Wie funktioniert das eigentlich mit den Doppelnamen?

2 Antworten

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Doppelnamen können für Kinder bei der Einbenennung oder der Wahl des Geburtsnamens in Deutschland grundsätzlich nicht gebildet werden. Das gilt auch, wenn ein Doppelname für ein Kind, dessen Eltern unverheiratet sind, gewählt werden soll.
Ein paar Beispiele zur Veranschaulichung der möglichen Namenswahl
Ehefrau: Clara Schmidt
Ehemann: Fritz Müller
gemeinsamer Ehename: ja (Müller)
Annehmende wählt Doppelnamen: Schmidt-Müller
Name eines Kindes bei Einbenennung oder Geburt in der Ehezeit: Müller

https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/

dass es -wie immer- auch Ausnahmen geben kann:

Ist zum Beispiel ein Elternteil Staatsbürger eines EU-Landes, in dem Doppelnamen grundsätzlich auch bei Kindern zulässig sind, besteht unter Umständen Wahlfreiheit. In Portugal sind etwa bis zu vier Familiennamen zulässig.
kanimambo  27.06.2022, 16:49

PS: abgesehen davon sollte man dem Kind, was aufwächst, das Leben nicht unnötig schwer machen ...

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Mugua  27.06.2022, 16:51

Falls du dich da auskennst: was passiert, wenn eine ledige Clara Schmidt-Müller ein Kind bekommt? Welchen Nachnamen bekommt das Kind?

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kanimambo  27.06.2022, 16:59
@Mugua

Gegenfrage: woher soll eine Ledige einen Doppelnamen haben? Diesen kann man bei Heirat wählen (neuer Familienname + Geburtsname). Nach einer Scheidung wäre man nicht wieder ledig, sondern geschieden, könnte auf Wunsch auch noch den Doppelnamen führen (aus was für Prestigegründen auch immer >> Doris Schröder-Köpf), doch bei Geburt eines Kindes nach oder vor der Scheidung passiert das, was oben zitiert wurde. und wahrscheinlich spricht das Amt noch ein Wörtchen mit, je nach dem, ob es das Kind vom Scheidungspartner oder eines Fremden ist.

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Mugua  27.06.2022, 17:03
@kanimambo

Okay, geschieden ist für mich in dem Fall äquivalent zu ledig (der Vater ist nicht der Ex-Mann). Es gibt ja keinen gemeinsamen Familiennamen mehr, der ja nur bei der Eheschließung festgelegt wird, es gibt nur den einen Doppelnamen der Mutter. Muss sie einfach einen davon aussuchen?

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kanimambo  27.06.2022, 17:26
@Mugua
geschieden ist für mich in dem Fall äquivalent zu ledig

ist es rechtlich jedoch nicht, das wäre dann umgangssprachlich "wieder ledig" oder "single". Klar, wenn man das Antragsformular vom Fitnesscenter ausfüllt, ist es weniger tragisch, was man ankreuzt. Bei der Steuererklärung oder Rentenantrag kann eine solche "Falsch-"Aussage jedoch kritischer werden ...

und wie oben angedeutet, gibt es ja auch Ausnahmen, so auch nach Scheidung und erneuter Heirat. Doch dann wird jeder Fall individuell geprüft, u.a. hinsichtlich "Kindeswohl" und "Kindeswunsch", Sorgerecht blabla ...

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Doppelnamen: das Kind bekommt einen Doppelnamen, wenn das der Familienname ist. Also wenn die unverheiratete Frau Müller-Lüdenscheid ein Kind bekommt, heißt das Kind auch Müller-Lüdenscheid (wenn es nicht den Nachnamen des Kindsvaters bekommen soll).

Anders ist es, wenn Herr Lüdenscheid und Frau Müller bei der Eheschließung Lüdenscheid als gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben und Frau Müller-Lüdenscheid ihren Geburtsnamen (der nicht Ehename wurde) zusätzlich behielt. Dann ist Lüdenscheid der Familienname des Kindes.

Heiraten zwei Menschen mit Doppelnamen können diese nicht zusammengefügt werden. Das ging mal, führte zu lustigen Auswüchsen und ist seit den 90ern verboten (bei Namensgebung nach ausländischen Recht kann das anders sein). Mehr als ein Bindestrich geht nicht.

Das Kind bekommt also nur den Namen, der als Familienname festgelegt wurde.

Das gilt für Deutschland.