BGB Schuldrecht schreiben ohne AT bestanden zu haben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fragst du, ob es dir erlaubt ist? Das müsste man in der Prüfungs-/Ausbildungsordnung nachsehen.

Wenn du wissen möchtest, ob es möglich ist, das zu bestehen: Definitiv, ja. Wenn du beliebig viele Versuche hast, kann ich nur dazu raten, dann halt einfach mitzuschreiben. Andernfalls solltest du deine Chancen realistisch einschätzen, indem du beispielsweise Probeklausuren schreibst. Im "ungünstigsten" Fall kannst du das auch tun, indem du schlicht irgendwelche Ausbildungszeitschriften oder Fallübungsbücher heranziehst und Sachverhalte liest und durchgliederst, vielleicht jeweils eine Stunde dafür Zeit nimmst. So bekommst du zumindest einigermaßen einen Eindruck von deinem persönlichen Stand und sammelst dabei in jedem Fall auch wertvolle Erfahrung und Wissen.

Woher ich das weiß:Hobby – Experte, Hobbyjurist.