BGB Schuldrecht schreiben ohne AT bestanden zu haben?
Hey, ich hätte eine Frage an alle (Wirtschafts-)Juristen/-innen.
Ich studier Wirtschaftsrecht und wollte fragen, ob es möglich wäre die Klausur in BGB Schuldrecht zu schreiben, ohne in AT die Klausur mitgeschrieben zu haben?
Ich habe fast an allen AT Vorlesungen teilgenommen, aber hab die Klausur letztes Semester nicht geschrieben und kann AT erst im WS 22/23 wiederholen. Ich hab die Möglichkeit im Vorfeld Schuldrecht zu schreiben, aber frage mich, ob sich das rentiert? Ich hab natürlich durch die VL einen Überblick gewonnen, aber durch das nicht Mitschreiben der Klausur habe ich keine vertieften Kenntnisse. Kann ich Schuldrecht schon mal schreiben oder sollte ich meine Finger davon lassen bis ich erst AT nachgeschrieben habe?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Fragst du, ob es dir erlaubt ist? Das müsste man in der Prüfungs-/Ausbildungsordnung nachsehen.
Wenn du wissen möchtest, ob es möglich ist, das zu bestehen: Definitiv, ja. Wenn du beliebig viele Versuche hast, kann ich nur dazu raten, dann halt einfach mitzuschreiben. Andernfalls solltest du deine Chancen realistisch einschätzen, indem du beispielsweise Probeklausuren schreibst. Im "ungünstigsten" Fall kannst du das auch tun, indem du schlicht irgendwelche Ausbildungszeitschriften oder Fallübungsbücher heranziehst und Sachverhalte liest und durchgliederst, vielleicht jeweils eine Stunde dafür Zeit nimmst. So bekommst du zumindest einigermaßen einen Eindruck von deinem persönlichen Stand und sammelst dabei in jedem Fall auch wertvolle Erfahrung und Wissen.