Wie, wann und unter welchen Umständen wird eigentlich eine Heizungsanlage durch einen Schornsteinfeger stillgelegt?
Ich würde gerne wissen wie das abläuft. Ich möchte es insbesondere im Bezug auf Öl-Heizungen wissen. Ich frage deshalb, weil ich nun etwas herausgefunden habe, bzw. auch etwas erklärt bekommen habe von jemandem. Dieser erzählte mir, er hätte mal in der Branche gearbeitet. Ich hatte ihm einige Fotos von der Heizungsanlage gezeigt und er meinte, dass die Heizungsanlage nach heutigen Maßstäben eigentlich längst nicht mehr betrieben werden dürfte. Er sagte ferner, dass das Auskratzen von Informationen auf diesem Schildchen wohl strafbar sei.
Nun zu den für Antwortschreiber relevanten Details: Auf dem Schildchen steht drauf "Öl-/Gas-Spezialheizkessel nach DIN 4702 K 1975/81.
Sowohl bei Hersteller-Nummer und Herstelljahr sind offensichtlich Zahlen raus gekratzt worden. Hinter "Zul. Betriebsüberdr." hat wohl mal 8 bar gestanden. So. Und dann ist da so ein Aufkleber vom Schornsteinfeger. Und da steht drauf, dass die letzte Prüfung 1997 durchgeführt wurde. Ergebnis: 12 % Abgasverlust. Ihre Feuerstätte darf ab dem 1.1.2003 einen Abgasverlust von 10 % nicht überschreiten.
Joa... und das ist eigentlich alles. Ich habe auch noch nie einen Schornsteinfeger hier gesehen. Ich habe das dem, mit dem ich gesprochen habe, erzählt. Und der guckte mich nur mit großen Augen an und meinte, dass der Schornsteinfeger normal jedes Jahr kommen müsste! Und, wenn ein Schornsteinfeger das sehen würde, dann würde der ein Siegel drauf machen und die Anlage komplett still legen.
Wer kann da aus fachlicher Sicht eine Einschätzung abgeben und mir das alles mal erklären?
13 Antworten
Das Verändern des Typenschildes ist Urkundenfälschung.
Der Abgasverlust ist nicht der Verlust von Abgas sondern der Energieverlust über das Abgas.
Eine Anlage, die seit 1997 nicht kontrolliert wurde, gibt es eigentlich nicht. Dann ist vermutlich der Schornstein nicht mehr gekehrt worden. Das war bis vor Kurzem Sache des Schornsteinfegers.
Meiner Meinung nach ist das durch Reinigung und ggf. Einstellung der Anlage heilbar. Von wann ist der Kessel denn?
Sache des Hausbesitzers. Der Bezirksschornsteinfeger muss aber zuerst eine Feuerstättenschau machen und er legt die Prüf- und Kehrrhythmen fest.
Anscheinend ja net. Auf dem Aufkleber steht, dass 1997 zum letzten Mal ein Schornsteinfeger da war.
Nicht immer gibt es den Aufkleber. Stier bei den Hörnern nehmen und der Bezirksschornsteinfeger fragen. Wenn er nicht gekehrt hat seit 1997 wird er ganz klein mit Hut.
Das alles ist Angelegenheit und in der Verantwortung des Hauseigentümers.
Wenn die Anlage nicht angemeldet und schwarz betrieben wird, wird der Schorni nicht klein mit Hut! Da wird der richtig groß... wie ein schnaubender Stier!
Eine Anlage, die 1997 aktenkundig war, verschwindet nicht einfach und wird zu einer Schwarzanlag. Darauf hat der Schonrnsteinfeger zu achten, ebenso wie auf irgendwelche Schornsteine, die er nicht gelistet hat. Doch klein mit Hut.
Das soll nicht zur Diskussion stehen damit keinen Volksaufstand entstehen soll.
Ist dir schon mal aufgefallen was ein gutes Beispiel im Zusammenhang mit der DDR, Staatsverschuldung, Mauerfall und Volksaufstand zusammenhängt, aber erst im Zusammenhang mit dem Mauerfall aufgefallen ist?
