Wie steht ihr zu Altersunterschied in Beziehungen?

17 Antworten

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Ich verstehe wie du dich fühlst. Aber 14 und 30 halte ich dann schon für problematisch, da es hier ziemlich große Entwicklingsunterschiede gibt, und man sich fragen sollte warum ein 30 jähriger eine Beziehung mit einer 14 Jährigen eingehen würde.

Mit 16 konnte ich selbst mit Jungs in meinem Alter nichts anfangen, da sie sich damals schon für mich viel zu kindisch verhalten haben. So ziemlich 100% meiner Beziehungen und sexuelle Erfahrungen hatten mindestens einen Altersunterschied von 5 Jahren.

Zwischen 14 und 30 ist zu gross.

Aber 30 und 60 ginge.

Es geht nicht um die Jahreszahl, sondern um Lebenserfahrung.

Dieser Altersunterschied ist insofern problematisch, da er sich im strafbaren Bereich befindet: Mit 14 ist man bekanntermassen zwar raus aus dem Schutzalter, aber noch minderjährig , was dem 30jährigen Partner eine Strafanzeige einbringen kann, aufgrund des zu grossen Altersunterschieds (Unzucht mit Minderjährigen).

Abgesehen davon, sind die Interessen in der Regel sehr verschieden; als 14jährige Person kann man zb nicht in Clubs, gemeinsame Ferien sind nur bedingt möglich, die Ansichten betr diverser Themen (auch aufgrund der Lebenserfahrungen) meist sehr verschieden, dito die jeweilige Erwartung betr Partnerschaft.

Wenn eine 30jährige Person (egal ob Mann oder Frau) sexuelles Interesse an einer 14jährigen Person hat, läuten bei mir & meinen Kollegen die beruflichen Alarmglocken, da es darauf hindeutet, dass dieser Erwachsene hebephile Tendenzen hat (Hebephilie {Untergruppe der Pädophilie} = sexuelles Interesse Erwachsener an jung pubertären Personen {grob erklärt} ).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WatchingTheSky  26.05.2022, 20:10
Dieser Altersunterschied ist insofern problematisch, da er sich im strafbaren Bereich befindet: Mit 14 ist man bekanntermassen zwar raus aus dem Schutzalter, aber noch minderjährig , was dem 30jährigen Partner eine Strafanzeige einbringen kann, aufgrund des zu grossen Altersunterschieds (Unzucht mit Minderjährigen).

So ein Absatz als (angebliche) Bundeskriminalbeamtin zu verfassen, ist schon ein starkes Stück...

Wenn eine 30jährige Person (egal ob Mann oder Frau) sexuelles Interesse an einer 14jährigen Person hat, läuten bei mir & meinen Kollegen die beruflichen Alarmglocken, da es darauf hindeutet, dass dieser Erwachsene hebephile Tendenzen hat (Hebephilie {Untergruppe der Pädophilie} = sexuelles Interesse Erwachsener an jung pubertären Personen {grob erklärt} ).

Hebephilie ist KEINE Untergruppe der Pädophilie. Und was an hebephilen Tendenzen schlimm sein soll, wenn sie nicht mit unter 14 jährigen ausgelebt ist, ist auch alles andere als leicht ersichtlich.

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WARRIOREAGLE  26.05.2022, 20:27
@WatchingTheSky 2020

Art. 187 1. Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen. / Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen.

Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3.1 Hat der Täter zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

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WARRIOREAGLE  26.05.2022, 20:29
@WARRIOREAGLE

Zu beachten ist hierbei die Tatsache, dass in der Schweiz das Schutzalter 16 ist. Mein Arbeitgeber ist die Schweiz, mein Beruf Bundeskriminalbeamter, mein Fachgebiet die Kinderpornographie.

MfG

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WatchingTheSky  26.05.2022, 20:30
@WARRIOREAGLE

Du kommst aus der Schweiz?

Das ist schön. Die meisten Nutzer hier tun das jedoch nicht, daher solltest du zumindest eine Anmerkung schreiben, dass sich deine Aussagen AUSSCHLIESSLICH auf die Schweiz und NICHT auf Deutschland oder Österreich beziehen. Da sind sexuelle Handlungen zwischen 30 und 14 jährigen nämlich legal.

Allerdings widersprichst du dir, wie ich gerade merke selbst, wenn du in deiner Antwort schreibst, mit 14 sei man raus aus dem Schutzalter. Entscheid dich mal, über die Rechtslage welches Landes du hier schreiben willst.

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WARRIOREAGLE  26.05.2022, 20:34
@WatchingTheSky

Auch in Deutschland KANN es AUF ANTRAG strafrechtlich verfolgt werden (gehört in einem Vortrag eines deutschen Kollegen vor 2 Jahren, inkl mehreren Fallbeispielen & deren Akten).

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WatchingTheSky  26.05.2022, 20:40
@WARRIOREAGLE

So willkürlich wie du das darstellst, ist die Sache nicht.

Es reicht nicht aus, dass die Eltern bspw. ein Problem mit der Beziehung ihrer 14 jährigen Tochter mit einem 30 jährigen Mann haben. Hier muss schon ein Hiwneis auf eine Straftat vorliegen, sonst wird da gar nichts verfolgt und schonmal gar nicht verurteilt.

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WARRIOREAGLE  26.05.2022, 20:46
@WatchingTheSky

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch

einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der

Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit

des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung

ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen,

dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen

Machtgefälles" erfasst werden und nicht

jugendtypische Beziehungen.

Dies ist ein Auszug aus dem deutschen Gesetz.

Bei all diesen Themen geht es nicht um meine persönliche Meinung, Ansicht, etc., es ist mein Beruf und den erfülle ich nach bestem Wissen & Gewissen

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WatchingTheSky  26.05.2022, 20:53
@WARRIOREAGLE

Ich kenne das deutsche Gesetz sowie dessen Bedeutung.

Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt dann, wenn die u16 jährige Person nicht weiß, was Sex ist oder was die Folgen sein können (wie etwa Schwangerschaft). Bei 14-15 jährigen kommt das so gut wie nicht mehr vor aufgrund von Aufklärung in der Schule sowie der peergroup.

Zudem reicht es nicht, dass diese Fähigkeit fehlt, das Fehlen muss auch noch ausgenutzt werden. Was bei der Überrumpelung zu Spontansex, aber nicht bei einer Beziehung der Fall wäre.

In der Rechtswirklichkeit spielt der zitierte § 182 Abs. 3 StGB kaum eine Rolle.

Beziehungen (mitsamt) Sex zwischen 30 und 14 jährigen sind legal. Die Fälle, in denen sie nicht legal sind, sind absolute Ausnahmen.

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WARRIOREAGLE  26.05.2022, 21:18
@WatchingTheSky

SCHLUSSBEMERKUNG

Mein Beruf ist es, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die sich der Kinderpornographie / Pädophilie (in der Schweiz bis 16) verdächtig / strafbar gemacht haben, d.h. konkret, ich ermittle, werte aus, etc., das jeweilige Strafmass ist Sache des Gerichts.

Was weder zu meinem Job, noch zu meinem Charakter gehört, ist, die Täter selbst zu verurteilen. Dies steht weder mir, noch einer anderen Person zu - soll heissen, ich beurteile die Taten / Tatvorgänge, NICHT den Menschen in sich selbst.

In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend. MfG

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WatchingTheSky  27.05.2022, 08:06
@WARRIOREAGLE

Der Pädophilie kann man sich nicht verdächtig / strafbar machen, da Pädophilie KEINE Tat, sondern eine Neigung ist. Wer DAS noch nicht einmal weiß und klar trennen kann, sollte vielleicht wirklich aufhören, Beiträge zu dem Thema zu schreiben.

Schönen Tag!

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WARRIOREAGLE  27.05.2022, 22:29
@WatchingTheSky

Das Verstehen eines Textes beruht auf der Fähigkeit des Lesenden, das Geschriebene vorurteilsfrei wahr zu nehmen, korrekt & emotinoslos so zu interpretieren, wie es vom Schreibenden niedergeschrieben wurde.

Wenn ausdrücklich steht, dass es nicht um die pädophile Neigung per se geht, sondern um die Handlung, müsste jedem Leser ersichtlich sein, dass der SEXUELLE MISSBRAUCH VON KINDERN / SCHUTZBEFOHLENEN = pädophile Straftat, gemeint ist.

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Wiesel1978  27.05.2022, 12:25
Unzucht mit Minderjährigen

Bitte den Gesetzestext dazu.

P.S. Du wirst ihn nicht finden, da Paragraf 176 lediglich auf Minderjährige eingeht, die unter 14 Jahre sind!

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WARRIOREAGLE  27.05.2022, 23:41
@Wiesel1978

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch

einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der

Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit

des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung

ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen,

dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen

Machtgefälles" erfasst werden und nicht

jugendtypische Beziehungen.

Es geht hierbei um eine evt mögliche Strafanzeige, NICHT um ein Offizialdelikt (Texte korrekt lesen / interpretieren & dies Vorurteilsfrei)

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Wiesel1978  28.05.2022, 00:58
@WARRIOREAGLE
die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt

Diese ist nicht zwangsläufig nicht vorhanden.

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Ich finde es nicht schlimm, solange beide volljährig und alt genug sind, um eine gewisse Reife erreicht zu haben, (gerade mal 18 Jährige Person mit 30-45 Jährige Person ist in meinen Augen schlimm zum Beispiel), aber wenn eine 17 Jährige Person mit einer unter 14 jährigen Person zusammen ist, finde ich das auch problematisch und falsch.

Und ich möchte auch stark darauf hinweisen, dass es nicht auf das Geschlecht ankommt.

D.h. ein 16 jähriger mit einer 30 jährigen oder ein 18 jähriger mit einer 40 jährigen ist genauso schlimm und sollte auch berücksichtigt werden (es gibt Menschen, für die es auf das Geschlecht ankommt bei solchen Themen).

Grundsätzlich ist der Altersunterschied erstmal zweitrangig. Ich hatte als 16 Jähriger auch spaß mit einer 12 Jahre älteren Frau. Und das hat auch gut 6 Jahre gehalten. Jedoch sollte man beachten, dass man einfach in unterschiedlichen geistigen und gesellschaftlichen Entwicklungsstufen steht. So kommt die 14 jährige irgendwann in die Ausbildung/Studium etc. und man will sich dann ja doch mal „ausleben“ der 30 jährige hat das alles schon hinter sich, ist in nem festen Beruf etc. alles nicht weiter wild, sollte man aber beachten.