Wer würde bereits "bestückte" Schwalbennester von der Hauswand ab-schlagen?

kindergarten.... - (Tierschutz, Gebäude, Schwalbe)

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Herzlich willkommen....Schwalben 95%
Schwalben machen Schmutz und müssen weg! 3%
Schwalbennester sind nicht erwünscht 3%

32 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Herzlich willkommen....Schwalben

Es gibt eine Möglichkeit:
Ich stelle immer einen Kübel mit etwas Wasser unter das Schwalbennest, da fällt der Mist hinein und ich leere alles einfach aus.
Um die Frage direkt zu beantworten: Nur Idioten, die alle Naturgesetze ignorieren. So ein Mensch wäre für mich "gestorben"

chromoson  12.07.2010, 14:28

Auf mehrfache Anfrage: Ein "Kübel" ist ein Eimer

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Draschomat  12.07.2010, 21:20
@chromoson

lol - wer frägt denn sowas?

Wir in Bayern lachen nicht über den Ausdruck Kübel (den kennen wir), sondern darüber, dass ihr Abfalleimer als Mistkübel bezeichnet. :-D

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Draschomat  12.07.2010, 22:13
@chromoson

Ja, ich bin nach wie vor für Abfalleimer.

War schon lustig mit einer österreichischen Deutschlehrerin in der 11. Klasse. :-)))

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chromoson  12.07.2010, 23:00
@Draschomat

Wenn ich hier "Eimer" sagen würden, würde ich sicher gefragt werden: "Woher aus Deutschland?"
Ebenso mit Tomaten Kartoffel und einigem mehr.

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icke01  13.07.2010, 00:42

Einen Papiersack oder ähnliches kann man auch drunter legen.
Oder ein Brett direkt unter das Nest, dann kommt es gar nicht erst bin nach unten.

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chromoson  13.07.2010, 01:06
@icke01

Man kann sich immer helfen - man muss nur wollen.

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casamaria  13.07.2010, 02:05

hier ein grandissimo applauso, chromoson !!!DHH!(obwohl wir vorher schon mal anderer Meinung waren)

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auchmama  13.07.2010, 13:07
@casamaria

...;-) - reich mir mal nen Übel-Kübel, sonst wird mir ohne Kübel übel...;-)

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Herzlich willkommen....Schwalben

Da sieht man wieder, wie weit entfernt der Mensch von der Natur ist. Einfach erschreckend! Hätten wir die Vögel nicht, würden wir in Insekten ersticken. Ach, was red ich da, es gibt doch die chemische Keule! Halt nur etwas schwierig, den gesamten Luftraum tot zu sprühen.

Melde den Vorfall umgehend dem Tierschutz. Oder besser, zeig sie gleich an. Brütende Vögel und Vögel mit Jungtieren dürfen nicht verscheucht oder sogar so brutal umgebracht werden.

grada13  13.07.2010, 05:58

wie recht du hast, lieber critter..DH

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Herzlich willkommen....Schwalben

Schwalben am Haus galten lange als Glücksbringer, da sie recht sensibel auf Erdstrahlen reagieren, d.h. wo Schwalben wohnen, ist "gute Energie"!

Herzlich willkommen....Schwalben

Natürlich würde ich keine Nester abschlagen. Schon allein deswegen, weil die Vögel in meiner Umgebung einen Teil der lästigen Insekten vertilgen.

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Hier ein kleiner Text des NABUs zur Rechtslage.


Besonders Wissenswertes

Wie alle Vogelarten, unterliegen auch die Mehlschwalbe und die Rauchschwalbe dem Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von 1979 und dem allgemeinen Schutz der Naturschutzgesetze des Bundes (§ 41 BNatSchG) und der Länder.

Schon danach ist es verboten, die Tiere „mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ (§ 41, Abs. 1, Satz 1), sowie „ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wild-lebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören" (§ 41, Abs. 1, Satz 3).

Zudem sind beide Arten „besonders geschützte“ Arten (§ 42 BNatSchG). Nach § 42, Abs. 1 ist es verboten, den „besonders geschützten“ Tierarten „nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Nach § 42, Abs. 3 BNatSchG ist es zudem sogar ver-boten, bestimmte, in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannte streng geschützte Arten sowie die europäischen Vogelarten „an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“.

Die örtlichen Natur- und Artenschutzbehörden sind gehalten, entsprechende Verstöße gegen Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung zu unterbinden bzw. zu ahnden.

Gemäß § 43 BNatSchG können allerdings Ausnahmen zugelassen werden, etwa genehmigte Baumaßnahmen, wozu i.d.R. eine Befreiung durch die Untere Naturschutz- oder Landschaftsbehörde eingeholt wird.

Diese Ausnahme wegen eines „vernünftigen Grundes“ dürfte, wenn überhaupt, nur bei einer von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigten Fassadensanierung o.ä. vorliegen. Das Entfernen oder Ab-schlagen der Nester zählt aber nicht dazu und ist daher eine Ordnungswidrigkeit.

Die Entfernung von Nestern während der Brutzeit wäre zudem ein Straftatbestand gemäß Tierschutzgesetz. Hierzu sowie zur Beurteilung im Einzelfall sollte unbedingt der Artenschutzbeauftragte der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt eingeschaltet werden.

Die Einhaltung von Naturschutzgesetzen ist auch für Eigentümer erforderlich, da das Grundgesetz zur Einhaltung gesetzlicher Grundlagen (z.B. sogenannte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Art. 14 GG) verpflichtet und zudem 1994 der Umweltschutz als Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG aufgenommen wurde.

Jenseits rechtlicher Verbote und eines Einschreitens der Behörden empfiehlt der NABU, Konflikte wegen Verunreinigungen durch die Anbringung sogenannter Kotbrettchen zu lösen.

http://www.nabu.de/ratgeber/schwalben.pdf

Herzlich willkommen....Schwalben

Bringen doch Glück so was macht man einfach nicht! Ich hatte Polizei und Tierschutz alamiert wenn da Junge im Nest sind ist das einfach das letzte! Wer die Nester wirklich entfernen will soll es bitte machen wenn die Schwalben ausgeflogen sind.