Unterschied Verhinderungsbetreuung und Ergänzungsbetreuung?

1 Antwort

Der Ergänzungsbetreuer ist eigentlich ein Unterfall des Verhinderungsbetreuers, weshalb der „normale“ Verhinderungsbetreuer auch Ersatzbetreuer genannt wird.

Der Ersatzbetreuer würde handeln, wenn der eigentliche Betreuer tatsächlich verhindert ist. Dies wäre der Fall, wenn er bspw. länger im Urlaub oder im Krankenhaus wäre.

Im Gegensatz dazu wird ein Ergänzungsbetreuer bestellt, wenn der Hauptbetreuer rechtlich verhindert ist. Dies wäre zB der Fall, wenn der Hauptbetreuer auf beiden Seiten eines Rechtsgeschäfts stehen würde (zB sein Haus an den Betreuten vermieten würde oder etwas an den Betreuten verkauft, sog. Insichgeschäft). Oder bei einem Interessenkonflikt. Deshalb macht es keinen Sinn, deinen Mann als Ergänzungsbetreuer vorzuschlagen, da dies einen Interessenkonflikt nicht ausräumen würde. Normal wird nur für spezielle Situationen ein Ergänzungsbetreuer bestellt und danach wieder entlassen. Das Feld kannst du auch leer lassen.

Am besten wäre hier eine einfache Betreuung durch beide Eltern. Da könnte ohnehin der weitere Betreuer handeln, wenn der andere tatsächlich verhindert ist und für den Fall einer rechtlichen Verhinderung bestimmt das Gericht extra jemanden.