Unterschied Verhinderungsbetreuung und Ergänzungsbetreuung?
Ich sitze gerade vor dem Formular für das Amtsgericht zur Anregung einer Betreuung, da ich und mein Mann die Betreuung unserer bald 18 jährigen Tochter selbstverständlich übernehmen wollen.Nun steht hier Betreuung da trage ich mich als 1 Person ein.Dann gibt es da aber wen noch Vrrhinderubgsbetreuung und im dritten Feld Ergänzungsbetreuung.Muss ich meinen Mann mit mir zusammen im 1 Feld eintragen.Und bei Verhinderungsbetreuung eine Person, die uns mal vertreten würde, bzw.im Todesfall an unsere Stelle treten würde?
Aber was muss ich dann noch bei Ergänzungsbetreuung eintragen?
1 Antwort
Der Ergänzungsbetreuer ist eigentlich ein Unterfall des Verhinderungsbetreuers, weshalb der „normale“ Verhinderungsbetreuer auch Ersatzbetreuer genannt wird.
Der Ersatzbetreuer würde handeln, wenn der eigentliche Betreuer tatsächlich verhindert ist. Dies wäre der Fall, wenn er bspw. länger im Urlaub oder im Krankenhaus wäre.
Im Gegensatz dazu wird ein Ergänzungsbetreuer bestellt, wenn der Hauptbetreuer rechtlich verhindert ist. Dies wäre zB der Fall, wenn der Hauptbetreuer auf beiden Seiten eines Rechtsgeschäfts stehen würde (zB sein Haus an den Betreuten vermieten würde oder etwas an den Betreuten verkauft, sog. Insichgeschäft). Oder bei einem Interessenkonflikt. Deshalb macht es keinen Sinn, deinen Mann als Ergänzungsbetreuer vorzuschlagen, da dies einen Interessenkonflikt nicht ausräumen würde. Normal wird nur für spezielle Situationen ein Ergänzungsbetreuer bestellt und danach wieder entlassen. Das Feld kannst du auch leer lassen.
Am besten wäre hier eine einfache Betreuung durch beide Eltern. Da könnte ohnehin der weitere Betreuer handeln, wenn der andere tatsächlich verhindert ist und für den Fall einer rechtlichen Verhinderung bestimmt das Gericht extra jemanden.