Wie lange vor Jura Abschlussklausuren lernen?
Ich bin gerade im 1. Semester und war bis jetzt noch nicht dazu in der Lage mich auf das Studium zu konzentrieren, denn es gab wegen Corona Todesfälle in meiner Familie. Jedenfalls habe ich in 4 wochen meine ganzen Abschlussklausuren und wollte mal nachfragen, inwiefern das zu schaffen ist. Ich habe immer an alles Vorlesungen teilgenommen und es einigermaßen verstanden. Wenn ich jetzt 4 Wochen durchlerne, ist das genug Zeit? Ich weiß ist bei jeden anders blablabla gebt einfach mal ne Einschätzung ab LG
2 Antworten
Wie viele Klausuren sind’s und wie gut hast du im Semester schon gearbeitet?
Heißt:
- Begleitseminare?
- Übungsklausuren?
- Lehrbücher?
- Skripten?
Nein aber ich kann auch besser alleine lernen da kommt idR mehr bei rum :D
Durchsprechen hilft meist, um festzustellen, was man noch nicht so recht kann😉
Ich hab die Vorlesungen immer so zusammengefasst, dass ich die Inhalte verstanden habe, aber ich kann die halt noch nicht wirklich anwenden aber wenn ich es sozusagen höre verstehe ich es und ich hab schon gut was an Definitionen gelernt 😀
aber ich kann die halt noch nicht wirklich anwenden
Kritisch.
aber wenn ich es sozusagen höre verstehe ich es
Darauf musst du aufbauen. Abstraktes Lernen bringt weniger als Schemata und Definitionen verinnerlichen und damit Übungsklausuren schreiben
und ich hab schon gut was an Definitionen gelernt
Gut.
Danke für den Tipp mir fällt der Gutachtenstil relativ schwer, also mit dem Nummerieren usw. Ich weiß sozusagen inhaltlich was ich schreiben will aber weiß dann nicht genau wie ich das aufschreiben soll 🙄
mir fällt der Gutachtenstil relativ schwer, also mit dem Nummerieren usw.
Was genau meinst du? Gutachtenstil ist ja mehr als durchnummerieren
Ich würde sagen insgesamt das Klausuren logisch aufzubauen und es nicht einfach dahingeklatscht ist, sondern strukturiert 😀
Du musst schlicht und ergreifend lernen zu Schachteln.
Erst das Grobschema verinnerlichen und verstehen, wieso man das so aufbaut; dann die einzelnen Unterpunkte.
Beispiel.
- Anspruch entstanden.
- Anspruch erloschen.
- Anspruch durchsetzbar.
Wenn du das dann ganz stumpf in den Klausuren anwendest, dann rettet dir das im Zweifel den Arsch - gerade wenn du keine Ahnung hast, was da Phase ist.
Dann kannst du in Punkt 1. den Vertragsschluss prüfen, indem du das Schema der Willenserklärung hinschreibst:
a) objektiver Tatbestand
b) subjektiver Tatbestand
Und hier wieder: verstehen, wieso man das macht - und dann weiter untergliedern.
Und bei allem was du machst im Gesetz lesen. Was fürn Bundesland?
Vielen dank für die Mühe hat mir jetzt schon mal gut was gebracht haha 😄 Also dieses Schema hab ich auch schon gelernt, aber ich bin oft beim aufschreiben etwas verwirrt, wie viele Unterpunkte ich aufmachen muss, aber ich mach das schon denk ich ... 😅
Also das mit a) und b) ist jetzt bezüglich Strafrecht ne 😄
Nrw
Unpraktisch. Ihr dürft ja mWn nicht kommentieren; richtig?
ich bin oft beim aufschreiben etwas verwirrt, wie viele Unterpunkte ich aufmachen muss
Faustregel: du machst so viele Unterpunkte wie Tatbestandsmerkmale in der jeweiligen Norm stehen.
Also das mit a) und b) ist jetzt bezüglich Strafrecht ne 😄
Neenee, schon BGB. Eine Willenserklärung hat nämlich auch einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand (oder auch innerer und äußerer Tatbestand)
Äußerer Tatbestand
- Handlungswille
- Rechtsbindungswille
Innerer Tatbestand
- Handlungswille
- Erklärungswille
- Geschäftswille
Die Prüfungen, die Du bald ablegen musst, sind "lernbare" Prüfungen, d.h. Du brauchst noch nicht die Fallbearbeitungserfahrung wie in den späteren Semestern. Wenn Du den Stoff jetzt gründlich lernst, wirst Du die Prüfungen schaffen. Aber ab dem kommenden Semester musst Du anders arbeiten. Diese schulische Methode, kurz vor den Prüfungen mit dem Lernen anzufangen, funktioniert im juristischen Studium nicht.
4 Klausuren, BGB AT,Staatsorga I, Strafrecht I und Kriminologie