Wie bekommt man hausarrest als Urteil des Richters?

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Hausarrest gibt es im deutschen (Jugend-)Strafrecht sogesehen nicht. Es gibt die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe (Paragraphen 38 ff StGB). Dazu kommen noch diverse Nebenstrafen (bspw. Fahrverbot nach Paragraph 44 StGB). Im Jugendstrafrecht kommen noch erzieherische Maßnahmen, Zuchtmittel und Jugendstrafen in Betracht. Hier sei beispielhaft der Jugendarrest genannt (Paragraph 13 JGG), der dem Hausarrest zumindest etwas nahe kommt. Dieser Arrest wird aber nicht zuhause, sondern in Jugendarrestanstalten verbüßt.