2 Ausbildungsvertäge unterschreiben??

4 Antworten

ist das rechtlich korrekt?

Ja, das kannst Du machen.

Da Du während der Probezeit ohne Angabe von Gründen nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit fristlos kündigen kannst, machst Du nichts falsch, wenn die Kündigung rechtzeitig beim AG ankommt.

Wenn Du nicht gerade eine Ausbildung in der Pflege machst, ist die Probezeit max. vier Monate. Du musst dann aufpassen, dass Du den Termin nicht "verpasst". Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim AG sein

Das kannst du machen aber ich würde lieber arbeiten, auch mit dem Mindestlohn von bald 12 euro verdienst du dann das doppelte als in der Ausbildung ab dem 01.08.

Und normalerweise sind solche Zusage auch korrekt und werden eingehalten

Hexle2  27.07.2022, 15:28
 ich würde lieber arbeiten, auch mit dem Mindestlohn von bald 12 euro verdienst du dann das doppelte als in der Ausbildung ab dem 01.08.

Dir ist die Kohle im Moment also wichtiger als eine Ausbildung, mit der man danach bestimmt mehr als den Mindestlohn erwarten kann.

Ausbildung ist für die Zukunft wichtig. Ich kenne einige Menschen (auch bei uns im Betrieb), die bereuen es, dass sie keine Ausbildung gemacht haben.

Viele haben Verwandte, Freunde, Bekannte, die haben zwar während ihrer Ausbildung weniger Geld bekommen haben, jetzt aber in guten Jobs arbeiten und auch ohne Schichtarbeit mehr Geld verdienen.

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FrecherBubi  27.07.2022, 15:31
@Hexle2

Ich meinte arbeiten bis die gewünschte Ausbildung beginnt natürlich, nicht für immer das wäre dann für 5-6 Monate

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Hexle2  28.07.2022, 06:07
@FrecherBubi

Die Frage geht aber darum, ob man zwei Ausbildungsverträge unterschreiben kann und nicht um eine "Überbrückung".

Der Ausbildungsvertrag der erst nächstes Jahr gelten soll, ist ja noch gar nicht sicher

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Innerhalb der Probezeit können AG und AN ohne Angabe von Gründen kündigen.

Bis zum Ende der Probezeit bei AG A solltest Du aber sicher wissen, ob Du bei AG B anfangen kannst, sonst gehst Du ein Risiko ein, wenn Du kündigst.