Die gesetzliche Unfallversicherung haftet, also die Berufsgenossenschaft. Diese allerdings kann den Unternehmer und den Verursacher in Regress nehmen.

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Ich würde ein Tagesprotokoll erstellen, also was man am Tag so in der Wohnung gemacht hat. Ferner ein Lärmprotokoll, welche Geräusche die Nachbarin verursacht hat. Das Ganze so über 14 Tage. Dann würde ich die Hausverwaltung / den Vermieter aufffordern Abhilfe zu schaffen unter Androhung einer Mietminderung.

Jetzt ist die Frage: Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich dachte an eine Unterlassungsaufforderung durch den Anwalt oder das Amtsgericht. Das dürfte dich deutlich genug sein, oder?

Wäre eine Konsequenz wenn obiges nicht fruchtet.

Leider lassen sich solche Leute nur recht selten davon beeindrucken, viel eher noch dazu inspirieren, ähnliche Massnahmen zu ergreifen.

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Der Subaru - Boxer ist wassergekühlt, alleine das sorgt schon für eine andere Geräuschkulisse durch die Dämpfung des Wassermantels, und dem fehlenden dauernd drehenden Lüfter des luftgekühlten Käfermotors. Dazu kommt der viel kürzere Abgasweg beim Käfer, wobei der Subaru auch zusätzlich noch Vorschalldämpfer, Katalysator und Endschalldämpfer hat.

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Der bekommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und das wars.

Es sei denn, du meinst das derjenige nicht nur seinen Führerschein nicht dabei hat, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, dann:

Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Als jugendlicher Straftäter gibt das ein dickes Sozialstundenkonto und evtl. eine Geldauflage zu Gunsten einer gemeinnützigen Vereinigung. Dazu kommmt eine Sperre, nach deren Ablauf man dann eine Fahrerlaubnis beantragen kann. Die ist meist so bemessen, das deine Kumpels schon ihre Freundinnen mit ihren Autos zum Kino oder in die Disco ausführen, während Du noch mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.

Ferner kann eine Verurteilung sich auf die Berufswahl auswirken. Das man dann z.B. vorerst nicht als Berufskraftfahrer arbeiten kann, ist wohl selbstverständlich. Auch billigt der öffentliche Dienst nur selten verurteilte Straftäter in seinen Reihen. Ebenso als Pilot braucht man sich in den kommenden fünf Jahren nicht bewerben. Dazu kommen noch eineige andere Berufe, bei denen man die berühmte "weiße Weste" benötigt. Peinlich ist es auch wenn Du z.B. als Elektriker angestellt bist, dein Arbeitgeber einen Auftrag an einem Flughafen erhält, und dich dort nicht einsetzen darf.

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es allerdings dann schon härtere Strafen, denn die sollen ja da keinen erzieherischen Effekt mehr haben, sondern als Strafe erkannt werden. Da könnte es dann bis zu einem Jahr Knast oder eine fette Geldstrafe geben.

Den Mitfahrern passiert, hoffentlich, nichts. Da wird es erst interessant, wenn diese bei einem evtl. Unfall verletzt werden. Dann kommt noch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung hinzu, nebst Regressansprüche durch die Versicherung des Halters des Fahrzeuges.

Apropos Halter, der ist übrigens auch strafbar nach § 21 StVG, wenn er zugelassen hat, das jemand ohne gültige Fahrerlaubnis mit seinem Auto unterwegs ist. umso schlimmer, wenn dieser einer der Mitfahrer ist.

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Besitzstörungsklage - was haltet ihr davon?

Hallo,

Mir ist da etwas passiert, das mich noch beschäftigt, weil ich es so gar nicht nachvollziehen kann. Würde mich über eure Meinungen dazu freuen.

Bin schon seit mindestens 25 Jahren regelmäßig Kundin in einem Geschäft bei uns im Ort. Bin vor ein paar Tagen völlig aus den Wolken gefallen, als ich einen Anwaltsbrief (beauftragt von diesem Geschäft) erhielt. Ich solle sofort 360 Euro zahlen für unrechtmäßiges Parken (Dauer ca. 5 Minuten). Andernfalls würde man mich klagen wegen Besitzstörung.

Habe etwas im Internet recherchiert und, aufgrund der Meinungen da, das Geld überwiesen, da meine Aussichten nicht so rosig waren.

Hatte genauso geparkt wie sonst auch immer, nur dass der Inhaber des Geschäfts sich inzwischen dazu entschieden hatte, auf seinem Privatparkplatz jeden abzustrafen, der an diesem Tag nicht bei ihm einkaufte. Der Parkplatz hat sich natürlich inzwischen ziemlich geleert, da haben wohl schon einige zahlen müssen.

Eine Kontaktaufnahme per Mail mit dem Geschäft war eher ernüchternd. Sehr freche Antworten mit unverschämten Unterstellungen (die ich alle durch Beweismittel entkräften konnte).

Was ich nicht verstehe: Warum tut das ein Geschäftsinhaber? Die müssten doch eigentlich froh sein, wenn ihr Parkplatz voll ist - egal wo die Leute einkaufen. Je voller der Parkplatz, umso größer die Chance, dass jemand auch bei ihnen einkauft, oder nicht?

Es gibt online deshalb schon einige negative Bewertungen, auf die man ziemlich wehleidig reagiert. Anscheinend sehen sie sich jetzt durch die "bösen" Kunden gezwungen, den Parkplatz wieder für alle zu öffnen, aber mir ist die Lust dort einzukaufen gründlich vergangen.

Was denkt Ihr? Kann jemand die Vorgangsweise des Geschäfts verstehen?

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Unbefugtes Parken auf einem Parkplatz ist grundsätzlich erst einmal eine Besitzstörung. Natürlich kann dann Klage auf Unterlassung sowie, auf Erstattung der Asuslagen, einer Vertragsstrafe und unterschreiben einer Unterlassungsverfügung erfolgen.

Die Frage ist, ob dies den Kunden vor dem Befahren des Parkplatzes bekannt gemacht wird, wie es mitlerweile bei vielen Discountern der Fall ist. Da Du ja seit vielen Jahren dort schon einkaufst, und auch ebenso lange den Parkplatz schon nutzt, war es für dich bei fehlender Kenntlichmachung nicht zu vermuten, das auf einmal das nicht mehr erlaubt sein soll. Ich hätte aus dem Grunde dem Inhaber den Vorschlag unterbreitet, die Summe zu halbieren, und mich dann mit einer datschschutzkonformen Löschbestätigung aus dem Kundenstamm zu streichen, das hätte nämlich ihm wieder Arbeitszeit gekostet, und er hätte wissentlich einen langjährigen Kunden verloren. Wenn er daruaf nicht eingegangen wäre hätte ich ihm gesgat, "Gut, bekommst Du nichts, und wir sehen uns vor Gericht." Ich gehe jede Wette ein, der hätte nach dem Gerichtstermin ganz schön dämlich aus der Wäsche geguckt.

Aber da du ja nun schon gezahlt hast sehe ich wenig Aussichten, da im Nachhinein noch etwas zu erreichen.

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Es kommt auf den Zweck an, wozu eine Urkund gefälscht wurde. "Zur Täuschung im Rechtsverkehr", dann hast Du schlechte Karten, denn dann ist sie strafbar.
Hast Du die Unterschrift von Mickey Mouse gefälscht, um dir einen Spielausweis für eure Spielgruppe zu basteln, fehlt die Täuschung im Rechtsverkehr.

Natürlich können die Strafen unterschiedlich sein, das ist bei jeder Straftat so. Es können sogar zwei Täter, die beide gemeinsam eine Straftat begangen haben, unterschiedlich bestraft werden.

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Wir haben alle keine Röntgenaugen und können nicht in die Karkasse des Reifens schauen. Drei Kilometer zum einkaufen würde ich mit dem Fahrrad erledigen. Zur Arbeit kann dich doch bestimmt jemand mitnehmen, oder halt Öffis benutzen. Ich würde mit dem Reifen maximal nur noch zur Werkstatt fahren. Wenn ich die Möglichkeit hätte Räder selber zu wechseln, selbst dann das nicht mehr. Räder runter montieren und Kumpel fragen ob er mich mit diesen zur Werkstatt fährt.

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Die Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges, das beschädigt wurde, greift, denn es ist immer das Fahrzeug versichert, und nicht der Fahrer.

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Nein, nicht immer, spätestens wenn die Verhandlung vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einem Schöffengericht statt findet, und der Angeklagte mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen muß, besteht Anwaltszwang.

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Du hast keinen Anspruch mehr auf Einlösen des Gutscheines, aber innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich des entgangenen Gewinnes) durch den Händler.

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Wenn die anderen Urteile verbüßt sind, und nur noch nicht aus dem Register getilgt sind, weil die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das völlig rechtens das derjenige mit allen anderen Menschen gleich behandelt wird. Steht so übrigens im Grundgesetz, Art. 3 (1).

Außerdem spielt auch die Art der strafbaren Handlung eine Rolle, ob er Wiederholungstäter ist, oder nicht. Nur weil jemand mal eine Körperverletzung begangen hat, darf ihm für einen Betrug nicht eine Bewährung versagt werden.

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Die Folie muß zwingend eine ABE oder E-Nummer haben. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für das Motorrad. Ärger beim TÜV gibt es dann obendrein. Das mit den gegenteiligen Meinungen verstehe ich nicht ganz.

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Die Nutzung muß mit dem Vermieter abgestimmt werden, der Garten gehört nicht automatisch zur Mietsache. Wenn dieser nicht wünscht das der Garten zu Erholungszwecken genutzt wird, gilt das für alle Mieter.

Was steht denn zur Gartennutzung im Mietvertrag?

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Das ist ein älteres Modell, Da hatten nur die CLA, und GLC solche Powerdomes auf der Motorhaube. Solche hauben gab es auch zum Nachrüsten für verschiedene Modelle. Erkennbar an der "auf dem Kof stehendem" Kühlergrillmaske. Für mehr Einzelheiten müßte man das Fahrzeug von der Seite sehen. Aber tröste dich, den Anblick siehst Du meist nur, wenn die Fahrzeuge in der Stadt herumfahren, und da sind die deutlich voneinander zu unterscheiden. Auf der Autobahn wird dich eher die Heckansicht interessieren....

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Nein

Eine Autobahn ist Teil des öffentlichen Straßennetzes. Selbst wenn du ein Teilstück besitzen würdest, wäre das immer noch öffentlicher Verkehrsraum, da für jedermann befahrbar. Da kannst Du dann trotzdem nicht rumrasen wie du willst. Da wirst Du dir schon ein befriedetes Besitztum schaffen müssen, wo niemand anderer drauf kann, und dir eine private Rennstrecke bauen.

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Was nervt dich denn daran, wenn Andere langsam an Fußgängerüberwegen fahren? Beim Autofahren hat dich überhaupt nichts zu nerven, sondern Du hast alles mit stoischer Ruhe und Gelassenheit geschehen zu lassen. Ansonsten bist Du auf dem Fahrersitz eines KFZ eindeutig an der falschen Stelle.

Nun zu deiner Grundsätzlichen Frage. Frage dich mal ob es faktisch möglich ist eine Ampelschaltung zu entwickeln, die das von dir erwähnte verhindert. Ich bin gespannt, Fachleuten ist das nämlich noch nicht gelungen.

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22 Jahre nagen nicht nur an der Karosse, vor allem aber an Gummi und Kunststoffteilen, die im Motorraum verbaut sind, sprich Schläuche, Dichtungen und Kabelisolierungen. Das Material verliert die Weichmacher und verhärtet. So ein Auto kann man nur kaufen, wenn man selber schraubt, und weiß was man tut. Vom Motor mal abgesehen, keiner weiß wie der die 300.000 Kiolometer behandelt wurde. Das vielfach hier erwähnte Laufwunder von 700.000 Kilometern und mehr betrifft meist Taximotoren. Diese werden, vor allem in Städten ganz selten kalt, erleben also wesentlich weniger Kaltstarts als ein normaler PKW. Das ein Kaltstart der größte Verschleißer am Motor ist, sollte bekannt sein.

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Ja

Hat mir schon mehrfach sehr geholfen, und Anderen dafür leider das Leben vermiest. Ach nein, das waren sie ja selber schuld.

Einmal ist mir jmeine Dame beim Ausparken rückwarts vorne auf meinen Wagen gerummst. Sie hat dann brav auf mich gewartet, und wir haben alles ohne polizei geregelt, wie man das unter zivilisierten menschen ja auch kann.

Ich bekam dann einen Brief von meiner Versicherung, in der die Sachlage auf einmal umgedreht wurde, ich soll der Dame auf den Wagen aufgefahren sein. Ich habe meine Versicherung kontaktiert, das Video angesprochen, die Sequenz übersendet, und dann nur noch ein Schreiben erhalten, das ich mich um nichts mehr kümmern muß, das wäre jetzt Angelegenheit der Versicherung.

Ein anderer Fall hat dazu geführt das jemand ein Jahr lang auf seine Fahrerlaubnis verzichten mußte. Auf der Autobahn in einer Tempo 100 - Zone überholte ich mit deutlich mehr als 100 einen LKW. Vor diesem befand sich ein kleiner PKW, und davor wieder ein LKW. Da tauchte hinter mir schnell größer werdend ein PKW auf, dessen Lichthupe scheinbar auf Dauerfeuer programmiert war. Ich hab mich nicht beirren lassen und meinen Überholvorgang fortgesetzt, der PKW rechts auf der Spur war schon fast neben mir, und der LKW auch schon in "Reichweite". Der Hinterman war äußerst agressiv, was sein hin-und herschwenken, das ständige aufblinken mit der Lichthupe und das ultradichte Auffahren unterstrich. Letztendlich hat er dann versucht rechts zu überholen, dabei anscheinend den PKW entweder nicht gesehen, oder bewußt ignoriert. Dieser hat Gott sei Dank reagiert und ist, auch sehr gefährlich, auf den Randstreifen ausgewichen. ich habe Gas gegeben, um die gefährliche Situation zu bereinigen. Ich habe mich dann vor den LKW gesetzt, der agressive hintermann hat mich überholt, sitzt sich vor mich und wirft den Anker. Darauf war ich vorbereitet.
Meine Viedeoanlage besteht aus einer Hauptkamera, die nach vorne filmt, einer Innenkamera die auf grund der brennweite auch Ausblick auf beiden Seiten nach außen zuläßt, und einer Heckkamera in der Heckscheibe. Ich kontaktierte währenddessen die Polizei über freisprechen, welche sich den Burschen dann auf der Autobahn in Schlepp genommen, und auf den nächsten Parkplatz gelotst haben.Er hat alles abgestritten und mich beschuldigt, ihn behindert zu haben. Daraufhin habe ich die Beamten zu meinem Fahrzeug geführt und, für ihn sichtbar, deutlich auf die Kameras in meinem Wagen gezeigt.
Das Ende vom Lied, Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Hauptverhandlung, 8.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr Fahrerlaubnis weg.

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Nein, mußt Du nicht. Der eine Fall ist erledigt, und in den fünf Jahren, die Du seither gefahren bist, bist Du nicht weiter aufgefallen. Anders könnte es aber durchaus aussehen, wenn Du deine Fahrerlaubnis zurückbekommst, und gleich am nächsten Tag schon wieder auffällst.

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