Wie kann mann sich dagegen wehren?
Beim Türkischen Supermarkt werden mitgebrachte Einkaustüten kontrolliert,
wie kann mann sich dagegen wehren ???
10 Antworten
Zum Beispiel kann man sich an die Verbraucherzentrale oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden, um sich über die Rechte und Pflichten als Verbraucher zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Durchsetzung seiner Rechte zu erhalten. Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen betroffenen Kunden zusammenzuschließen und gemeinsam gegen die Praxis des Supermarkts vorzugehen.
Geh halt nicht hin. Der Inhaber hat Hausrecht. Punkt. Und wenn du das nicht willst, lässt er dich nicht rein.
Übrigens: kannst auch mal austesten was passiert, wenn du die Tasche nicht vorzeigen willst. Dann darf der Händler dich nicht zwingen und muss die Polizei rufen und die Beamten würden ihm dann sagen, dass er es wohl leicht übertreibt. Lust darauf?
Dann könnte es jedoch sein, dass der Händler auf dich als Kunden verzichten will...
Ist mir klar. Ich habe auch nicht behauptet dass er es durchführen darf und dass der Kunde die Tasche vorzeigen muss, der Händler darf aber entscheiden wen er rein lässt.
Vorallem kommt die Polizei nur dann wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht da ist. Nur weil einer zu recht so eine Taschenkontrolle verweigert da kommt keine Polizei. So eine Willkür seitens Supermarkt kann übrigens ganz schön nach hinten losgehen.
Das darf ein Supermarkt nicht, die Einkaufstüten und Taschen kontrollieren darf einzig NUR die Polizei. Ich würde also die Polizei rufen und Anzeige androhen wenn die ihre Kompetenzen überschreiten. Oder gar nicht mehr da einkaufen, wäre eh besser solche Läden zu meiden
Du darfst das abweisen, niemand darf dich kontrollieren, wenn du das nicht willst.
Wenn sie dich jedoch dann nicht in den Laden lassen wollen, dürfen sie dir den Eintritt verwehren.
"Wehren" kannst du dich nicht.
Nein, Hausverbot dürfen sie dann trotzdem nicht erteilen nur weil einer so eine Taschenkontrolle verweigert.
Das würde ich so nicht sagen. Der genaue Grund ist weder auf einzelne Personen speziell angelegt, noch diskriminierend oder Ähnliches. Somit soll es für alle Kunden gelten und dient der Sicherheit und dem Vorbeugen von Diebstahl. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das als Grund gilt ider zumindest gut genug begründet werden kann.
Ob oder ob nicht, kann ich nicht entscheiden, ich würde demnach aber auch nicht sagen, dass der Grund nicht ausreicht. Es gab schon öffentliche Plätze, die mit geringeren Gründen es geschafft haben, Personen Hausverbot zu erteilen.
Dass es andere Gründe für Hausverbot gibt, wie z.B. Diebstahl, die sehr viel verständlicher sind, ist selbstverständlich. Da stimme ich dir zu, aber darum geht es ja gar nicht.
1. Nicht hingehen.
2. Es nicht gestatten.
3. Keine Tüte mitnehmen.
Das Hausrecht schliesst KEINE Taschenkontrolle ein !
Taschenkontrollen im Supermarkt: Verbotene Blicke | Verbraucherzentrale.de