Wie soll man reagieren, wenn die eigene Einfahrt zugeparkt wird und man muss mit dem Auto weg?
und die Polizeiwache sagt, sie käme deswegen nicht?
6 Antworten
Ja, das ist erst einmal eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, nennt sich Besitzstörung (§ 862 BGB). Du könntest auf eigene Kosten das Fahrzeug abschleppen oder umsetzen lassen, und diese Kosten dann vom Halter zurückfordern. Zuvor musst Du allerdings einiges unternommen haben, um den Halter ausfindig zu machen, damit er das Fahrzeug wegsetzt.
Damit hat die Polizei tatsächlich nichts zu tun, genauso wie mit Autounfällen, die lediglich Blechschäden verursachen, wenn die Unfallstelle nicht gerade eine Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer ist.
Denkbar wäre allerdings eine Anzeige wegen Nötigung. Allerdings läuft diese meist ins Leere bei solchen Vorfällen.
Warum will die Rennleitung nicht kommen? Hast Du gejammert, daß Deine Einfahrt zu geparkt ist oder hast denen gesagt, daß Du Anzeige erstatten willst?
Die haben gefälligst zu kommen um den Halter zu ermitteln und versuchen zu erreichen. Jetzt stell Dir mal vor, du bist zB Dialysepatient und kommst nicht rechtzeitig zu Deinem Termin. Willst warten bis der Gnädige Herr / die gnädige Frau oder sonst was wieder nach dem Kaffeekränzchen kommt und die Kiste weg stellt?
Anzeigen wegen Besitzstörung (§ 862 BGB) ggf Landfriedensbruch... Nur wohl nicht wegen Nötigung. Die liegt da, soweit ich weiß, nicht vor!
Abschleppdienst rufen und die entstandenen Kosten einklagen.
Laut Gesetz darf nimand vor deiner Einführung parken, selbst du nicht.
Anzeige erstatten auf Nötigung und Kostenerstattung und ein alternatives Verkehrmittel nehmen.
Abschlepp Dienst rufen???
Hallo, erst einmal wäre es schon auf eigene Kosten, weil Du der Auftraggeber des Abschleppdienstes bist; Du rufst ihn an, er kommt, Du zahlst;
dass Du Dir das Geld vom Verursacher zurückholen kannst bzw. manchmal mühsam zurückholen musst, ist eine andere Sache, aber erst einmal zahlst Du;
Ja natüröich zahlt mam erst selbst, aber das Geld bekommt an trotzdem zurück und allzu mühsam ist das jetzt auch nich
ich hoffe es, dass es nicht zu mühsam ist, lästig ist es leider meist schon
klar, weil der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist!