Wie soll ich jetzt damit umgehen und mich verhalten, Chef tot?

4 Antworten

Gibt es keine Personalabteilung oder ist es ein kleinerer Betrieb?

Da oft bei plötzlichen Tod des Arbeitsgebers die Erbfolge nicht gleich feststeht, am besten das Arbeitsamt wegen dieser Sache anrufen und Arbeitslosengeld beantragen, das du nicht ohne Geld und Versicherung darstehts, später wenn alles geklärt ist, wird das alles verrechnet.

Kläre es mit dem Unternehmen selbst ab, Stellvertreter, Buchhaltung, Betriebsrat. Sind ja dann alle betroffen.

Die Buchhaltung, die die Zahlung der Gehälter veranlasst- lebt!

Jeder Tote hinterlässt Erben, die auch Verpflichtungen erben.