Wer ist Besitzer der Ware?
Hallo,
mein Kollege will mir einen kleine Laptop schenken und hat hierfür bei dem Händler "Computeruniverse.net" den Laptop bestellt. Als Rechnungsadresse hat er seine angeben (er zahlt mit Überweisung) und er zahlts natürlich auch. Als Lieferadresse ist selbverständlich meine angegeben.
Jetzt meine Frage. Bin ich dann der rechtmäßige Besitzer der Ware oder kann er jederzeit den Laptop wieder zu sich holen? ( was er nicht tut. Aber ich bin neugierg. :) )
3 Antworten
Erstmal musst du differenzieren zwischen Besitzer und Eigentümer.
Eigentum = rechtliche Herrschaft über etwas (Wem gehört etwas?) Besitz = tatsächliche / faktische Herrschaft (Wer hat etwas in seiner faktischen Gewalt?)
Der Kaufvertrag wurde durch deinen Kollegen abgeschlossen (mit dem Verkäufer). Rechtlich ist er somit jetzt Eigentümer.
Wenn du jetzt den Laptop dir einfach nimmst, obwohl du es nicht darfst, bist du Besitzer, aber nicht Eigentümer.
In eurem Fall liegt ein Schenkungsvertrag vor. Du bekommst somit das Eigentum. Dieser Schenkungsvertrag wird erfüllt, wenn du den Laptop entgültig bekommst.
Hab versucht, dir das möglichst ausführlich zu beantworten. Inhaltlich ist das (natürlich^^) richtig.
Das ist wahr. Bis jetzt die beste Antwort. ;)
Er darf sich ja dann eigentlich nicht mehr des Laptops bemächtigen oder? Das würde dann zum Diebstahl zählen?
Ja, trotzdem müsstest du im Zweifelsfall die Schenkung nachweisen. Dadurch, dass dein Kumpel die Rechnung hat kann er auf jeden Fall den Kauf belegen.
Das ist richtig. Du bist als Eigentümer grundsätzlich verfügungsberechtigt. Er hat in dem Sinne keine rechtliche Bindung mehr zum PC.
Geht das auch mit nem Chatlog ausm Messenger?
Und das Computeruniverse Konto ansich? mein Kollege hat den Betrag ja an die Kontodaten überwiese. Und da dort ja meine Lieferadresse steht, wäre dies ja ein klarer Beweis, oder nicht?
Wir haben beide Zugriff auf dieses Konto.
hängt davon ab ob dein Kollege dir das Eigentum der Ware überträgt oder nicht ;) Also ob er sagt dass ist deiner. Nur durch den Vorfall alleine lässt es sich nicht klären ob du nur Eigentümer oder Besitzer bist. Wenn er allerdings deutlich gesagt hat er schenkt ihn dir, dann bist du rechtmäßiger Eigentümer.
Du bist der Besitzer, dein Kumpel der Eigentümer. Wenn er ihn dir schenkt bist du auch der Eigentümer. Im Zweifelsfall müsstest du die Schenkung aber beweisen können, dein Kumpel kann den Kauf durch die Rechnung nachweisen.
Vielen Dank. Das klingt sehr schlüssig. :)