Wer haftet für den Schaden und wer ist rechtlich nun haftbar?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Preisschild ist eine Einladung an den Kunden es dem Laden für den Preis abzukaufen (invitatio ad offerendum). Der Kassenpreis ist der tatsächliche Antrag zum Vertragsschluss.

Die 35,- € sind also der Preis auf den sich Händler und Verbraucher geeinigt haben durch Bezahlung und Übergabe der Ware.

Von daher gibt es hier auch kein Haftungsproblem und deine Frage stellt sich nicht.

Viel Spaß beim Lesen:

https://www.juraforum.de/lexikon/invitatio-ad-offerendum

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

JuergenMuell692 
Fragesteller
 01.12.2021, 14:24

Und warum sollte der Laden es für 200 € auf dem Preisschild stehen haben, es dann an der Kasse für 35 € mit Verlust verkaufen ? Zumal die Ware anderswo auch etwa 200€ kostet.

Die Kassiererin hat die Waren ja nicht gekauft, der Verlust hat nun der Laden. Jetzt kann man sagen, die Person die es falsch eingescannt hat in der Kasse ist schuld oder eben doch die Kassiererin, weil es eben offensichtlich sein sollte das es diesen Artikel ( 32 Zoll PC Bildschirm von LG ) nicht für 35€ gibt.

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kevin1905  01.12.2021, 14:43
@JuergenMuell692 Noch mal:

Das Preisschild ist nicht bindend!

Wenn der Laden es für 200,- € aushängt ist das nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Ich kann damit an die Kasse gehen und als Kunde sagen: "Och ich finde aber mehr als 50,- € will ich dafür nicht zahlen!" Das wiegt sogar rechtlich stärker als das Preisschild, denn mit meinem Preisvorschlag trete ich in Vertragsverhandlungen ein und habe einen Rechtsbindungswillen, dieser fehlt beim Preisschild.

Und wenn der Händler das Produkt dann nicht für 200,- € in seiner Kasse drin hat ist das allein sein Problem, wenn er gerne diesen Preis hätte.

Arbeitnehmer haften nicht für einfache Fahrlässigkeit. Fertig.

So lange ich als Kassierer es nicht, obwohl es im System mit 200,- € drin steht, vorsätzlich für 35,- € verkaufe, hab ich kein Problem.

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Wenn das an der Kasse nicht aufgefallen ist, ist überhaupt kein Einzelschaden entstanden.

Dann fällt das unter "Inventurmanko" und ist in der allgemeinen Preiskalkulation bereits berücksichtigt. Und da die Umsatzsteuer nur vom tatsächlich erfolgten Umsatz erhoben wird, ist auch da kein Schaden entstanden.

Wer haftet nun für die verbliebenden 132,84€ netto ?

keiner

Die Kasse zeigt nach dem Scannen lediglich 35€ an

dann zahlt man und geht

Was ist mit der verbleibenden Mehrwertsteuer von 31,16€ die nun nicht gezahlt wurde ?

die fallen gar nicht erst an, die Vst wird von den 35€ berechnet.


JuergenMuell692 
Fragesteller
 30.11.2021, 20:36

wieso keiner ? aber die Ware hätte , auch im vergleich zu anderen Händlern, knapp 200€ gekostet

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SlightlyAnnoyed  30.11.2021, 20:39
@JuergenMuell692

Hätte, hätte, Fahrradkette. Für die Steuer ist nicht relevant, was es gekostet hätte sondern für welchen Preis es letztendlich verkauft wurden

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Das ist Betriebsrisiko, also das Geschäft macht dadurch zwar einen Verlust aber keiner muss jetzt extra hergehen und das nochmal zahlen. Wenn die Kassiererin nichts falsch gemacht hat (also die Kasse hat 35€ angezeigt und sie hat 35€ kassiert) dann ist das nicht ihre Schuld und du als Kunde hast keine Rechtliche Verpflichtung sie darauf hinzuweisen.


JuergenMuell692 
Fragesteller
 30.11.2021, 20:37

Aber es ist doch offensichtlich das diese Ware nicht 35€ kosten kann, die UVP liegt sogar bei 230€.

Wenn jemand das neueste Smartphone kaufen will die Kasse zeigt 50€ an, muss man doch schmunzeln.

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MischiMaus01  30.11.2021, 20:42
@JuergenMuell692

Ich hab längere Zeit im Handel gearbeitet und man muss sich so schon mit so vielen Dingen rumschlagen, da macht man sich sein eigenes Leben nicht schwerer als es sein muss sondern ignoriert solche Sachen halt mal und kümmert sich dann wenn der Kunde weg is darum, damit das nicht nochmal passiert.

