Noten Ausgleichen in Baden Württemberg?

1 Antwort

Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)

Das steht in §1 der Versetzungsordnung für Realschulen, die Du hier nachlesen kannst:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/l4z/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=8F0C6F877364CD360601B8292A6862C4.jp81?doc.hl=1&doc.id=jlr-RealSchulVersVBWV5P1&documentnumber=2&numberofresults=2&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint

Eine 6 in einem Kernfach kann man nicht ausgleichen. Eine 5 kann man in Kernfächern und anderen Fächern ausgleichen. Ausgleichen kann man insgesamt höchstens drei Noten, die unter 4 liegen.

Ausgleichen kann man, so wie ich §1 Absatz (2) verstehe,

"(...) die Note »mangelhaft« (also eine 5) in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,

"(...) die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern.

Also - wenn ich das richtig verstehe, kannst Du die beiden 5en ausgleichen :-)

Bella1710 
Fragesteller
 01.02.2018, 19:19

Danke

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