Motorrad Rücklicht Entfernung zum Fahrzeugende?
Ich habe Vorschriften gefunden von blinkern dass diese max 300mm vom Fahrzeug ende entfernt sein dürfen, wie ist das beim rück und Bremslicht? wollte dieses gerne in die Sitzbank einarbeiten (1personen betrieb) ist das möglich oder gibt es da auch Vorschriften?
in etwa so wie bei dem bild.. das licht an sich hat natürlich eine E-nummer
1 Antwort
Meines Wissens nach muss ein Rücklicht/Bremslicht an einem Motorrad in Form und Funktion klar und eindeutig zu Erkennen sein. Man spricht da vom "Signalbild". Wenn das Gewährleistet ist wäre das im Prinzip kein Problem. Darüber hinaus muss zwingend ein Rückstrahler vorhanden sein. Des weiteren muss das Rücklicht/Rückstrahler eine EG oder ECE Nummer haben. Und ob das Rücklicht im Bild wie du schreibst eine E-Nummer hat oder nicht, ich glaube das da der eine oder andere TüV-Mensch so seine Bedenken hätte. Das ist schon recht winzig. Einen Rückstrahler sehe ich da auch nicht. Wenn es jedoch Zugelassen ist und oder die vom TüV ihren Segen geben würden kannst du dich bestimmt auf die eine oder andere Verkehrskontrolle freuen Denke ich. Zudem musst du natürlich abgesehen davon eine Kennzeichenbelruchtung haben.