Und natürlich erst 30 Jahre später offener berichtet wird. Warum wohl?
Du stellst eigenartige Betrachtungen an. Lerne mal zu revidieren, relativieren. ;-)
Die Polizei darf auch erst aktiv werden wenn ....
Wo kein Kläger, da kein Richter, dürfte doch bekannt sein.
Melde du dich doch freiwillig und unentgeldlich als Helfer für Schornsteinfeger an, lasse dir eine Liste der still gelegten Anlagen geben, und kontrolliere dann, ob die stillgelegt bleiben.
Tut mir leid, ich hab nu mal mit Bau und Schornsteinfegern zu tun. Und kenne die Schwächen und Fehler, die passieren.
Jemand der eine bekannte Anlage trotz Stilllegung wieder in Betrieb nimmt muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Die Teile lassen sich schwer verstecken. Und selbst Schornsteinfeger fragen sich, wie Gebäude geheizt werden, ohne Heizung.
Es ist eher zu vermuten, dass durch den Wechsel der Bezirksschornsteinfeger, deren Bezirke ja jetzt ausgeschrieben werden, Akten nicht weiter gereicht wurden.
Oder dass die nicht mehr routinemäßig gesiegelt werden.
bekannt sein dürfte, Alles hat zwei Seiten. Still legen weil irgendein Interessenpapier, irgendeine Interessenregelung das so handhabt ist im übertragenen Sinne eine Enteignung wegen willkürlicher Zahlenspiele!
Ein Staat oder angeblicher Interessenvertreter des Volkes der sich immer nur für Interessenverbände der Wirtschaft und des Kapitalmarktes interessierte, schafft sich Papiere ganz nach Bedarf, nennt das dann Gesetz oder Norm und will dann noch gefeiert und geehrt werden?
Ich bin aus dem Wohlstandsland geflüchtet, habe Eigentum in einem sozialistischeren Land. Hier kostet 1 Kwh 8 Cent, keine 30. Hier kommt ein Schornsteinfeger nur, wenn ich den bestelle. Berufstätige junge Frauen werden viel besser unterstützt per Tagesmütter die gesetzlich versichert sind und der Staat 60 % der Kosten übernimmt!
Ich verstehe nicht, wieso viele Deutsche nie ihr System hinterfragen, sich eine Menge bieten lassen und nicht begreifen dass vieles auch anders geht.
Ich vermute das angekündigte Verbot von Ölheizungen ab XY ist mal wieder von Wirtschaftsvertretern und Politikern ala G. Schröder eingefädelt um die Beteiligung am Gasmarkt und Gaspipeline zu forcieren.
Diese ganzen Ablenkungsmanöver und Verschleierungspolitik nimmt in D doch niemand mehr wahr, auch keine der Medien. Die reden von Klimaschutz, Klimazielen und nie wird von dem ganzen radioaktivem Abfall geredet, der seit langem anfällt und einfach ohne Gerichtsbeschluss aus den Köpfen verbannt wurde. Da regen sich einige über Heizkessel auf, weil das angeblich ein großes Risiko dar stellt. Kopfschüttel.
Ach Gott, die Schlauen Antischafe, die die eigentlichen Schafe sind. Hast du dich einmal mit Abgasen und Abbrand beschäftigt? Schornsteinbrände und Vergiftungen waren vor einer Kehrordnung weitaus häufiger. Man kann auf TÜV und jede Regelung verzichten. Aber man muss dan eben auch viele Tote in Kauf nehmen abgesehen von Umweltverschmutzung usw.
Du knnst auch finstre Mächte hinter einem Ölheizungsverbot vermuten. Man kann aber auch auf die Idee kommen, dass es notwendig ist. Wie kommst du darauf, dass der radioaktive Abfall nicht mehr diskutiert würde? Übrigens: Darfst du in deinem Staat die Regierung als korrupt bezeicnen?
Mache dir mal keine Sorgen über mich bezüglich Heizungstechnik usw. Hatte einen Kesselwärterschein, mehrere große Industriekesselanlagen bedient, betrieben. Schornsteinbrand habe ich ein mal zufällig erlebt, weil ein Depp einen Ölofen im Keller an einer Schornsteinfeger-Reinigungsöffnung betrieben hatte. Habe den Kaminbrand stark reduzieren können bis die Feuerwehr ein traf. War dort auf Besuch.
