Warum ist Hausarrest legal?

11 Antworten

Genausogut könnte man fragen, ob Drogen legal sind.

Alkohol und Tabak z.B. sind Drogen, und sie sind legal. und auch Kanabis z.B. als Medikament ist es. Ganz zu schweigen von den unzähligen Schmerz- und Beruhigungsmitteln, einer breiten Palette an Psychopharmaka etc.

Als erzieherische Maßnahme ist Hausarrest duchaus erlaubt und legitim, es gibt aber jede Menge von Regeln, an die sich die Eltern zu halten haben.

so ist Hausarrest mit Gewalt, also das Abschließen der Zimmertüre z.B. verboten. Außerdem darf dem Kind kein dauerhafter Entzug der sozialen Teilhabe zugemutet werden und das Kind muss weiter Zugang zur Bildung haben.

Kurz um: der Schulbesuch, aber auch der Besuch z.B. des Nachhilfeunterrichts ist zu gewähren. Wie es z.B. mit Fussballtrainig auschaut, das ist fraglich, ich würde aber vorsichtshalber sagen, dass bei z.B. mehreren Trainigseinheiten in Folge, die das Kind wegen Hausarrest verpassen würde hier eine Grenze überschritten ist.

lg, Nicki

Es ist eine Erziehungsmaßnahme.

Eltern haben bei der Kindererziehung sehr viele Freiheiten.
Solange es das Kinderwohl nicht gefährdet und die gesunde Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigt, dürfen Eltern ihr Kind so erziehen, wie sie wollen.

Und Hausarrest gefährdet weder das Wohl des Kindes noch beeinträchtigt es die gesunde Entwicklung.

Schwimmakademie  07.11.2022, 08:49
Hausarrest gefährdet weder das Wohl des Kindes noch beeinträchtigt es die gesunde Entwicklung.

Zumindest hier würde ich ein Veto einlegen.

Es kommt immer auf das Maß an.

LG

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Goodnight  07.11.2022, 10:47
@Schwimmakademie

Hausarrest ist eine legitime natürliche Konsequenz und bietet Zeit zum Nachdenken.

Gefährdet in keiner Weise das Wohl des Kindes ganz im Gegenteil, wenn nicht alle Sozialkontakte für lange Zeit unterbunden werden.

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Schwimmakademie  07.11.2022, 10:51
@Goodnight

Die Frage ist, was wir oder andere unter Hausarrest verstehen.

So, wie von manchen Eltern durchgeführt ist er nicht nur wohlgefährdend sondern gar körperverletzend.

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apophis  07.11.2022, 11:26
@Schwimmakademie
Deswegen die Einschränkung. Nicht jeder Hausarrest ist unbedenklich

Die "Einschränkung" ergibt sich bereits aus der Definition des Wortes.

Hausarrest ist sehrwohl unbedenklich.
Etwaige andere "Maßnahmen", die parallel getroffen werden, sind ein völlig anderes Thema.

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apophis  07.11.2022, 11:29
@Schwimmakademie
So, wie von manchen Eltern durchgeführt ist er nicht nur wohlgefährdend sondern gar körperverletzend.

Hausarrest ist Hausarrest. Das ist keine Körperverletzung.
Wenn Körperverletzung begangen wird, um einen Hausarrest (oder sonst was) zu erzwingen, dann ist diese Körperverletzung strafbar und gefährdend, nicht der Hausarrest.

Du vermischt das "Was" mit dem "Wie".

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Schwimmakademie  07.11.2022, 11:35
@apophis

Falsch. Auch das Einsperren kann eine KV darstellen. Besonders wenn hinsichtlich der Länge, Unterbrecvhnungsmöglichkeiten und Randbedingungen Fehler gemacht werden.

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apophis  07.11.2022, 12:46
@Schwimmakademie
Auch das Einsperren kann eine KV darstellen. Besonders wenn hinsichtlich der Länge, Unterbrecvhnungsmöglichkeiten und Randbedingungen Fehler gemacht werden.

Nochmals. Es geht um Hausarrest, nicht ums Einsperren.
Bitte lern den Unterschied.

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Schwimmakademie  07.11.2022, 12:47
@apophis

Da gibt es keinen Unterschied, Jedem der mir etwas Anderes erzählen möchte verweise ich gern an die Rechtsvorschriften.

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apophis  07.11.2022, 15:29
@Schwimmakademie
Da gibt es keinen Unterschied, Jedem der mir etwas Anderes erzählen möchte verweise ich gern an die Rechtsvorschriften.

Dann solltest Du Dich selber lieber an den Duden, das Jugendschutzgesetz und das Strafgesetzbuch verweisen...

