Wer zahlt Beerdigung von Oma?

6 Antworten

Grundsätzlich müssen die Erben, wenn es keine gibt, die nächsten Verwandten für die Beerdigungskosten aufkommen.

Wenn der Ehepartner nicht mehr lebt müssen die Kinder für die Beerdigung aufkommen.

Leben keine Kinder mehr, zahlen die Enkel usw.

Es gibt aber die Möglichkeit, wenn man die Bestattungskosten nicht aufbringen kann, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Sozialbehörde zu stellen.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die Behörde, die notwendigen Kosten. Vorausgesetzt, es ist wirklich nichts zu erben da und auch eine Sterbegeldversicherung gibt es nicht.

Gegenüber dem Bestatter ist aber derjenige für die Kosten haftbar, der selbigen beauftragt und den Vertrag unterzeichnet hat.

Qw12qw12 
Fragesteller
 26.04.2018, 11:26

Ja das habe uch soweit verstanden aber wenn noch 2 kinder von meiner Oma Leben müssen die sich das dann nicht teilen und erst wenn die nicht mehr leben müsste uch mitzahlen.

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rbeier  26.04.2018, 21:00
@Qw12qw12

Wenn die zwei Kinder noch leben, müssen diese für die Kosten aufkommen. Ob die sich das teilen, kann dir egal sein bzw. ist denen ihre Sache.

Aber auch hier gilt, wer den Vertrag beim Bestatter unterzeichnet hat, haftet gegenüber dem Bestattungsinstitut für die Kosten und kann sich diese ggf. mit juristischer Hilfe, bei den Kindern zurück hohlen.

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Erben sind wenn kein Testament vorliegt, die beiden lebenden Kinder, wenn ichs richtig verstanden habe, ist das die erwähnte Tante, und noch eine Tante oder Onkel.

Diese erben das Vermögen incl Hausrat, Ansprüche an Rentenkasse (Sterbegeld), und auch die Schulden, wozu auch die Bestattungskosten zählen.

Nur wenn sie das Erbe ablehnen, und selber mittellos sind, also eidesstattliche Versicherung ... dann könnte das Soziamt sich wegen Kosten einer vom Amt getragenen Beerdigung auch an andere Verwandte wenden (Enkel).

Also man gaaaanz in Ruhe abwarten, wenn die wirklich zum Anwalt gehen, wird ihnen der das auch so erklären. Wahrscheinlich bekommen die aber Besuch vom Gerichtsvollzieher, wenn sie sich weigern zu zahlen.

Qw12qw12 
Fragesteller
 05.05.2018, 16:18

Also meine tanten meinen da ihre beiden Geschwister tot sind müssten wir aber als Kinder mit ihnen zusammen dafür aufkommen

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juergen63225  07.05.2018, 06:38
@Qw12qw12

Da kannst du antworten: es zählt aber das Gesetz, also die gesetzliche Erbfolge und nicht was sie "meinen"

es erben immer die zum Todeszeitpunkt noch lebenen Personen des höchsten Verwandschaftsgrades (also hier: Kinder) .. Enkel wären nur dann Erben, wenn keine Kinder mehr leben, nicht aber als nachträgliches Erbe des verstorben Elternteils.

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Die Erben müssen zahlen aus dem Erbe. Wenn kein Erbe da ist, zahlen die Kinder und wenn die Kinder tot sind, deren Kinder, also die Enkel.

Qw12qw12 
Fragesteller
 25.04.2018, 18:42

Also muss ich zahlen.. Meine Mutter ist ja tot

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sassenach4u  25.04.2018, 22:22
@Qw12qw12

Nein, erst einmal sind die Tanten dran- die sind in der Rangfolge vor dir.

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Akka2323  25.04.2018, 21:49

Hat sie denn nichts hinterlassen? Schmuck, Sparbuch?

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Qw12qw12 
Fragesteller
 25.04.2018, 21:57
@Akka2323

Sie hat damals ihr Haus und die Grundstücke als Schenkung gemacht.

Sje war zuletzt im Heim da ist nichts mehr geblieben

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Qw12qw12 
Fragesteller
 26.04.2018, 11:24

Sie hat vor 30 Jahren jedem der Kinder das Haus und grundstücke überschrieben also als Schenkung uch selbst habe nichts geerbt und soll 1000 Euro anteilig übernehmen

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Beerdigungskosten sind Nachlasskosten, sie mindern das Erbe. Falls kein Testament vorhanden ist und auch kein Ehepartner mehr vorhanden ist, erben die überlebenden beiden Kinder jeweils 25%, die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinder der vorverstorbenen Kinder, die Enkel.

Falls die Beerdigungskosten höher als der Nachlass sind, besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Die Kosten teilen sich dann die übriggebliebenen Erben im Verhältnis ihrer Erbanteile.

Giwalato

Qw12qw12 
Fragesteller
 25.04.2018, 18:44

Es gibt kein erbe

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Giwalato  25.04.2018, 18:49
@Qw12qw12

Wer nichts zahlen will, sollte die Erbausschlagung beim Amtsgericht innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls erklären. Denn das Erbe besteht in diesem Fall als Schulden.

Sonst gilt das Erbe Kraft Gesetzes als angenommen, das heißt, die Tante die die Beerdigung organisiert hat, darf von den Erben die anteiligen Kosten der Beerdigung fordern.

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Qw12qw12 
Fragesteller
 25.04.2018, 18:50

Aso ein erbe gab es vor 30 Jahren.

Dje 4 Kinder haben geerbt:

Meine onkel das Haus.( er ist verstorben) in dem Haus Leben jetzt seine Frau und die 2 Kinder.

Meine tante ein grundstück

Meine andere tante grundstück

Und meine Mama 3.000 euro. Sie war behindert nehme mal an das sie deswegen nicht viel bekommen hat..

Für meine Mama hat keiner die Beerdigung gezahlt nur wir. Und jetzt sollen wir zahlen

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Giwalato  25.04.2018, 20:27
@Qw12qw12

Was vor 30 Jahren war, interessiert hier nicht. Gehe zum Amtsgericht und schlage das Erbe aus. Dann kann die Tante Dir gar nichts. Und Dein Vater hat mit dem Erbe, und damit mit den Beerdigungskosten für Deine Oma sowieso nichts zu tun.

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Qw12qw12 
Fragesteller
 25.04.2018, 21:29
@Giwalato

Ich habe doch kein erbe was soll ich da ausschlagen? Also meine beiden tanten müssen zahlen sind ja die kinder aber nur weil meine mutter verstorben ist muss Och mitzählen?

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Giwalato  25.04.2018, 22:05
@Qw12qw12

Ein Erbe kann auch aus Schulden bestehen. Die Kosten für die Beerdigung. Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und wenn Du das Erbe nicht ausschlägst, mußt Du Dich als Erbe an den Kosten der Beerdigung Deiner Oma beteiligen.

Du kannst beim Nachlassgericht mit dem zuständigen Rechtspfleger sprechen. Er muß Dir kostenlos Auskunft geben. Wenn Du nichts machst, wirst Du nach sechs Wochen Erbe. Und damit mußt Du Deinen Kostenanteil an der Beerdigung bezahlen.

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Der den Auftag geben hat zahlt erstmal außerdem sind die kinder erstmal dran nicht die Enkel! Was sinvoller von der tane gewesne wäre wen sie gefagt hätte ob sich jeder telwiese beteiliegen kann!

Du must nicht zahlen da gibtes keine möglichkeit! KAss die tabnet klagen dan verleirt sie nochmerh geld den wo nichts ist kann man nichts holen und erstmal müste es dafür eine gesetzliche reglun g geben die es aber in deinem fall nicht gibt was anderes wäre es wen der staad das bezahlt hätte!

EinGast99  25.04.2018, 19:24

Und jetzt auf deutsch, bitte.

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