Übrigens, sind Industrieschornsteine Ausnahmen für Feger? Habe in 20 Jahren keinen Feger an Industrieschornsteinen gesehen. ;-)
Was soll das mit deinen Antischafen? Ja, in diesem Staat darf man auch frei seine Meinung äußern! Das tun auch viel mehr Bürger als in D! Gelbwesten.
In der Tat würde die Anlage vermutlich allein aufgrund der Abgasverluste vom Bezirksschornsteinfeger stillgelegt, wenn dieser diese sichtet.
Warum ist das so?
Früher - also VIEL früher -, in den 60er Jahren hat man Energieverbrauch und Wirtschaftlichkeit wenig bis gar keine Bedeutung zugemessen.
Erst 1973 mit der Ölkrise begann es in den Köpfen der Menschen zu ticken.
Die Krise brachte gravierende Preisänderungen mit sich. Im ersten Quartal 1974 kostete Öl das Vierfache gegenüber Ende 1973.
Das Umdenken in Sachen "Energie" war nicht mehr aufzuhalten, und so entstand 1977 die Wärmeschutzverordnung.
Aus den mächtigen, überdimensionierten Heizkesseln wurden platz- und energiesparende Gasthermen, die "Thermopane-Scheibe" wurde zum Inbegriff einer wärmedämmenden Verglasung.
Diese Wärmeschutzverordnung blieb 25 Jahre bestehen und wurde erst im Jahr 2002 von der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) abgelöst.
Diese EnEV setzte klare Richtlinien und Grenzen in Sachen max. Verbrauch / Abgasverluste / Wirtschaftlichkeit.
So ist der Aufkleber an Deinem Kessel zu verstehen, der auf das Inkrafttreten der EnEV 2003 hinweist und den Betrieb des antiken Ölkessels untersagt.
Soweit der Hintergrund zu diesem Verbot.
Des weiteren macht es absolut KEINEN Sinn, die bestehende Anlage irgendwie zu bearbeiten, damit diese die vorgeschriebenen Werte erreicht! Abgesehen davon, dass es mittlerweile gegenüber 2003 schon mehrere Verschärfungen der EnEV gegeben hat und heute noch viel strengere Richtlinien für Feuerstätten gelten, kann ein derart alter Kessel diese Vorgaben bauartbedingt nicht erreichen. Geht nicht, keine Chance.
Also : Raus mit dem Ding + neue Anlage rein.
Bitte bedenken: ab 2026 werden neue Ölkessel nicht mehr zugelassen. Bestehende Anlagen sind dann geschützt bis zum Jahre xy, aber "der Ölkessel" stirbt in absehbarer Zeit aus.
Lass Dich von einem Heizungsbau-Betrieb aus Deiner Region beraten und Dir ein Angebot machen für eine neue Anlage.
Beste Grüße
Is nich meine Heizungsanlage. Und der Hauseigentümer hat auch kein Geld für eine neue Heizungsanlage. Aber in dieser Antwort waren einige, neue Informationen enthalten, die mir weiter geholfen haben. Ob die Heizungsanlage in diesem Falle nun doch weiter betrieben werden darf, ist mir noch nicht ganz klar. Den § 10 EnEV habe ich gestern schon gelesen. Wenn das Eine zutrifft, dann is wohl noch alles ok, weil es ein Haus ist, welches nach 2001 nur noch 2 Wohnungen hatte. Aber, das ist jetzt etwas schwierig und wohl eine Sache der Auslegung. Mir fehlen diesbezüglich auch Infos, sodass ich es nicht beurteilen könnte. Ich gehe auch fast davon aus, dass dies nicht mal ein Schornsteinfeger, sondern nur ein Richter beurteilen könnte und müsste. Das Ganze ist jetzt jedenfalls thematisch recht kompliziert geworden.
Die Anlage ist ganz sicher vor Bj. 85 - keine Chance, das ist schon allein aus diesem Grund der Schlusspfiff.
