Wie viel Sendeleistung ist erlaubt?

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Der Betrieb von selbstgebauten Funksendern egal welcher Art ist strengstens verboten. Davon ausgenommen sind lediglich lizenzierte Funkamateure, diese dürfen Sendeanlagen bauen und betreiben, die auf den für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzen senden.

Es ist richtig, dass Mini-UKW-Sender mit einer effektiven Strahlungsleistung von maximal 50nW (Nanowatt), die wie du richtig sagst eine Reichweite von bestenfalls 5-10m haben, zugelassen sind, dies gilt jedoch nur für industriell gefertigte Geräte, die für den Betrieb in Deutschland vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind. Du darfst also rein rechtlich nicht einmal einen solchen Minisender selber bauen und betreiben, du darfst dir so einen Sender nur fertig aufgebaut und geprüft kaufen. Beim Eigenbau durch einen Laien ist das Risiko extrem groß, dass dein Sender viel mehr als die erlaubten 50nW abstrahlt oder aber irgendwelche Störungen auf anderen Frequenzen verursacht, und dann kann es richtig ungemütlich und teuer für dich werden.

Nebenbei rein zur Info, der Zweck dieser Minisender ist es, an Autoradios, die über keinen analogen Audioeingang verfügen, Geräte wie z.B. einen CD-Player o.ä. betreiben zu können. Spielt heute kaum noch eine Rolle, weil eh alles über Bluetooth oder USB läuft, aber vor 15-20 Jahren hatte man oft das Problem, dass man einen MP3-Player hatte und diesen im Auto betreiben wollte, was oft nicht ging, weil man ihn nirgends anschließen konnte. Darum wurden diese kleinen FM-Transmitter erfunden.

Die einzige legale Möglichkeit, im Rahmen eines Schulprojektes einen UKW-Sender zu bauen und testweise in Betrieb zu nehmen, wäre die Verfügbarkeit eines vollständig elektromagnetisch abgeschirmten Laborraumes, einer sogenannten Absorberkammer, die keine Funkwellen nach außen durchdringen lässt. Ich gehe nicht davon aus, dass ihr über einen solchen Raum verfügt.

Somit werdet ihr euch für euer Schulprojekt wohl leider etwas anderes einfallen lassen müssen.

Kleine Anekdote am Rande:

Ich habe vor langer Zeit in meiner Jugend auch einmal illegalerweise einen UKW-Sender gebaut und über mehrere Monate immer wieder mal sporadisch betrieben. Geschätzte Leistung (eine Möglichkeit diese zu messen hatte ich damals nicht) dürfte sich im Bereich von 1W bewegt haben, Reichweite etwa 300m mit einer nicht optimalen Antenne in meinem Zimmer hinter dem Fenster. Ich habe damit einen Piratensender für meine Freunde in der Nachbarschaft betrieben. Es ist nichts passiert, was aber reines Glück war. Hätte man mich erwischt, hätte ich die ganze Aktion wohl sehr bitter bereut.

Im CB-Band ( 11 Meter ) durftest Du mit max. 4 Watt via FM senden, oder max. 1 Watt AM. ( wenn ich das so noch richtig in Erinnerung habe )

daedag  15.03.2024, 18:43

Ja, das ist prinzipiell richtig, mittlerweile sind auf CB 4 Watt AM/FM und sogar 12 Watt SSB erlaubt.

Allerdings darf man für den CB-Funk ebenso wie für jede andere Funkanwendung ausschließlich industriell gefertigte, geprüfte und zugelassene Geräte verwenden, der Selbstbau von Sendern egal welcher Art ist strengstens verboten.

Davon ausgenommen sind nur lizenzierte Funkamateure, diese haben nach einer staatlichen Prüfung die Bewilligung, bestimmte Sender selber zu bauen und zu betreiben.

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Ich habe im Internet gelesen, daß man in dem Radio Frequenzband nur mit 50nW(?!) senden darf, was doch eigentlich nicht stimmen kann, weil man damit ja nur paar Meter Reichweite hat.

Doch, das stimmt. Das ist für FM-Transmitter gedacht, die man unmittelbar neben dem Radio platziert.

"Echtes" Senden, also mit nennenswerter Reichweite, ist verboten - und das ist auch gut so.

Es IST so streng geregelt.

Leider wird aus Eurem Traum vom eigenen Schulradio nichts - es sei denn, ihr beantragt eine Senderlizenz bei der Bundesnetzagentur. Dann wird aber das Projekt um einiges teurer.

Die Situation ist die Folgende:

  • Ohne eine Genehmigung ist senden auf allem, was nicht CB-Funk, PMR446 und FreeNet ist, illegal!
  • Mit einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst darf man keinen Rundfunksender zwischen 87,5 und 108 MHz betreiben.
  • Für einen UKW-Rundfunksender bedarf es einiger Formalitäten und Genehmigungen - siehe hier: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/quellen/rundfunk-fernsehen/rundfunk-fernsehen.html - Siehe hierzu auch das Telekommunikations-Gesetz (TKG), §91
  • Das, was es legal an Sendern zu kaufen gibt, ist dafür gedacht, vom Zigarettenanzünder zum Autoradio zu senden. Mehr dürfen und können die Teile nicht.
  • Man kann bei Ebay und Co durchaus UKW-Sender kaufen - z.B. mit einer regelbaren Sendeleistung zwischen 1 und 15 Watt. Diese darf man aber ohne Genehmigung (siehe oben) auf gar keinen Fall betreiben.
  • Wird ein UKW Sender ohne Genehmigung (ohne Ferquenzzuteilung) genutzt, dann handelt es sich dabei gemäß TKG, §228 Absatz 2 Nummer 17 um eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß §228 Absatz 7 Nummer 2 mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € (!!!) belegt.

Sprich: "Schwarzsenden" mit einem illegalen-Sender kann richtig richtig teuer werden!!!

Daher: Finger weg von dem Thema - so leid es mir für Euer Schulprojekt tut. Bitte kommuniziert das auch dem verantwortlichen Lehrer mit Hinweis auf das TKG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Funkprofi

Im 2,4GHz Bereich hat der Gesetzgeber eine maximale Sendeleistung von 100 Milliwatt (mW) festgelegt. Dies entspricht 20 dBm. Im 5GHz Bereich erlaubt das Gesetz eine maximale Sendeleistung von 1000 Milliwatt (mW) unter bestimmten Voraussetzungen.