Wie leicht ist es unter Betreuung gestellt zu werden? (Entmündigung)

8 Antworten

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Wer hat die Einleitung eines Betreuungsverfahrens angeregt? Wie weit ist das Verfahren fortgeschritten? Solange du bei der Anhörung und vor dem Gutachter den Eindruck erweckst, dass du deine Angelegenheiten selbst regeln kannst und an keiner psychischen Erkrankung etc. leidest, wird auch keine Betreuung angeordnet.

KeinNo 
Fragesteller
 26.07.2014, 05:41

Noch ist nicht gelaufen! Es kann sein, das ich Entmündigt werden soll.

Möchte mich jetz schon schützen.

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Nicbur  14.04.2017, 22:57

Auf Grund von Krankheit ist es nicht erlaubt einen Menschen einen Vertreter zu geben.

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Novosibirsk  15.08.2018, 17:20

"Solange du bei der Anhörung und vor dem Gutachter den Eindruck erweckst, dass du deine Angelegenheiten selbst regeln kannst und an keiner psychischen Erkrankung etc. leidest, wird auch keine Betreuung angeordnet."
Dies gilt allerdings nur für ehrenwerte Gutachter. In den meisten Fällen ist deses Prozedere der Begutachtung aber leider ein abgekartetes Spiel zwischen Betreuungsgericht und Gutachter.

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Mittlerweile sind 5 Jahre ins Land gegangen und ich hoffe, dass es Dir inzwischen gelungen ist, Dich aus den Fesseln der gesetzlichen Betreuung zu befreien.

Deine Frage nach einer Aufhebung eines einmal ausgesprochenen Betreuungsbeschlusses ist allerdings aktueller denn je und beschäftigt ein immer größer werdendes Heer von Anwälten, die sich auf die Schadensregulierung im Anschluss an einen organisierten Betreu-ungsmissbrauch spezialisiert haben.

Mittlerweile hat sich eine Betreuungsindustrie etabliert, die darauf spezialisiert ist, Betreuungsopfer auszuspähen, bei den Ordnungsämtern oder Amtsgerichten unter fadenscheinigen Gründen anzuschwärzen und anschließend finanziell auszuplündern.
Die Rolle des Betreuungsgerichtes ist in diesen Fällen meistens die, dass es seine Hände in Unschuld wäscht und von allem nichts gewusst hat.
Richter genießen es in dieser Situation, dass sie aufgrund eines nur für sie geltenden Sonderrechtes, nicht bestraft und zur Rechenschaft gezogen werden können.
vgl.
https://www.change.org/p/vereinte-nationen-und-europ%C3%A4ische-union-gegen-korruption-richter-die-sich-an-das-gesetz-halten

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Jürgen Roth: Anklage unerwünscht!: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz

Weitere Infos über die Vielzahl der Fälle, in denen es so kriminell gelaufen ist, findest Du auf den Websites
https://www.youtube.com/user/Gedankenverbrecher84/featured

www.zwangsspychiatrie.de.

Hintergrund dieser fatalen Entwicklung ist , dass in Deutschland traditionsgemäß ein Klima der Verdächtigungen, der Verfolgung und Ausnutzung von Schwachen herrscht.

Jeder kann jeden beim Amtsgericht oder Ordnungsamt anschwärzen un darauf hinweisen, dass dieser nicht sauber tickt und schon wird eine Untersuchungskommission in Gang gesetzt, um den Betreffenden in eine psychiatrische Anstalt zu verbringen.

Ein ganzer Wirtschaftszweig lebt davon, die ins Visier genommenen Menschen in psychiatrischen Einrichtungen einzufangen.

Betreuungsrichter, gedungene psychiatrische Gutachter, gesetzliche Berufsbetreuer, psychiatrische Einrichtungen und Rechtsanwälte zur Unterstützung der Gerichte aber auch zur Bekämpfung dieses Betreuungsmissbrauch leben gut davon, dass es solche Übergriffe 250.000 Mal im Jahr gibt.

Menschen, die sich dies nicht gefallen lassen wollen und sich wehren, wird "gutachterlich" bescheinigt, dass sie "krankheitsuneinsichtig" sind; diese "Diagnose" wird dann wiederum als Beweis ihrer angeblichen psychischen Krankheit gewertet.

Ist man erst einmal in dieser Mühle gelandet, ist man rechtelos und seinen Peinigern hilflos ausgeliefert. Es herrscht ein Klima, wie zu Zeiten der Hexenverbrennung und Inquisition; die Angeklagten haben keine Chance.

Jeder, der sich für sie einsetzt, muss selbst damit rechnen, Opfer dieses Psychoterrors zu werden und als Psychiatrieopfer in einer geschlossenen Anstalt zu landen.

Am beliebtesten in den Psychoanstalten sind solche "Patienten", die mit Psychopharmaka und Elektroschocks ruhig gestellt werden und keinen Widerstand mehr leisten können, pflegeleicht sind und keiner aufwändigen Behandlung bedürfen.

Ihre Aufbewahrung bringt dem Krankenhaus nur für die Zurverfügungstellung eines Bettplatzes pro Tag 250 EURO ein.

Besonders gefährdet zur Aufbewahrung in einer solchen "Legehennenbatterie" sind alleinstehende Witwen mit Immobilienbesitz, der diesen im Rahmen ihres "krankheitsbedingten" Entmündigungsverfahrens abgenommen wird, wobei der Verkaufserlös in kriminelle Kanäle verschwindet.

Während in der NS-Zeit nur Juden aus ihren Häusern vertrieben wurden, müssen heutzutage alle Menschen damit rechnen, Opfer derartiger Übergriffe zu werden.

Spitzelunwesen, arglistige Übervorteilung und Enteignung per Gerichtsbeschluss sind traditionsgemäß weiterhin Gang und Gäbe.'Menschen, die sich dies nicht gefallen lassen wollen, werden von der Justiz noch einmal gesondert für verrückt erklärt.

Ermöglicht werden diese Menschenrechsverletzungen durch einen von den Nazis installierten aber immer noch gültigen § 56 ZPO, der ursprünglich vorsah, das mit Juden und Staatsfeinden ohne lange zu lamentieren kurzen Prozess gemacht werden konnte.

 vgl. auch die Websites

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

und

https://www.youtube.com/results?search_query=kriminelle+betreuer+-+wie+sch%C3%BCtzt+uns+der+staat%3F

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird bei Gericht entschieden. Meistens unterhält sich ein Arzt und ein
Richter mit Dir. Die entscheiden dann.

Dazu bedarf es eines medizinischen Gutachtens und einem richterlichen Beschluss.

Und es ist KEINE Entmündigung (gibt es in Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr), sondern Hilfe zur Selbsthilfe.

Auch handelt es sich nicht zwangsläufig um "lebenslänglich", ändern sich die Umstände, kann eine solche Anordnung auch wieder aufgehoben werden.

Je nach Sachlage sind die Rechte des Betreuers begrenzt, z. B. Verwaltung der Finanzen.

FranzJohannes  24.07.2014, 09:46

Eine Entmündigung gibt es seit über 22 Jahren nicht mehr und eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden.

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Novosibirsk  15.08.2018, 17:27

Gesetzliche Betreuung ist der beschönigende Begriff für "Entmündigung". Im Betreuungsrecht hat man diesen Begriff in allen Paragrafen ersetzt durch den Begriff "gesetzliche Betreuung".

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der Richter entscheidet das .....nach einem mündl. Gutachen ....und evt. durch einen Pychiater maybe....