Wie groß dürfen Personen auf Fotos sein?

4 Antworten

Erster Grundsatz ist immer "Wo kein Kläger da kein Richter".

Die Wahrscheinlichkeit, dass einer dieser Leute sich irgendwo online auf dem Foto wiedererkennt, und sich dann sagt "Grrr, jetzt werd ich aber sauer, ich vereinbare jetzt sofort ein 100€ Beratungsgespräch bei meinem Anwalt" sind wohl eher gering.

Selbst wenn du angeschrieben wirst, lässt sich sowas mit Sicherheit aussergerichtlich klären, wenn man sagt "Ich liefere Ihnen gerne das Bild als drei Drucke in 30x20 Größe kostenfrei aus, wenn sie im Gegenzug auf den Rechtsweg verzichten". Kosten: 3€.

Für alles andere gibt es keine genauen Regeln, sondern es ist immer eine Sache des Ermessens eines Gerichts, das zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz abwägen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Wichtig ist, dass die Personen nicht erkennbar sind. Das ist aber im Zweifel Interpretationssache und muss durch einen Richter entschieden werden. Was das Beispielfoto von Dir betrifft -glaube- ich jedoch, dass Du Dir keine Sorgen machen musst.

Woher ich das weiß:Hobby

Es geht nie um die Größe.

Eine Person darf einfach nicht erkenntlich sein. Egal, wie du das anstellst.

Unschärfe, Über/Unterbelichtung, Größe, Winkel etc....

Auf diesem Bild sind die Personen definitiv nicht zu erkennen, solltest du also verwenden dürfen. Um sicherzugehen, kannst du den Kontrast der Personen bisschen erhöhen, dann werden sie noch dunkler.

miezepussi  18.12.2022, 07:16

Erkenntlich? -> Erkennbar

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Ich glaube, da gibt es keine Regelung bezüglich Größe. Falls doch, habe ich davon noch nie etwas gehört.

Kenne bloß die "12-Personen-Regel". Also sind mehr als 12 Personen auf dem Foto, und es ist nicht deine Absicht, diese direkt zu fotografieren, ist es erlaubt, dies so zu veröffentlichen.

Z.B. wenn du den Eiffelturm fotografierst und noch 26 andere Leute auf dem Bild sind. Ist ok, und dann dürftest du es veröffentlichen :)

AndersLarsson  18.12.2022, 07:46

Die 12 Personenregel ist leider ein Rechtsirrtum. Tatsächlich ist es so, dass wenn die Personen Beiwerk sind, um bei Deinen Beispiel zu bleiben, du fotografieerst den Eifelturm und die Personen sind zufällig im Bild, dann kann das Foto veröffentlicht werden egal wieviele es sind. Es muss nur klar erkennbar sein, dass die Personen nicht das Hauptmotiv sind und genau da liegt der Hase im Pfeffer, denn das ist oft Interprätationssache und muss im Zweifel vor Gericht entschieden werden. Es gibt also keine verbindliche Pauschalregel, nachder man gehen kann. Leider.

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