargrundstück bzw. zur Waldgrenze. Der Abstand zur Waldgrenze ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Gebäude errichten = Haus bauen geht legal nur, wenn es einen Bebauungsplan gibt.
Im Bebauungsplan ist das Baufenster für das Grundstück festgelegt, also wie groß und wo auf dem Grundstück und dann kann in dem Baufenster nur der Flächenanteil bebaut werden, der eingetragen ist. Z.B Grundstück 10.000qm, Baufenster zentral 20m x 20mm; davon darf 20% bebaut werden. Heißt, auf dem großen Grundstück dürfen 80qm relativ mittig bebaut werden.
Jede Kommune hat für jedes Bauland eigene, abweichende Vorschriften im Bebauungsplan. Bauen "ab vom Schuss" und dann "am Waldrand" ist fast unmöglich in allen Kommunen.
So haben wir auch gedacht und leichtfertig eine Immobilie gekauft, schönes Seegrundstück mit Haus 225qm.
Nur irgendetwas verändern ging nicht, weil kein Bebauungsplan vorlag/ vorliegt und das Gebäude seinerzeit (1952) nur durch Kooperation mit dem Leiter des Bauamtes (Bestechung) illegal gebaut wurde.
Ich würde nie wieder ohne Bebauungsplan eine Immobilie kaufen, auf der ich ein Haus bauen möchte.
So etwas ähnliches kenne ich auch, nur da war es das Grundstück einer Autobahnmeisterei mit Gebäuden und Hallen im Außenbereich, das veräußert wurde. Das sind immer Sonderfälle, ein Blick in den Flächennutzungsplan, der im Gegensatz zum B-Plan immer vorhanden sein muss, gibt da schnell Aufschluss. Ein Haus am See liegt für mich erstmal nicht im Innenbereich. Und Verändern müsste schon gehen, Umnutzen und Anbauen/Erweitern dürfte schwer sein.
Das Haus steht in einem Landschaftsschutzgebiet, 20m von einem schönen See.
Eine 50.000qm Fläche, eingezäunt in Randlage zwischen zwei Ortsteilen.
Das was du vorhast ist vermutlich eine Bebauung im Außenbereich, das wird ohne Privlileg wie z.B. Landwirtschaft nichts werden.
Wenn es möglich wäre: ob deine Einfahrt 1 m oder 10 km lang ist wäre dabei egal, solange du eine Hausnummer zugeteilt bekommst.
Bebauungen im Außenbereich sind in der Regel unzulässig. Sonst würde ja jeder sein Haus irgendwo am Waldrand bauen.
Wo und wie Du konkret bauen darfst, verrät Dir der Bebauungsplan deiner Gemeinde.
Ich möchte das Haus gerne am Waldrand bauen
Vergiss es. Soetwas ist nicht genehmigungsfähig. Schau dich nach etwas Gebrauchten um. Damit könntest du Glück haben.
Das stimmt nicht ganz, es muss kein Bebauungsplan vorliegen, aber es wird Innen- und Außenbereich unterscheiden. Innenbereich ist also innerhalb der Dorf/Stadt-Grenzen, grob gesagt, Außenbereich sind Felder, Wiesen, Seen, Wälder etc. Und im Außenbereich darf erstmal nicht gebaut werden.