?Wie lange muß ich Jugendhilfe für meine Tochter ans Jugendamt bezahlen?
Hallo,
Ich habe eine 17 jährige Tochter die in einer Pflegefamilie lebt, ich bezahle Jugendhilfe statt Unterhalt, sie wird bald 18, ich bezahle das Geld ans Jugendamt,aber ab 18 muss sie ein Antrag auf Unterhalt direkt an mich stellen,kann ich die Zahlung ans Jugendamt einstellen sobald sie 18 ist ohne das es Ärger gibt ? Es geht mir nicht wegen dem Unterhalt, aber ich möchte mit dem Jugendamt nichts mehr zu tun haben ( Sehr schlechte Erfahrungen gemacht ) Ich kenne meine Tochter nicht und habe sie 16 Jahre nicht gesehen.
4 Antworten
Solange deine Tochter ihre Erstausbildung nicht abgeschlossen hat, bist du ihr unterhaltspflichtig. Und solange deine Tochter in einer stationären Jugendhilfemaßnahme ist (längstens bis 21) musst du das Geld an das Jugendamt bezahlen.
Kleine Bemerkung am Rande: An deiner Stelle würde ich die Füße still halten. Du kannst gern mal deinen aktuellen Betrag mit der Düsseldorfer Tabelle vergleichen - mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die aktuelle Situation für dich finanziell besser.
Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, würde ich die Zahlungen punktgenau zum 18.ten Lebensjahr einstellen, wenn nichts vorher vom Amt kommt.
Das Kind muss ja eh nachweisen, ob noch Bedarf besteht. Also ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen, ein Ausbildungsvertrag etc.
Das ist mir klar das ich bezahlen muss bis sie eine Ausbildung beendet hat,darum geht es mir nicht,dieses ist auch in Ordnung.Ich möchte es nicht mehr übers Jugendamt laufen lassen.
kann ich die Zahlung ans Jugendamt einstellen sobald sie 18 ist ohne das es Ärger gibt ?
Sicher nicht.
Grundsätzlich besteht Unterpflicht bis zum Abschluss der Ausbildung. Daran ändert auch die Unterbringung in einer Pflegefamilie nichts.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob ab 18 noch die Unterbringung in einer Pflegefamilie erfolgen wird.