Kann das Kind in der Grundschule bleiben?

4 Antworten

Die Frage ist zu allgemein gestellt. Es gibt zwischen den Bundesländern unterschiedliche Regeln, was den Schulbesuch betrifft. In aller Regel gehen Kinder in die Schule, die sich in Wohnortnähe (Einzugsgebiet) befindet; es sei denn, es geht in eine spezielle Einrichtung (z. Beispiel: Sprach-, Musik- oder Sportschule).

Es könnte auch Übergangsregeln geben. Wenn der Umzug kurz vor einem bereits geplanten Schulwechsel stattfindet, könnte man entscheiden, ob das Kind bis zum geplanten Schulwechsel in der bisherigen Schule bleibt; zum Beispiel bis zum Schuljahresende.

Gruß Matti

Für Grundschulen gilt in der Regel der Schulsprengel. Wechselt das Kind durch Umzug in einen anderen Sprengel, muss es normalerweise auch die Schule wechseln.

Mit Einverständnis der Schule (und wenn der Schulweg geklärt ist) kann das Kind aber bleiben.

Meine Mädels mussten nach der Scheidung deswegen die Grundschule wechseln, weil es zur alten schule keine tragbare Lösung des Schulwegs gab. Zu weit zum Laufen, keine passende ÖPNV-Anbindung und ich hatte damals noch kein Auto.

Es gibt Schulbezirke und jedem wird die Schule zugewiesen, die für sein Wohnungsort zuständig ist.

Da werden aber auch Ausnahmen gemacht, wenn dies sinnvoll ist. Da muß man der Schulbehörde aber schon nachvollziehbare Gründe nennen. "Ich will aber" gehört nicht dazu.

Ein mir bekannter Fall war, dass das Kind nach der Schule von den Großeltern betreut wurde, die es von der Schule aus fußläufig erreichen konnte. Die Großeltern konnten das Kind nicht an der dem Wohnort zuständigen Schzule abholen. Die Eltern konnten es aber jeden Morgen dorthin bringen und Abends nach der Arbeit bei den Großeltern abholen. Bei solchen Dingen entscheiden die Behörden zum Wohle des Kindes.

In Niedersachsen kann man bei Umzug innerorts auf Antrag versuchen in der Grundschule zu bleiben.

Wenn man aber in eine andere Stadt zieht nicht.

Kinder sollen im Grundschulbereich einen kurzen Weg zur Schule haben.

Also melde dein Kind in der neuen Stadt in der für dich zuständigen Schule an.