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peterobm  30.11.2021, 20:42
@JuergenMuell692

dann hat irgendjemand bei der Programmierung gepennt, falschen Preis eingegeben. der die Verkäufer scannen den Preis und der wir kassiert. Ferrtig

wäre das vor Zahlung aufgefallen, hätte man dir das nicht verkauft, eben wegen Preisirrtum.

der Kauf kommt an der Kasse zustande. mit Bezahlung der Ware.

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JuergenMuell692 
Fragesteller
 30.11.2021, 20:43
@MischiMaus01

das sind selbst brutto gesehen mal eben 10 Arbeitsstunden die das mal eben Verlust sind.

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MischiMaus01  30.11.2021, 20:58
@JuergenMuell692

Solange das ein Einzelfall ist, ist es zwar ärgerlich, aber vor allem in Geschäften die etwas größer sind passiert sowas halt mal. Als Kassiererin programmiert man aber im Normalfall nicht selbst die Kasse, das heißt sie müsste wahrscheinlich ihre/n Chef/in anrufen die dann einen Techniker herbestellt, inzwischen kann sie die Ware nicht in die Kassa eingeben, sondern müsste das Händisch machen, wobei wenn ihr hier ein Fehler passiert dann kann sie zur Teilschuld zur Verantwortung gezogen werden und dann gibt es Kunden die mit einem Diskutieren anfangen warum sie jetzt den wirklichen Preis zahlen müssen während sich hinten schon eine Schlange anderer Kunden aufstaut und die Kassiererin Kann eigentlich nichts dafür und auch nichts tun und muss das aber in dem Moment ausbaden.

Ich hatte leider genug ähnliche Situationen und kann dir nur sagen dass es nicht lustig ist, da nimmt man schon mal den einfacheren weg und kümmert sich im Anschluss darum bevor das gnaze zu einer riesen Szene wird.

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NaIchHalt09  04.12.2021, 12:04
@MischiMaus01
das heißt sie müsste wahrscheinlich ihre/n Chef/in anrufen die dann einen Techniker herbestellt,

Nein. Das Kassensystem greift normalerweise online auf die WaWi des Ladens zu und bekommt von dort den Preis geliefert. Da muss kein Techniker vor Ort die Kasse einzeln programmieren. Was wäre das denn für ein unsinniger Aufwand, der bei jedem Sonderangebot gemacht werden müsste.

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Das ist unternehmerisches Risiko. Der Händler, Geschäftsführer, Einkäufer oder wer auch immer, ist mit der Warenkalkulation beauftragt, wenn dem das Komma verrutscht, fällt es irgendwann jemanden auf.... Das Geschäft wird deshalb schon nicht pleite gehen.

Wenn es öfter passiert, kann man die Person lediglich versetzen oder im besten Fall vielleicht sogar kündigen..... Das war's.


JuergenMuell692 
Fragesteller
 30.11.2021, 20:48

das heißt die Ware wurde dann mehrfach für nur 35€ verkauft statt 200€, weil auf dem Bon der richtige Artikel stand.

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verreisterNutzer  30.11.2021, 20:55
@JuergenMuell692

Der Kaufvertrag / Kaufverträge ist, sind anfechtbar wegen Irrtum, aber dazu muß man erstmal die Kunden finden,die zum falschen Preis gekauft haben.... Letztendlich könnte es dann vor Gericht entschieden werden.... Aber die Publicity will auch kein Kaufmann. Also schluckt man,ärgert sich, sucht den Fehler und dann Business as usual

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verreisterNutzer  30.11.2021, 23:31
@JuergenMuell692

nein... der Chef hat den Fehler gemacht, die Aufgabe der falschen Person anvertraut zu haben.
Ausser es kann Vorsatz unterstellt werden. Dann ist es ein Fall für Arbeitsgericht, Staatsanwaltschaft und natürlich dann auch Schadensersatzpflicht.
Aber da hier kein Vorteil für den Verantwortlichen entsteht, dürfte es schierig werden mit der Beweisfürhung

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DerHans  01.12.2021, 14:21
@JuergenMuell692

Dann stimmt die Kasse doch. Woher soll die Kassiererin wissen, was das Teil wirklich kostet?

3 % Inventurmanko kalkuliert Wirtschaft sowieso ein. Das rührt aber ganz sicher NICHT von Ladendiebstählen, sondern eher schlampiger Materialwirtschaft.

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