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Schwimmakademie  09.11.2022, 08:27
@apophis

Zeige mir den Paragraphen der den § 239 StGB aufhebelt. Ich kenne keinen. Weder im Jugendschutzgesetz noch im Duden.

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apophis  09.11.2022, 09:15
@Schwimmakademie

§ 239 StGB:

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt

Wer spricht denn bitte von Einsterren oder Freiheitsberaubung? Es geht um Hausarrest.
Dein Gesetz trifft überhaupt nicht zu.

Davon ab:
§ 1631 Abs. 1 BGB

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Schwimmakademie  09.11.2022, 09:54
@apophis

Wird ein wenig dauern, aber ich suche dir gern die einschlägigen Urteile heraus, wo das genau anders gesehen wurde. Es ist eben nicht alles "Hausarrest," was Eltern als solches bezeichnen.

Im Übrigen ist der § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Elterlichen Sorge, berechtigt aber nicht zu einem Verstoß gegen das StGB. Hierzu wie gesagt, folgen die Beispiele noch, da ich die erst recherchieren muss.

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apophis  09.11.2022, 11:35
@Schwimmakademie
Es ist eben nicht alles "Hausarrest," was Eltern als solches bezeichnen.

Ich habe bereits zu Anfang dieser Diskussion gesagt, dass es hier um Hausarrest geht und nicht um etwaige Einsperrungen oder sonst etwas.
Wenn Du solch einfache Dinge nicht verstehen kannst, bist Du wohl nicht fähig konstruktiv an einer Diskussion zu diesem Thema teilzunehmen.

Immer wieder den selben Unsinn wiederholen, anstatt beim Thema zu bleiben,
das kennt man von Verschwörungstheoretikern, Querdenkern und Propagierende.
Auf diese Art von Konversation kann ich verzichten.

Im Übrigen ist der § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Elterlichen Sorge

Inklusive des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

berechtigt aber nicht zu einem Verstoß gegen das StGB

Weder hat das irgendwer behauptet, noch handelt es sich beim Hausarrest, um einen Verstoß gegen das StGB.

Deine Beispiele darfst Du gerne suchen.
Obgleich ich denke, dass es sich dabei um genau jene Aktionen handeln wird, die bereits von der Definition des Wortes "Hausarrest" ausgeschlossen werden.

In dem Fall kannst Du Dir auch die Mühe sparen, indem Du vorher erkennst, was Hausarrest ist und was nicht.

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Schwimmakademie  09.11.2022, 11:37
@apophis

und nun verweise ich noch einmal auf meinen Erstkommentar. Da habe ich genau das gesagt. Wer ist es nun, der sich im Kreis dreht?

Einfach mal anerkennen, dass die eigene Meinung auch optimiert werden kann und schon wird ein Schuh draus

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apophis  09.11.2022, 11:56
@Schwimmakademie
und nun verweise ich noch einmal auf meinen Erstkommentar. Da habe ich genau das gesagt. Wer ist es nun, der sich im Kreis dreht?

Du sprachst von "es kommt aufs Maß an".

Ich antwortete, dass die Defintion "Hausarrest" bereits ein solches Maß vorgibt (sonst ist es kein Hausarrest mehr) und diese Anmerkung entsprechend unnötig ist.

Einfach mal anerkennen, dass unnötige Optimierungen sinnlos und fehl am Platz sind (und dazu ein wenig über das Thema nachdenken) und schon wird ein Schuh draus. ;)

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Es ist eine Erziehungsmaßnahme oder kann auch dazu dienen das Kind vor Gefahren zu schüzten.

ein Dauereinsperren/Dauerhausarrest übrigens wäre nicht mehr legal.

Zum einen weil es gegen das Kindeswohl ist und auch entwürdigend für das Kind. Kind ist hier jetzt mal alles U18

Weil es ein erlaubtes und ggf. auch mal sinnvolles Erziehungsmittel ist. Klar nicht wenn es im Übermaß angewendet wird über X Wochen. Aber einem Sprößling der/die ständig zu spät kommt mal ein Woichenende in den heimischen 4 Wänden zu bescheren als Konsequenz für die ständige Unpünhtlichkeit ist vollkommen in Ordnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 2 Kindern

Hallo Dukinggg,

ich sehe den § 239 StGB (D) an der Stelle mit dem erfüllten Straftatbestand der Freiheitsberaubung.

Der Paragraf bezieht sich auch nicht auf irgendwelche anderen Regelungen oder Gesetze, die einen sog. "Hausarrest", der willkürlich durchgesetzt wird, ohne dass sich die Person rechtfertigen kann, billigen oder sogar zulassen würden (z.B. als sog. Erziehungsmaßnahme). Und solche möglichen "Regelungen" können ein Strafgesetz nicht aushebeln.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen