Werden Qualzuchten verboten?
Ich finde das nicht gut 👎🏾 weil die Hunde nicht gut atmen können. Das ist Tierquälerei oder? Das gefällt mir nicht und das gehört sich nicht.
3 Antworten
Huhu,
nicht alle Qualzuchten haben Atemprobleme. Es gibt auch andere Merkmale für eine Qualzucht.
Nein, Qualzuchten können nicht verboten werden - aber wenn einfach keiner mehr ein solchen Hund (oder ein solches anderes Tier) kauft, wird hier wahrscheinlich auch nicht mehr nachgezüchtet, weil es sich nicht lohnt.
Meine Meinung liegt bei Qualzuchten genau bei dir: Das gehört sich nicht!
Sowohl Katzen, als auch Kaninchen, Hund und so weiter.... die zu den Qualzuchten gehören, sollten nicht weiter vermehrt werden, finde ich.
Aber jeder der eine Qualzucht vom Züchter holt, gibt sich damit automatisch als "nicht Tierliebhaber" aus. Finde ich zumindest.
Rettet man ein solches Tier aus dem Tierheim, so finde ich das völlig okay. Ich würde also nie vorher urteilen, wenn ich ein solches Tier auf der Straße sehe.
Meine Meinung ist, dass Qualzuchten verboten werden sollten, was aber vermutlich leider nie passieren wird.
Liebe Grüße :3
Oha, danke! Ich kenne aber sehr viele "Qualzucht Züchter" in Deutschland - ist das dann nicht eigentlich verboten?
Nochmals: die Zucht ( nicht die Haltung) von Qualzuchten ist seit 1986 verboten.
Also ja, es ist seit jahrzehnte verboten.
Den Gesetzestext des 11b findest du ganz leicht über Google, das Gutachten zum 11b ebenfalls.
Das meine ich ja - dann dürfte man in Deutschland ja keine Qualzuchten züchten, oder?
Soweit ich weiß sind die Qualzuchtmerkmale laut Gesetz nicht weiter definiert, es heißt nur, dass sie nicht gezüchtet werden dürfen. Und ohne weitere Definitionen kann halt auch kein Veterinäramt sagen, dass die Hunde nicht zur Zucht zugelassen sind. Das ist zumindest mein letzter Stand, vielleicht wurde ja was geändert, dann korrigiert mich bitte.
Die Qualzuchtmerkmale sind genau definiert - genau dafür wurde das Gutachten zum Qualzuchtparagrafen erstellt!
Seit wann ist das denn so? Ich weiß nur, dass es früher Einzelfälle gab, bei denen die Zucht verboten ist, z.B. blaue Dobermänner mit dem Dilute Gen. Ich habe genug Veterinäre gehört, die Probleme damit hatten z.B. Englische Bulldoggen nicht zur Zucht zuzulassen, weil sie nicht definieren konnten, inwiefern die Hunde als Qualzucht einzustufen sind.
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/gutachten-paragraf11b.html
Das Gutachten wurde im Oktober 2005 erstellt.
15
2 Spezieller Teil
In diesem Teil des Gutachtens werden Merkmale berücksichtigt, mit denen direkt oder indirekt
gezüchtet wird und die bei der Nachzucht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können.
Merkmale, mit denen nicht gezüchtet wird, die jedoch in verschiedenen Rassen mehr oder weniger
gehäuft auftreten, werden aufgelistet.
I. Zuchtverbote werden empfohlen für Tiere, die Träger von Genen bzw. eindeutig erblich be-
dingten Merkmalen sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugäng-
lich sind und die bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen
Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen Genen oder Merkmalen di-
rekt oder indirekt gezüchtet wird.
II. Darüber hinaus werden den Zuchtverbänden folgende Maßnahmen empfohlen:
a) Die Festlegung von Grenzen der Merkmalsausprägung zur Vermeidung von Übertypisie-
rungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können;
b) Die Überwachung der Zuchtpopulation und Einleitung notwendiger Untersuchungen bei
Auftreten potentiell erblicher Merkmale, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen
können.
Zur Überwachung der Zuchtpopulationen gehört auch, soweit möglich, die eindeutige
Kennzeichnung der Zuchttiere und das Führen von Zuchtbüchern (siehe auch Anhang,
Zuchtdokumentation, Seite 135).
2.1 Säugetiere
2.1.1 Hunde
2.1.1.1 Monogen vererbte Merkmale
2.1.1.1.1 Blue-dog-Syndrom (Blauer-Dobermann-Syndrom)
Definition:
Es handelt sich um eine blaugraue Farbaufhellung mit Disposition zu Alopezie und Hautentzün-
dung. Die Krankheit gehört in die Gruppe der Pigmentmangel-Syndrome.
Vorkommen:
Sporadisch und familiär gehäuft besonders beim Dobermann (BARTHA, 1963), aber auch in an-
deren Rassen wie Dogge, Greyhound, Irish Setter, Pudel, Teckel und Yorkshire Terrier (AUSTIN, 1975; BRIGGS u. BOTHA, 1986; FERRER et al., 1988; LANGEBACK, 1986).
