Wie kann ich mit meinem Kind an eine andere Grundschule wechseln?

5 Antworten

Du meldest dein Kind bei der neuen Grundschule an und sobald du die schriftliche Zusage hast, kannst du dein Kind bei der alten Grundschule abmelden.

Bei der Einschulung in die Grundschule ist für viele Familien das Einzugsgebiet entscheidend, denn hier gilt in den meisten Bundesländern keine freie Schulwahl.

Da Bildung in Deutschland Sache der Bundesländer ist, gelten auch bei der Schulwahl je nach Land unterschiedliche Regelungen. Eines aber haben die meisten Bundesländer gemeinsam: In der Grundschule haben Eltern häufig keine freie Schulwahl. 

Das Kind wird vor Beginn der Schulpflicht entsprechend der Meldeadresse einer bestimmten Grundschule zugeteilt – das wird auch Sprengelprinzip oder Sprengelpflicht genannt. Der Begriff “Schulsprengel” bezeichnet dabei das Einzugsgebiet einer Schule.

Weil es den freien Elternwillen einschränkt, ist das Sprengelprinzip umstritten. Dass es aber grundsätzlich verfassungsgemäß ist, hat 2009 das Bundesverfassungsgericht entschieden (AZ 1 BvQ 37/09). Den Bundesländern steht es frei, das Sprengelprinzip auch für weiterführende Schulen vorzugeben.

Einige Bundesländer haben den Schulsprengel komplett oder weitgehend abgeschafft. In Nordrhein-Westfalen und in Hamburg gilt beispielsweise bei der Anmeldung für die Grundschule prinzipiell die freie Schulwahl.

Da aber immer einige Grundschulen beliebter sind als andere, kommen bei zu vielen Anmeldungen an einer Schule gegebenenfalls andere Auswahlkriterien zum Einsatz – etwa Geschwisterkinder auf der Schule oder die Schulweg-Entfernung.

Je nach Auswahlkriterium haben Eltern in der Regel die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Wenn in deinem Bundesland das Sprengelprinzip gilt, du dein Kind aber nicht in deinem Grundschul-Einzugsgebiet einschulen lassen möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • ein Gastschulantrag, um eine andere öffentliche Schule besuchen zu können
  • Anmeldung bei einer freien Schule, zum Beispiel Montessori oder Waldorf. Das muss üblicherweise vom Schulamt genehmigt werden. Außerdem haben diese Schulen aufgrund der begrenzten Plätze oft strikte Auswahlverfahren.

Damit dein Gastschulantrag Erfolg hat, solltest du Argumente anführen können, die zum Beispiel deinen Arbeitsweg oder die Betreuung deines Kindes außerhalb der Unterrichtszeit betreffen. Beispiel: Beide Eltern arbeiten ganztags außerorts und das Kind soll nachmittags von den Großeltern betreut werden, die in der Nähe einer anderen Grundschule leben und Schwierigkeiten hätten, das Kind täglich von der zugewiesenen Schule abzuholen.

Nicht zum Erfolg führen hingegen meist Argumente, die sich direkt gegen die zugewiesene Schule richten.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/einschulung-einzugsgebiet-oder-freie-schulwahl/

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Gerade die Grundschulen liegen ja immer in der Nähe, dass die Kinder auch alleine zur Schule gehen können. Wenn du das Kind in eine andere Schule bringen willst, musst du das auf eigene Faust machen.

Wie schon gesagt wurde, "deine" Grundschule wird durch den Schulbezirk bestimmt, und keine Schule, die nicht im Schulbezirk ist, muss dein Kind aaufnehmen.

Für Grundschulen gibt es eigentlich keine freie Schulwahl. Der Wechsel kann gestattet werden, wenn man gute Gründe hat.