Kleinunternehmen für einmaligen Auftrag?

3 Antworten

Für eine Illustration benötigst Du m. E. keon Gewerbe, das ist künstlerisch und fällt somit ins Freiberufliche. Allenfalls musst Du beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmeldenund bekommst ggf. eine Steuernummer.


bleistift123456 
Fragesteller
 21.07.2021, 15:06

Okay, danke. Aber der Antrag ist glaube ich für beides dasselbe.

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Du verwechselst da was…

man meldet ein Gewerbe an um „registriert“ zu sein..

erst wenn du über einen bestimmten Betrag im Jahr kommst und nicht fest angestellt bist, zahlst du Krankenkasse und steuer


bleistift123456 
Fragesteller
 21.07.2021, 14:59

Ja, aber ich meine, wenn ich mich dort angemeldet habe - bin ich dann trotzdem krankenversichert? Also was ändert sich denn dann?

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Idris164  21.07.2021, 15:00
@bleistift123456

Wenn du über 450 € angestellt bist, bist du auch versichert.. egal ob du nebenbei ein kleines Gewerbe hast

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bleistift123456 
Fragesteller
 21.07.2021, 15:01
@Idris164

Was meinst du mit angestellt? Also ich bin nirgendwo angestellt, ich studiere "nur" und hatte jetzt einen Auftrag...

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bleistift123456 
Fragesteller
 21.07.2021, 15:02
@Idris164

Ja, genau. Also bleibt das alles bestehen? (Sorry für die vielen Fragen)

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