Gewerbe als Ehepaar oder alleine anmelden?

siola55  02.05.2021, 20:12

Ist die Ehefrau versich.pflichtig teilzeitbeschäftigt, also selbst Mitglied in der Krankenversicherung?

brooke1998 
Fragesteller
 03.05.2021, 15:07

Ja

3 Antworten

Wenn ihr gemeinsam versteuert werdet, dann ist es eher von Nachteil, wenn ihr das Gewerbe als GbR führt. Die doppelte Gebühr bei der Gewerbeanzeige dürfte Nebensache sein. Wenn aber deine Frau über dich familienversichert ist, dann wird es zum Problem, wenn sie monatlich mehr als 470 € aus dem Gewerbe verdient. Da wäre es doch besser, wenn du das Gewerbe alleine anmeldest und sie dir hilft, ggf. als geringfügig Beschäftigte.

Wenn ihr das Ehegattensplitting nutzt, dann ist es m. E. doch egal, wer was verdient.

Kleinunternehmer ist ausschliesslich eine steuerliche Regel bezüglich der Umsatzsteuer. Dann kann man bei geringen Umsätzen auf den Ausweis der Umsatzsteuer und der Abrechnung mit dem Finanzamt verzichten.

https://www.kleinunternehmer.de/

In der Rechtsprechung des Handelsrechts gibt es ein Kleingewerbe. Das ist ein Gewerbe, was einen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht benötigt, deshalb nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Es kann aber freiwillig eingetragen werden.

https://bilder.buecher.de/zusatz/35/35506/35506142_lese_1.pdf

Im gewerberecht gibt es nur ein Gewerbe, was man anmelden kann. Die frage im Anmeldeformular, ob das Gewerbe im Nebenerwerb ausgeführt wird, dient nur statistischen Zwecken.

Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.

Beiträge für hauptberuflich Selbstständige

Die Krankenkassen gehen mindestens von einer Einkommensuntergrenze (Gewerbegewinn plus andre Einkünfte) von ca 2.250 €/Monat aus. Der KK-Beitrag beträgt je nach Krankenkasse ca. 18 % davon. Ggf.kann die Einkommensuntergrenze auf ca. 1.500 €/Monat gesenkt werden. Näheres muss mit der jeweiligen KK geklärt werden.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!

Nebengewerbe

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

Nachzulesen in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung