Wie soll ich mich verhalten?

4 Antworten

Du bist doch 18, oder noch nicht?

Dann können Deine Eltern Dich nicht in eine Ausbildung zwingen.

Zwar hast Du für Deine erste Ausbildung einen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern, aber nur, wenn deren Einkommen hoch genug ist.

Es wird etwas mühsam werden: Du trittst Deinen Studienplatz an und stellst einen BAFöG-Antrag. Da gibt es ein Formular, das Deine Eltern ausfüllen müssen. Wenn sie sich weigern, sagst Du das dem BAFöG-Amt. Die schreiben dann Deine Eltern direkt an. Wenn sie nicht antworten, weiß das BAFöG-Amt, was zu tun ist...

Es ist natürlich so, dass es nicht ganz easy ist, nach Flensburg zu ziehen, wenn Deine Eltern nicht mitspielen. Du brauchst ja eine Wohnung. Und das ganze BAFöG-Prozedere dauert eine Weile... Wovon wirst Du die Wohnung (und Deinen Lebensunterhalt) bezahlen? Am besten suchst Du Dir jetzt einen Job für zwei Monate, bei dem Du gut verdienst. Und ab Oktober wirst Du dann auch einen Nebenjob brauchen.

Wenn Deine Eltern merken, dass es Dir ernst ist mit Deinem Wunsch nach Selbständigkeit und mit dem Studium, werden sie schon irgendwann wieder einlenken...

Du bewirbst dich um einen Studienplatz wo immer du willst, stellst einen Antrag auf BAföG sobald du die Zusage hast und ziehst aus.

Deine Mutter kann dir ab Volljährigkeit gar nichts mehr verbieten!

Vielleicht setzt du dich mal in Ruhe mit ihr zusammen und besprichst mit ihr, was gegen ein Studium in Flensburg nun genau sprechen sollte. Und erklärst ihr aber auch gleichzeitig, dass BAföG ohnehin vorrangig zu beantragen wäre, falls es ihr um die Unterhaltspflicht geht. Zudem bist du ab 18 volljährig und kannst sogar heiraten ohne ihre Zustimmung wenn es dir in de Kopf kommt.

Gerade mit dem "drängen" in einen Beruf oder in ein Studium sollten sie mal gepflegt lassen. Denn in dem Fall müssten sie sogar eine zweite Ausbildung finanzieren, wenn du nachweisen kannst, dass es im Grunde nicht dein Wunsch war!

Wenn du volljährig bist darf sie dir das ausziehen natürlich, genauso wie eigentlich auch alles andere, nicht verbieten. Du darfst also studieren was und wo du willst.

Wenn du volljährig bist, haben sie kein Wörtchen mitzureden. Vermutlich wollen sie nicht unterhaltspflichtig werden. Und wenn du schon einmal dabei bist, informiere dich einmal über das/dein Kindergeld.