12 Antworten

Hatte ich heute Nachmittag in Rechtslage und Gesetze auch bereits gefragt: Recht so - oder nicht? (Mord, Urteil, Prozess) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/recht-so---oder-nicht

Ist wichtig aber interessiert hier scheinbar nicht.

Solange bis Community-Members für lange Zeit im Knast landen und bestimmt nicht mehr posten können...

Ich bin mir sicher es gibt hier durchaus Leute mit Hafterfahrung.

Ich finde das Urteil richtig, auch wenn es im konkreten Fall echt bitter ist.

Aber auch als Beschuldigter muss es irgendwann einmal gut sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Nach der bisherigen Gesetzeslage ging es nur um bestimmte besonders schwere Verbrechen.
De facto geht es nur um DNA-Beweise.

Wenn Ermittler mit den heutigen Methoden DNA-Beweise auswerten können, dann sehe ich nicht, warum die Erwartung des Täters auf Rechtsfrieden geschützt werden soll.
Das ist einfach nur ein Täterschutzurteil.

Der Unschuldige hat eben keine DNA in der Unterwäsche des Opfers hinterlassen.
Der braucht diesen Schutz nicht.

Es ist ein hervorragendes Beispiel für einen hervorragend funktionierenden Rechststaat.


Agamemnon712  01.11.2023, 05:46

Du solltest Deine Antwort als ironisch kennzeichnen.

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Agamemnon712  01.11.2023, 07:44
@superseegers

Das hatte ich vermutet. Deshalb verwundert mich eine derartige Antwort von einem vorgeblichen Polizeivollzugsbeamten umso mehr.

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superseegers  01.11.2023, 07:47
@Agamemnon712

Es geht nicht darum, jemanden unbedingt dranzukriegen, es geht um Rechtsstaatlichkeit. Das ist nicht verwunderlich. Bei dem Urteil geht es um elementarste Grundsätze des Rechtsstaates. Gerade als Polizeibeamter weiß ich das zu schätzen.

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Agamemnon712  01.11.2023, 07:49
@superseegers

Unter einem "Rechtsstaat" verstehe ich etwas anderes als daß Straftäter straflos davonkommen.

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superseegers  01.11.2023, 07:50
@Agamemnon712

Ich verstehe darunter, dass ein schon mal in selber Sache Freigesprochener nicht erneut vor Gericht stehen darf wegen derselben Tat. Der Bürger hat das Recht, sich auf Grundsätze verlassen zu können.

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nosaj 
Fragesteller
 01.11.2023, 07:55
@superseegers

Wir sollten aufhören dauernd Amerika zu kopieren und uns lieber mal fragen, ob dies alles auch so sinnvoll ist.

Jemand, der einen Mord begangen, oder jemanden vergewaltigt hat, sollte dafür auch gearde stehen.

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superseegers  01.11.2023, 08:00
@nosaj

Das ist möglicherweise auch in den USA ein Rechtsgrundsatz, das tut aber hier nichts zur Sache.

Ja, aber wenn es nicht nachgewiesen werden kann?

Wie oft willst Du jemanden denn anklagen, fünf Mal oder sechs Mal, damit es irgendwann vielleicht klappt?

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nosaj 
Fragesteller
 01.11.2023, 08:04
@superseegers
Ja, aber wenn es nicht nachgewiesen werden kann?

Nun, wenn neue Beweise vorliegen, so wird man ja jetzt nicht, ohne einen recht eindeutigen zu haben, erneut jemanden anklagen.

Wie oft willst Du jemanden denn anklagen, fünf Mal oder sechs Mal, damit es irgendwann vielleicht klappt?

Nein, zum einen hat das Geld keiner, zum anderen klagt man ja erneut an, wenn starke, belastende Beweise vorhanden sind.

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superseegers  01.11.2023, 13:07
@nosaj

Die Staatsanwaltschaft klagt, das kostet den Geschädigten kein Geld. So ist das im Strafprozess.

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Finde ich gut. Schließlich ist das ein wichtiger Grundsatz in einen Rechtsstaat. Ansonsten kann man die Rechtsstaatlichkeit auch gleich über Bord werfen und Angeklagte auf Grund von Indizien verurteilen. Da es so weit ich weiß keine Änderung des Grundgesetzes gab wurde diese Reform zu Recht gekippt.


nosaj 
Fragesteller
 01.11.2023, 08:43
Angeklagte auf Grund von Indizien verurteilen.

Du gehst hier von Indizien aus, jedoch ist es ein Unterschied recht zu haben, und recht zu bekommen.

Ob jemand verurteilt wird oder nicht bzw. zu was, hängt nicht einzig und allein von der Schuldfrage ab.

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Imperator91  01.11.2023, 12:25
@nosaj

Du hast meinen Beitrag wohl nicht richtig verstanden.

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