Wer muss als erster einen Vertrag unterschreiben?

4 Antworten

Bestehende digitale Lösungen sehen üblicherweise so aus, dass das Dokument für beide Parteien gleichzeitig einsehbar ist, und beide können unabhängig voneinander digital unterschreiben (oder eben auch nicht, wenn noch Änderungen gewünscht sind). Sobald beide Parteien unterzeichnet haben, geht das finale Dokument mit beiden Unterschriften an beide Parteien raus.

Im Prinzip muss keiner einen Auftrag unterschreiben. Es muss nur eine offensichtliche Willensbekundung dazu her. Das kann auch eine formlose Bestellung sein und im Gegenzug Lieferung und Rechnung.

Egal, am Ende müssen einfach beide unterschrieben haben und "Kleinunternehmer" ist ein absolut irrelevanter Begriff dabei.

Das ist völlig egal. Die Willenserklärungen mussen schlicht inhaltlich übereinstimmen (und etliche weitere Anforderungen erfüllen, aber das ist so mit das Wichtigste).