also ich hab davor immer versucht, irgendwie einen Adrenalin-Schub zu provozieren, indem ich mir irgendwas total komisches vorgestellt hab xD. Klingt strange, ich weiß. Aber am Ende war ich der schnellste im Jahrgang ;)

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Erstmal musst du differenzieren zwischen Besitzer und Eigentümer.

Eigentum = rechtliche Herrschaft über etwas (Wem gehört etwas?) Besitz = tatsächliche / faktische Herrschaft (Wer hat etwas in seiner faktischen Gewalt?)

Der Kaufvertrag wurde durch deinen Kollegen abgeschlossen (mit dem Verkäufer). Rechtlich ist er somit jetzt Eigentümer.

Wenn du jetzt den Laptop dir einfach nimmst, obwohl du es nicht darfst, bist du Besitzer, aber nicht Eigentümer.

In eurem Fall liegt ein Schenkungsvertrag vor. Du bekommst somit das Eigentum. Dieser Schenkungsvertrag wird erfüllt, wenn du den Laptop entgültig bekommst.

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ich würd´s eher nicht machen. Ist ne sache von resepkt und höflichkeit. Du hättest ja auch keine Lust, die fettigen Haare von jeder s-beliebigen Person durchzukneten, oder? =)

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jetzt nochmal ganz deutlich:

  1. Der Doktortitel ist kein Namensbestandteil, auch kein Titel, sondern vielmehr ein akademischer Grad.
  2. Dass er kein Namensbestandteil ist, hat das Bundesverealtungsgericht und der Bundesgerichtshof in Urteil bestätigt. Daher ist dieser Punkt absolut unstrittig.
  3. Würde der Dr.-Titel zum Namen gehören, würde es kein Gesetz geben, nachdem der Doktortitel im Perso stehen kann.
  4. Wer jetzt immer noch zweifelt: http://www.zeit.de/2009/01/Stimmts
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