2 Ausbildungsvertäge unterschreiben??
Hey, ich habe 2 Zusagen für eine Ausbildung bekommen. Die eine (A) fängt am 1.08.22 und die andere (B) fängt am 1.01.23 an.
(A) habe ich schon unterschrieben und (B) wird noch einige Wochen dauern, bis ich den Vertrag zugesendet bekomme. Da ich (B) noch nicht unterschrieben habe bin ich etwas misstrauisch weil ich Angst habe, dass sie mich doch nicht annehmen. Einige Bekannte haben bereits die Erfahrung machen müssen..
deswegen würde ich gerne wissen ob ich überhaupt beide Verträge unterschreiben darf. Ich würde am liebsten meine Ausbildung bei (B) machen aber wie gesagt weil ich noch nicht unterschrieben habe, ist einfach die Angst da, das es doch nicht klappt. Nun habe ich vor erst mal bei (A) anzufangen, dann den Vertrag (B) zu unterschreiben und anschließend während der Probezeit zu kündigen damit ich dann bei (B) anfangen kann.
& falls ich doch bei (B) nicht angenommen werde, kann ich bei (A) bleiben somit bin ich safe.
ist das rechtlich korrekt?
LG
4 Antworten
ist das rechtlich korrekt?
Ja, das kannst Du machen.
Da Du während der Probezeit ohne Angabe von Gründen nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit fristlos kündigen kannst, machst Du nichts falsch, wenn die Kündigung rechtzeitig beim AG ankommt.
Wenn Du nicht gerade eine Ausbildung in der Pflege machst, ist die Probezeit max. vier Monate. Du musst dann aufpassen, dass Du den Termin nicht "verpasst". Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim AG sein
Das kannst du machen aber ich würde lieber arbeiten, auch mit dem Mindestlohn von bald 12 euro verdienst du dann das doppelte als in der Ausbildung ab dem 01.08.
Und normalerweise sind solche Zusage auch korrekt und werden eingehalten
Ich meinte arbeiten bis die gewünschte Ausbildung beginnt natürlich, nicht für immer das wäre dann für 5-6 Monate
Die Frage geht aber darum, ob man zwei Ausbildungsverträge unterschreiben kann und nicht um eine "Überbrückung".
Der Ausbildungsvertrag der erst nächstes Jahr gelten soll, ist ja noch gar nicht sicher
Innerhalb der Probezeit können AG und AN ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bis zum Ende der Probezeit bei AG A solltest Du aber sicher wissen, ob Du bei AG B anfangen kannst, sonst gehst Du ein Risiko ein, wenn Du kündigst.
Bewerber können mehrere Ausbildungsverträge unterzeichnen (merkur.de)
Rechtlich ist es für sie kein Problem, einen zweiten Vertrag zu unterzeichnen, wenn sie sich für einen anderen Arbeitgeber entscheiden. «Innerhalb der Probezeit können die Auszubildenden ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie müssen dann keine Frist einhalten», sagt Meier.
Dir ist die Kohle im Moment also wichtiger als eine Ausbildung, mit der man danach bestimmt mehr als den Mindestlohn erwarten kann.
Ausbildung ist für die Zukunft wichtig. Ich kenne einige Menschen (auch bei uns im Betrieb), die bereuen es, dass sie keine Ausbildung gemacht haben.
Viele haben Verwandte, Freunde, Bekannte, die haben zwar während ihrer Ausbildung weniger Geld bekommen haben, jetzt aber in guten Jobs arbeiten und auch ohne Schichtarbeit mehr Geld verdienen.