Meister wirklich nötig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Teile der Tätigkeit vielleicht - aber für einen SysAdmin gibt es noch nicht einmal eine vorgeschriebene Ausbildung: https://de.wikipedia.org/wiki/Systemadministrator#Ausbildung

Da kann es dann meines Erachtens auch keinen Meisterzwang geben.

Kontaktiert doch einfach mal die örtliche Industrie- und Handelskammer. Dort wird man Euch sicher sachdienliche Hinweise geben können.

Minecolony 
Fragesteller
 09.03.2018, 16:00

Auf die Differenzen bin ich auch schon gestoßen (sysadmin/fisi und Informationstechniker)

Werde ich Mal machen, danke

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Nein, Ihr seid nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig....

Minecolony 
Fragesteller
 09.03.2018, 15:43

Wir haben ja bereits ein Unternehmen angemeldet ;) War zwar etwas rennerei mit dem Amtsgericht aber es ist vollständig auf mich eingetragen. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig

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verreisterNutzer  09.03.2018, 17:04
@Minecolony

. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig

Im Namen des Unternehmens???? Dazu bräuchte es kein gerichtliches Verfahren. Es geht um Dich als Person Max Mustermann

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Minecolony 
Fragesteller
 09.03.2018, 20:54
@verreisterNutzer

In der Ausnahme nicht. Kannst dir ja gerne Mal den Paragraphen von deinem Anwalt erklären lassen.

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Hier die Liste der IHK mit Zulassungspflichtigen und Zulassungsfreien Handwerksberufen:

https://www.baulinks.de/webplugin/2003/0549.php4

Um aber mit 16 ein Gewerbe zu eröffnen ist die gerichtliche Herstellung der vollen Geschäftsfähigkeit erforderlich

Minecolony 
Fragesteller
 09.03.2018, 20:53

Wir haben doch schon nen Gewerbe? Lesen muss gelernt sein...

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Nein, ihr seid noch nicht volljährig. Mich würde interessieren, wie ihr es geschafft habt, eine Handyreparatursfirma offiziell und rechtlich einzutragen obwohl ihr erst 16 seit.

Minecolony 
Fragesteller
 09.03.2018, 15:47

Ganz einfach: man gehe zum Familiengericht (Amtsgericht) und holt sich die unberschränkte Geschäftsfähigkeit für ein Unternehmen. Nachzulesen: § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB.

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