Werde ich versetzt?

1 Antwort

Versetzungsordnung für Gymnasien

Versetzungsanforderungen sind dann erfüllt wenn

  • der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 und besser ist und
  • der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 und besser ist und
  • die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note „ungenügend“ bewertet sind
  • die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist (siehe Tabelle unten)

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Quelle: https://einstein-kehl.de/de/service/Dokumente-18-19/Versetzungsordnung-fuer-Gymnasien.pdf

 - (Schule, Ausbildung und Studium, Noten)
AndroidAQ 
Fragesteller
 13.06.2022, 22:35

Der Schnitt ist nicht allzu wichtig, daher die Oberstufe erst ins Abi zählt.

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