Wer ist im Recht Ferien?

4 Antworten

Der Arbeitgeber...

er hat das Recht darauf zu verlangen, dass sein Arbeitnehmer die vertraglich geleistete Arbeit auch liefert.

EIn guter Arbeitgeber wird allerdings, vorrausgesetzt, er wird über die Sachlage informiert, Verständnis für seinen Arbeitnehmer aufbringen.

d.h. der Arbeitnehmer kann noch ein paar Tage extra Urlaub bekommen, bezahlt oder unbezahlt, oder die Zeit im Rahmen eines Überstundenausgleiches nachholen.

lg, Anna

Lass dich von einem Anwalt beraten.

Als Mitarbeiter hat man übrigens auch keine Ferien, sondern Urlaub.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Der Arbeitnehmer wird in diesem Fall für die Zeit der unverschuldeten Urlaubsverlängerung wegen Unmöglichkeit von seiner Leistungspflicht befreit.

Im Gegenzug wird der Arbeitgeber von der Vergütungspflicht befreit (Deutschland: § 326 BGB).

In der Schweiz wird das ähnlich geregelt sein, nachdem die Schweiz das BGB damals weitgehend übernommen hat.

Nachdem Du hier

Sein Chef möchte, dass er entsprechend mehr Ferientage nimmt. Hat er Recht?

die Frage nochmal präzisiert hast. Ganz klar: Der Chef.