Wie früh vor seinem Geburtstag darf man den A1 anfangen?

3 Antworten

Hallo,

zu jeder Fahrerlaubnis kann man den Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Das ist auch der Grund dafür, warum die Fahrschulen ebenfalls erst ein halbes Jahr vorher mit der Ausbildung anfangen. Das würde aber auch schon früher gehen.

Das heißt für dich und den A1 also mit 16 1/2 und somit ab sofort.

Da man mit der theoretischen Ausbildung beginnt, ist es auch kein Problem, dass noch Winter ist. Fahren wirst du aber frühestens, wenn es die Wetterverhältnisse wieder zulassen.

Viele Grüße

Michael

Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen.

Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Wow, 2 Antworten; eine blöd und eine falsch.

Also; wie für jeden Führerschein gilt(natürlich mit variablem Einstiegsalter): Anmeldung 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag - du darfst dir also direkt morgen schon deine Fahrschule aussuchen.

Die theoretische Prüfung darfst du 3 Monate vorher ablegen (also ab dem 23.04.) und die praktische Prüfung einen Monat vorher (23.06.).

Ausgehändigt bekommst du ihn aber erst wenn du 16 bist.