Ein unkenntlich gemachtes / entferntes Typenschild macht die Anlage ebenfalls zu einer nicht zugelassenen Feuerstätte.
Das Gerät muss für den deutschen Markt zugelassen sein, und ohne Typenschild kann man das nicht eindeutig herausfinden - im Zweifelsfall : Stilllegung.
Davon abgesehen macht die Verschleierungstaktik keinen Sinn. Die meisten Geräte sind den Schornis bekannt und bei eventuellen Zweifeln wird bei der Industrie rückgefragt. Das geht heute schneller ein Loch im Garten buddeln. Smartphone raus, Foto, senden an (z.B. Viessmann), wenig später kommt eine Meldung zurück mit den Daten des Kessels.
Also ganz klar: nach den Richtlinien der aktuellen EnEV hat dieser Kessel keine Chance auf einen legalen Fortbestand.
"Ein unkenntlich gemachtes / entferntes Typenschild macht die Anlage ebenfalls zu einer nicht zugelassenen Feuerstätte." Echt? Allein deswegen schon? :D boaa.... hahaha... irgendwie scheint es so, als sei der Vermieter im Falle des Falles eigentlich doppelt und dreifach gearscht. Hab' ich wohl gute Asse im Ärmel, wenn es mal zu einem Rechtsstreit kommen sollte. :D Mir hat der ja mal damit gedroht, dass er zum Ordnungsamt und/oder zum Gesundheitsamt geht wegen meiner Unordnung in der Wohnung. Aber, da war jetzt nichts hygienisch bedenklich oder so.^^ Nichts beeinträchtigt an der Mietsache. Ich persönlich halte meine Mietsache immer sehr in Ordnung und werte sie sogar eher noch auf, indem ich gewisse kleine Reperaturen und Ausbesserungsarbeiten immer selbst mache und gewisse Dinge auch immer grundreinige. Aber, egal...
"Ein unkenntlich gemachtes / entferntes Typenschild macht die Anlage ebenfalls zu einer nicht zugelassenen Feuerstätte."
...nicht nur das! Unter Umständen stellt es eine Urkundenfälschung dar.
das Typenschild einer Heizung gilt nicht als Urkunde
wäre möglicherweise Betrug(sversuch), das Vortäuschen falscher Tatsachen zum geldwerten Vorteil,.. bin kein Jurist
richtig, ein Typenschild ist keine Urkunde, sondern nur ein Anlagen-Hinweis.
Es wurde auch kein anderes Schild verwendet. Das Schild gibt nur Auskunft betreffend Anlagenhersteller und Anlagendetails.
1 Wen die Anlage Älter als 30 jahre ist.
2 Wen die abgaswerte nichtmehr den gesetzlichen vorgaben erfüllen.
3 wen de kam min so derzeit ungeeignet ist oder wem zuwenig Luft für eine saubere Verbrennung Vorhanden ist.
4 Einmal im Jahr muss der Schornsteinfeger alles überprüfen nicht immer bekommt man das mit den das kann im keller und zb auf dem Dachboden passieren.
Ich hatte mal das pech an einem ölkessel so eine wartung machen zu müssen 4-5 Jahre keine wartung und dan auch noch den keller zugestellt der absolute horror !
Warum weil nach dem man die tür vom Kessel offen hatt der ganze Brennraum mit Rus bedeckt war das ganze Volumen voller Russ da War das Werkzeug ein Hammer und meißel und das hat Lange gedauert bis man den kessel freigelegt hat und man sah dan aus wie ein sarotie Mohr!
Da hat der Schornsteinfeger auch sein arbeit nicht gemacht beide sollten einmal im Jahr rauskommen und der vermeierter muss sich darum kümmern!
Ja, da in dem Raum, wo die Heizungsanlage steht, da is auch viel schwarz. Der Boden ist schwarz. Und an den Wänden sind braune Flecken zum Teil. :D
Was ich meinte war nicht der heizungskeller sonden der Brennraum vom kessel das ist schon heftig wen der Brennraum wo eigentlich Luft sein sollte voller Ruß ist!