Genetik:
Das Merkmal wird von einem autosomal unvollkommen dominanten Gen bestimmt.
Symptomatik:
Durch eine gestörte Verhornung des Haarfollikel-Epithels kommt es schon bei jungen Tieren mit
blaugrauer Farbverblassung zu Haarausfall (Tiere sehen wie „mottenzerfressen“ aus) mit vermehr-
ter Schuppenbildung (Hyperkeratose), Papeln und Pusteln (papilläre Dermatitis) sowie sekundärer
follikulärer Pyodermie (MULLER u. KIRK, 1976). Weiterhin besteht eine unterschiedlich ausge-
prägte Lymphadenopathie (Veränderungen im Lymphsystem), Ödeme sowie Nebennierenrinden-
Dysplasie. Der Basisdefekt ist eine erbliche Nebennierenrinden-Insuffizienz mit Immunkomplex-
störung (PLECHNER u. SHANNON, 1977), wobei Tiere, die homozygot für die Farbaufhellung
sind, scheinbar stärker betroffen sind als Heterozygote.
Empfehlung:
Zuchtverbot für Tiere mit blaugrauer Farbaufhellung (siehe Seite 15, Nr. I), da in ihrer Nachkommenschaft immer Tiere mit Farbaufhellung und Disposition zu Hautentzündungen auftreten und
dies regelmäßig zu Schmerzen und Leiden führt (Anteil unterschiedlich je nach Genotyp der El-
terntiere).
2.1.1.2 Oligo- oder polygen vererbte Merkmale
2.1.1.2.1 Brachyzephalie / Brachygnathie
Definition:
Breite, runde Ausformung des Schädels (ausgeprägte Jochbögen und größere Wölbung des Schädeldaches) bis hin zum primatenähnlichen Rundkopf (z. B. bei Pekinesen) und/oder Verkürzung der Kiefer- und Nasenknochen.
Vorkommen:
Boxer, Bulldogs, Chihuahua, Mops, Pekinese, Prince Charles Spaniel, Shi Tzu, Toy-Spaniel, Yorkshire Terrier u. a. (WEGNER, 1995).
Genetik:
Polygen determinierter Merkmalskomplex.
Symptomatik:
Schwergeburten in Rassen mit extremen Rundköpfen; brachyzephale Rassen, insbesondere verzwergte chondrodysplastische, neigen zu Gehirntumoren (DAHME u. SCHIEFER, 1960; HAYES u. SCHIEFER, 1969) und Hydrocephalus (CHEW-LIM, 1976; YASHON et al., 1965); mit dem Grad der Verzwergung nimmt auch die Dicke des Schädeldaches ab, häufig verbunden mit persistierender Fontanelle (HAHN, 1988), was zu Schädelverletzungen prädisponiert.
Das disproportionierte Wachstum der Schädelknochen bedingt eine Verkleinerung der Nebenhöhlen (KOMEYLI, 1984), Stenosen in den Nasenöffnungen und -gängen sowie einen relativ zu langen weichen Gaumen. Die Folge sind Atembeschwerden bis zu Atemnot, Störung der Thermoregulation (Tiere sind hitzschlaggefährdet) und Schluckbeschwerden (HARVEY, 1983;NUSSBAUMER, 1978; ROBINSON, 1988). Diese Defekte werden deshalb auch als „brachy-cephalic airway obstruction syndrom“ bezeichnet (HARVEY, 1989). Bei extrem rundköpfigen Tieren (z. B. Chihuahua, Mops) treten zudem die Augen weit hervor - eine Prädisposition für traumatische Augenerkrankungen.
Weiterhin kann der Zahnschluss durch einen ausgeprägten Vorbiss (Prognathia inferior, z. B. bei Boxer, Bulldogs) so mangelhaft sein, dass die Gebissfunktion ungenügend ist.
Empfehlung:
Extreme Rundköpfigkeit, insbesondere disproportionierte Verkürzung der Gesichtsknochen muss ausgeschlossen werden (siehe Seite 15, Nr. IIa; darüber hinaus Funktionsprüfung bei der Zuchtbewertung und Zuchtausschluss nach 2. Kaiserschnitt). Zuchtverbot für Tiere, die den vom Zuchtverband festzulegenden Grenzwert überschreiten.
In Deutschland ist die Zucht ( nicht die Haltung) nach dem Qualzuchtparagraf 11b des Tierschutzgesetzes eindeutig verboten.
Dazu gibt es ein Gutachten, dass die verbotenen Qualzuchtmerkmale auflistet.
Da das Gesetz von den eigentlich dafür zuständigen Veterinärämter nicht umgesetzt wird, wird weiterhin mit Qualzuchten gezüchtet.
Den Paragrafen 11b gibt es seit 1986.
Ja, finde ich auch. Ich finde Qualzucht sch**ße! Warum die allerdings nicht verboten ist, frage ich mich auch.
Liebe Grüße!
Die Zucht von Qualzuchten ist in Deutschland nach dem Qualzuchtparagrafen 11b des Tierschutzgesetzes verboten.