Andere Grundschule nach Umzug - muss er die Schule nun wechseln?
Hallo! Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Kurz nach Schulbeginn ziehen wir um. Nun ist die neue Wohnung zwar im gleichen Ort, aber in einem anderen Einzugsgebiet. Das heißt, eine andere Schule wäre zuständig. Muss er die Schule nun wechseln? Oder gibt es die Möglichkeit, dass er auf der alten Schule bleiben kann? Das Bundesland ist Niedersachsen.
2 Antworten
Im Prinzip muss er auf die neue Schule gehen. Es gibt aber auch Ausnahmen. WEnn zum Beispiel aus pädagogischen Gründen die "andere" Schule besser erscheint oder wenn der Besuch der Sprengelschule eine unzumutbare Härte darstellen würde. BEIDE Schulen müssen allerdings das "einsehen" dann erteilt die Zuständige Schule die Ausnahmeerlaubnis.
Aber ob das bei euch der Fall ist wage ich zu bezweifeln. Klar ist es nicht schön Freunde verlassen und sich neue suchen zu müssen. Aber das wird immer wieder mal vorkommen. Und ein weiter Schulweg, keine Freunde in der neuen Umgebung ist auch nicht das wahre.
Was bedeutet “unzumutbare Härte“ bzw. welche päd. Gründe könnten das sein?
Zum Beispiel das Schulkonzept. angebotene Nachmittagsbetreuung ( die dann die andere Schule nicht hat) Betreuung nach der Schule durch die Großeltern die ja nichts kostet etc.
Warum ist es dir denn so wichtig, das er auf dieser Schule bleibt? Umso besser du das begründen kannst um so besser sind deine Chancen das es klappt. Aber denke daran: Nicht alles was jetzt so toll aussieht ist es dann auch.
du kannst einen Antrag nach § 63.3 stellen. Du brauchst allerdings einen wichtigen Grund warum dein Kind dort bleiben soll. Hat er da Betreuung nach dem Unterricht? Ansonsten gilt: Die 3. und die 4. Klasse bilden eine Einheit. Deswegen könnte es sein, dass er diese an der neuen Schule beenden muss.
Er hat erhöhten Förderbedarf (zum Teil wegen ads, Veränderungen sind bei ihm immer sehr schwierig - der Umzug ist schon “schlimm genug“) und die Lehrer dort kennen seine Problematik. Die Ergotherapeutin würde das auch schriftlich bestätigen und den Verbleib auf der alten Schule ausdrücklich befürworten.