Aber So wie du es beschreibst kann es sein das es da auch oft zu Verpuffung gekommen ist!
Also Wartung und Dan den Schornsteinfeger rauskommen lassen.
- Der Betrieb ist nicht mehr gestattet, wenn der Abgasverlust 10 % (+ Toleranz) überschreitet.
- In vermieteten Objekten darf keine Anlage betrieben werden, die älter als 30 Jahre ist
- Das Unkenntlichmachen des Typenschildes ist nicht nur völlig sinnlos, sondern stellt darüber hinaus ein Urkundenfälschung dar. Es ist sozusagen der Ausweis des Heizkessels.
- Ohne regelmäßig wiederkehrende Abgasmessung sowie Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger ist der Betrieb ebenfalls nicht zulässig. Passiert irgendetwas, macht sich der Betreiber u.U. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung strafbar.
....ganz nebenbei: Dach undicht usw....such Dir eine neue Bleibe! So schnell es geht!
du wirst mächtig Ärger bekommen wen schon lange kein schorni mehr da war,auch von der kreisbehörde auch vermutlich wurden die ganzen Arbeiten nicht gemacht was im Feuerstättenscheid steht deine anlage wird dämnächst zwangsstillgelegt und dann kannste 15 - 20.000 € für eine neue richten das mit dem typenschild zerkratzen ist vorsätzlicher Betrug die daten hat auch der Bezirksbevolmächtige Schornsteinfeger von der Abnahme
bei einem Brandfall zahlt dir keine Versicherung
die ENEV schreibt vor das Heizkesel nicht mehr betrieben werden dürfen nach 30 jahre aber es gibt auch ausnahmen zum weiter betrieb das regelt alles der Bezirksbevolmächtige Schornsteinfeger zur not auch mit der Polizei
Warum? is doch net meine Heizungsanlage. Ich besitze kein Haus und keine Heizung.
warum hast du dann gefragt würde mich nicht Interresieren wen es nicht mein Eigentum ist wäre übrigens wen es bald abgerissen wird das Haus ist alles hinfällig
Weil ich gerne dazu lerne. Weil ich hier Mieter bin. Und weil ich nicht sterben will. Ich habe vor solchen Anlagen generell - in der Regel - Angst. Und es hat sich jetzt so ergeben, dass ich mehr herausfand'. Die Räume sind nunmal alle offen und zugänglich. In direkter Nähe vor dem Heizungsraum steht meine Waschmaschine. Und, nunja, ich wohne nunmal hier... Da will ich gern wissen, wo ich was tun muss, im Notfall. Kann ja sein, dass es Fälle gibt, wo man noch Schlimmeres verhindern kann, indem man z.B. die Heizungsanlage abschaltet. Oder wenn mal was mit Wasser ist, dann weiß ich jetzt auch seit einigen Wochen wo genau sich der Absperrhahn befindet. Und oben im Dachboden, da regnet es halt rein. Wenn ich da nicht regelmäßig die Eimer ausleeren würde, dann hätten wir hier schon wieder einen Wasserschaden vom Feinsten. Und, da wo es rein regnet, da ist schließlich über die Jahre mal ein Wasserschaden entstanden. Sieht man auch an den Wänden überdeutlich. Ist sogar durch das Stockwerk durchgelaufen bis ganz nach unten. Und diese Wasserflecken sind auch schon locker mehr als 9 Jahre alt. Und mein Vormieter hatte in der Zwischenzeit immer sehr viel geheizt. Da war der größte Heizkörper der Wohnung, so ein 2 Meter Teil, eigentlich 24 Stunden am Tag auf 6 aufgedreht! Auf 6! Allein, wenn ich schon auf 4 aufdrehe, dann ist es mir zu heiss in der Wohnung.
Bin nicht sicher. Am Schornstein selbst war man schon ab und zu mal dran. Aber nur eben in dem Raum, wo die Heizungsanlage ist, da war wohl seit 1997 kein Schornsteinfeger mehr.
Wessen Sache ist es denn jetzt, wenn es bis vor Kurzem Sache des Schornsteinfegers war?
Der Kessel ist auch von 1981.