Wie viel kostet ein Kind pro Monat in den Nebenkosten einer Wohnung?

6 Antworten

Unter der Voraussetzung, dass das Kind als Bewohner der Wohnung durch den Vermieter gemeldet ist, würden sich die Restmüllentsorgungskosten um den Betrag für 1 Person erhöhen. Der Verbrauch Trinkwasser/Abwasser liegt durchschnittlich bei 3 m³/Person, Warmwasser bei 0,5m³/Person. Andere Betriebskosten verändern sich nicht.

Es ist nicht bekannt, wie die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, vermutlich aber pauschal pro Personinnerhalb der Mieterpartei. Daher könnte eine Neuberechung innerhalb der Mieterpartei vorgenommen werden, so dass Mutter + Kind etwas mehr in den Mietentopf bezahlen als andere Mieter der Mieterpartei.

Hat der Vermieter die BK infolge des Kindeszuges nicht angepasst, dann fällt die Neuberechnung in der Mieterpartei günstiger für Mutter + Kind aus.

Die allermeisten der insgesamt 17 Betriebskostenarten haben nichts mit der Anzahl der Personen zu tun.

Die einzigen BK wo sich die Anzahl der Personen bemerkbar macht wären Frisch-, Ab-, Warmwasser und Müll.

Werden hier überhaupt Kosten nach Personen umgelegt?

Wird überhaupt über die BK abgerechnet?

... in meiner WG ...

Bist Du der Vermieter oder "nur" Mitbewohner?

Traurig, dass du dir über diese Frage Gedanken machst!

Was sind überhaupt Mietnebenkosten?

Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und Müllabfuhr.

Da die Mutter sehr wahrscheinlich bereits eine Nebenkostenvorauszahlung leistest, müsstest du dir jetzt überlegen, welche der oben aufgeführten Kosten, durch das Kleinkind zu einem Mehrverbrauch führen könnten und eine entsprechende Forderung rechtfertigen würden.

Das Kind verbraucht z.B. Wasser für die Klospülung. Und möglicherweise fällt auch etwas mehr Hausmüll an.

Allerdings bin ich davon überzeugt, dass die Besucher der anderen Mitbewohner auch aufs Klo gehen, wesentlich öfter die Treppenhausbeleuchtung benutzen und ebenfalls für Abfälle sorgen.

Rechtlich geregelt ist:

Für Babys, Kleinkinder und Kinder, aber auch für Tierhaltung, eine Waschmaschine oder häufiges Duschen darf der Vermieter grundsätzlich keine Zu- oder Aufschläge in der Betriebskostenabrechnung vornehmen (Amtsgericht (AG) Bergisch Gladbach, Urteil vom 10.05.1994, Az.: 24 C 512/93). Das gilt ebenso für sonstige Umstände, die sich aus den Lebensgewohnheiten der Mieter – also auch der Babys, Kleinkinder und Kinder – ergeben (Landgericht (LG) Mannheim, Urteil vom 27.01.1999, Az.: 4 S 141/98). Es bleibt dem Vermieter allerdings unbenommen, für solche persönlichen Umstände Zu- oder Aufschläge mittels individueller (also ausgehandelter) Vereinbarung mit dem Mieter gesondert im Mietvertrag bzw. einem Anhang hierzu festzulegen.

Gut zu wissen:

Wie die jährliche Betriebskostenabrechnung zu erfolgen hat, ist rechtlich geregelt.

Wie die Betriebskostenabrechnung zu erfolgen hat

Ist die Gesamtwohnfläche, also regelmäßig die Summe aller Wohnflächen, errechnet, sind die Betriebskosten durch die Gesamtwohnfläche zu dividieren und mit der jeweiligen Wohnfläche der einzelnen Wohnungen zu multiplizieren. Möglich ist auch, die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen prozentual ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche zu setzen.

Fazit:

Wenn deine Frage also ein Thema ist, dass die WG beschäftigt, sollte auch dafür gesorgt werden, dass jedes Zimmer, entsprechend seiner Wohnfläche, sowie die Kosten der Gemeinschaftsräume, wie Küche oder Bad korrekt abgerechnet werden.

Hier ersparen sich die Hauptmieter/Vermieter nämlich leider oft die Mühe und rechnet lieber pauschal ab.

Meine persönliche Meinung:

Für eine allein erziehende Mutter, die mit ihrem Kind in einem WG-Zimmer lebt, sieht die finanzielle Lage in der Regel sowieso nicht üppig aus.

Mein Tipp:

Warte doch erst einmal ab, ob und in welcher Höhe sich die nächste Nebenkostenrechnung von denen der letzten Jahre abhebt und in welchen Bereichen.

Im laufenden Mietjahr kannst du ohne vorherige Vereinbarung sowieso keine Nebenkosten geltend machen.

Und mal ehrlich. Das was die alleinerziehende Mutter ggf. mehr zahlt, sparen sich vielleicht die anderen Mitbewohner.

Bei 15,- EUR und 2 weiteren Bewohnern wären das nicht 5,00 EUR pro Person.

Sollten solche Beträge nicht einfach dem Kind zugute kommen, dass wirklich keine Möglichkeit hat, zu entscheiden, wo es wohnen möchte/muss?

DaKaBo  31.03.2020, 10:12
Für  Babys, Kleinkinder und Kinder, aber auch für Tierhaltung, eine Waschmaschine oder häufiges Duschen darf der Vermieter grundsätzlich  keine Zu- oder Aufschläge in der Betriebskostenabrechnung vornehmen

... keine Zu- oder Aufschläge, das ist richtig.

Das Kind zählt aber ab dem Tag seiner Geburt bzw. des Einzugs als 1 Person bei der Betriebskostenabrechnung.

Mutter + 1 Kind (egal wie alt) sind 2 Personen in der Betriebskostenabrechnung, Vater, Mutter + 2 Kinder sind 4 Personen.

Nicht, dass das jemand falsch versteht.

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heurekaforyou  31.03.2020, 14:04
@DaKaBo

Ist nicht falsch was du sagst.

Trotzdem auch gut zu wissen:

Ist als Umlageschlüssel die Personenanzahl vereinbart, muss der Mieter dem Vermieter den Einzug von Babys, Kleinkindern und Kindern dem Vermieter mitteilen. Da dieser „Zuwachs“ keine dritten Personen im Sinne von §§ 540, 553 BGB (Gebrauchsüberlassung an Dritte) ist, dürfte sich die Mitteilungspflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben. Der Vermieter ist dann aber nicht sofort berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen zu erhöhen. Vielmehr darf er dies erst nach der nächsten Betriebskostenabrechnung und muss die Anpassung der Vorauszahlungen schriftlich mitteilen, § 560 Abs. 4 BGB.

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Wie jede andere Person auch. Waschen /duschen muß so ein Kind wie ein Erwachsener. Oft brauchen Kinder mehr Wasser wenn sie gerne planschen. Heizkosten ändern sich dadurch nicht.

Das Kind wohnt alleine da?

Falls nicht: Es verbraucht doch nur Wasser. Was willst Du da berechnen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – mehrfache Mutter und Oma