Werden an der Uni alle Prüfungen aufbewahrt? Sogar alle langen Hausarbeiten?

2 Antworten

Hallo,

Normalerweise gilt für Schriftstücke eine Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren. Ob diese Regelung auch dafür gilt, bin ich mir nicht sicher! Aber Frage deine Uni, die wissen es zu 100%! 

Ansegisel  25.05.2017, 09:27

So lange Fristen gelten im Schul- und Hochschulrecht meines Erachtens nur für abschließenden Dokumente wie Zeugnisabschriften oder Notenlisten. Diese Fristen sind sogar oftmals noch länger, bis zu 50 Jahren.

Die physichen bzw. elektronischen Kopien der einzelnen Prüfungsleistung selbst müssen aber aus (verständlichen) Kapazitätsgründen nicht so lange aufbewahrt werden.

Beste Grüße!

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Wie genau es die jeweilige Hochschule regelt, ist in den Satzungen der Hochschule festgehalten.

Die Aufbewahrungsfristen für die schriftlichen, notenrelevanten Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) werden in der Regel mindestens so lange aufbewahrt, wie im jeweiligen Landeshochschulgesetz die Widerspruchsfrist dafür vorgesehen sind. Diese beträgt meist ein Jahr. Oftmals heben die Hochschulen die Prüfungsleistungen aber etwas länger auf (bis zu drei Jahren), um auf der sicheren Seite zu sein.

Ist bei einer Hausarbeit eine elektronische Version mit abgegeben worden, dann wird oftmals die Arbeit selbst nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist zurückgegeben bzw. vernichtet, das Bewertungsgutachten und die elektronische Kopie aber den Rest der Aufbewahrungsfrist weiter verwahrt.

Die Aufbewahrungsfristen für Abschlussarbeiten (z.B. Bachelor- und Masterarbeiten) ist sogar noch länger. Diese müssen oftmals bis zu fünf Jahren aufbewahrt werden.

Beste Grüße!