Wie viel cm/mm müssen Blinker von der Mitte entfernt sein?

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Ist die StVZO maßgebend, muss der Abstand vorne zwischen den Blinkern mindestens 340 Millimeter betragen und hinten 240 Millimeter. Greift das EG-Recht, sind es vorne 240 Millimeter und hinten 180 Millimeter. Die Höhe muss mindestens 350 Millimeter und maximal 1.200 Millimeter betragen.

https://servicecenter.autobild.de/motorrad/motorrad-blinker-vorschriften-752669.html

wattdennnu2  11.02.2021, 13:26

Danke für den Stern. :)

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§54 (2) StVZO:

an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,