wie viele jobs kann man als selbstständiger haben?

4 Antworten

Meine Empfehlung: Lass es.

Du bist in keinem Ding gut und konkurrierst nur mit Massen, die es genauso machen. Und weil man keine besseren Argumente weiß, bietet man sich billiger an als der andere. Also verdient man oft nichts, zahlt auch mal drauf und kommt nur bestenfalls ganz knapp über die Runden.

Mach nur EIN Ding und verbessere Dich ständig dabei. Du hat nicht die Zeit, überall gut zu werden.

lemonjuice555 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:32

ich hab nach keiner meinung und/oder empfehlung gefragt, lediglich nach einer antwort auf meine frage :)

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sumpfbub  07.03.2024, 21:40
@lemonjuice555

Willkommen im Leben. Du kannst es Dir nicht aussuchen, was Deine Leser antworten. Willst Du immer nur hören, was Dir gefällt?

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Fu kannst soviele freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten haben wie du willst.

Bei einer Festanstellung kommen 2 Faktoren dazu. Ruhezeiten und der Arbeitgeber muss die Nebentätigkeiten genehmigen.

Ich bin Vollzeit als Ingenieur angestellt. Bin freiberuflicher Dozent und ein Einzelunternehmen mit Vermietung.

Wer weiß was noch dazu kommt

lemonjuice555 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:34

super danke dir! :)

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lemonjuice555 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:58

noch eine frage: deine freiberufliche tätigkeit ist ja dann auch beim finanzamt gemeldet richtig? und das einzelunternehmen ist dann quasi ein gewerbe? :)

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Nayes2020  07.03.2024, 22:00
@lemonjuice555

Beides ist natürlich beim Finanzamt gemeldet.

Beides ist ohne gewerbe. Also auch keine Gewerbesteuer.ich mach Langzeit Vermietung.

Zumindest aktuell wer weiß was die Zukunft bringt

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Xandros0506  08.03.2024, 00:29
und der Arbeitgeber muss die Nebentätigkeiten genehmigen.

nope.

Nebenjobs müssen vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder die Interessen des Arbeitgebers berührt werden.(z.B. durch Tätigkeiten im Konkurrenzbereich, sozialvericherungsrechtliche Überschneidungen, Beeinträchtigungen des Hauptjobs durch die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, oder Ähnliches.)

Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Das geht nur bei Nebentätigkeiten, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen.

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Nayes2020  08.03.2024, 08:31
@Xandros0506

Und genau wegen deinem letzten Passus bleibt meine Aussage erhalten.

Da ja von mehreren "Nebentätigkeiten" gesprochen wird besteht deshalb ein Konflikt weil der Arbeitgeber durchaus argumentieren kann dass aufgrund fehlender Erholung die Arbeitsleistung nicht ausgerufen werden kann.

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Du kannst so viele Jobs haben wie du willst, du musst sie nur alle angeben bei den zuständigen Behörden.

Als Selbstständiger kannst du soviele Jobs haben, wie du willst. Musst halt das Einkommen aus den 100 Jobs brav versteuern und der Steuerberater wird ziemlich viel Geld kosten.